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Haushaltsplanberatungen 2022


Letzte Beratung
Donnerstag, 20. Januar 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24576

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personal- und Versorgungsaufwendungen die Teilergebnispläne der Produkte

020 701 Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703 Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101 Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101 Sondernutzung

120 102 Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104 Einräumung von Rechten an Straßen

120 201 Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202 Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der Finanzplanung 2023 bis 2025 einschließlich der Veränderungsnachweisung sowie der Produktblätter und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die jeweiligen Teilfinanzpläne zu übertragen.

Der Mobilitätsausschuss beschließt ebenfalls die in den entsprechenden Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2023 bis 2025 einschließlich der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisplanung einzuarbeiten

 

 

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 einschließlich der Finanzplanung 2023 bis 2025 wurde am 10.11.2021 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:

020 701 Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703 Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101 Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101 Sondernutzung

120 102 Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104 Einräumung von Rechten an Straßen

120 201 Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202 Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt, sofern Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende Veränderungsnachweisung nachgereicht.

Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Anlagen!


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Kontenscharfe Darstellung – Mobilitätsausschuss


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 20. Januar 2022Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
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