Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeisterin).
Erläuterungen:
Von den Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern wurden Ratsanträge innerhalb der in § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat benannten Frist eingereicht, die als Anlage beigefügt sind.
Anlage/n:
Fristgerecht eingereichte Ratsanträge
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 15. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen