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Dachflächen der städteregionalen Gebäude für die solare Eigenstromversorgung
nutzen; Sachstandsbericht zu den weiteren Planungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Mai 2022 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11591

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Nutzung von Dachflächen auf städteregionalen Gebäuden für eine solare Eigenstromversorgung zur Kenntnis und trifft folgende Entscheidungen:

1. bei gegebener technischer Machbarkeit sollen die für die Jahre 2022 und 2023 in der Haushaltsplanung berücksichtigten Photovoltaikanlagen wie geplant errichtet werden.

2. das Konzept der regionalen Direktvermarktung zu prüfen und bei gegebener Anwendbarkeit im Rahmen der nächsten Ausschreibung der Stromlieferverträge berücksichtigt werden.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Beschlussvorlagen 2021/0130 bzw. 2021/0130-E1 wurde die Verwaltung damit beauftragt, sukzessive alle in Betracht kommenden städteregionalen Dachflächen hinsichtlich einer Bestückung mit PV-Anlagen zum Zwecke einer solaren Eigenstromversorgung zu untersuchen und diese bei gegebener technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit umzusetzen.

Daraufhin wurden seitens der Verwaltung die Solarpotentiale von insgesamt 38 Liegenschaften untersucht und im Bauausschuss am 24.11.2021 vorgestellt.

Demnach ergeben sich eine theoretisch erzielbare PV-Gesamtleistung von ca. 5.850 kWp und eine Stromproduktion von ca. 5.265.000 kWh, die zu jährlichen CO2-Einsparungen von etwa 2.950 t führen. Zum Ausbaustand und den fortschreitenden Planungen wird von der Verwaltung ein jährlicher Sachstandsbericht erstellt.

Vor dem Hintergrund der Eigenstromversorgung wurden zwischenzeitlich fünf Liegenschaften benannt, auf denen in den Jahren 2022 und 2023 PV-Anlagen errichtet werden sollen. Eine Prüfung der technischen Umsetzbarkeit wird zeitnah durchgeführt.

Hierbei handelt es sich um folgende Standorte:

2022:

- Berufskolleg Eschweiler (Hauptgebäude)

  • geplante Leistung: ca. 40 kWp

2023:

- Straßenverkehrsamt Würselen

  • geplante Leistung: ca. 90 kWp

- Weiterbildungskolleg Würselen

  • geplante Leistung: ca. 60 kWp

- Berufskolleg Simmerath (Fahrzeughalle)

  • geplante Leistung: ca. 45 kWp

- KiTa Emil-Mayrisch-Straße, Baesweiler

  • geplante Leistung: ca. 10 kWp

Da bei der Auswahl der Standorte die Eigenstromversorgung im Vordergrund stand, wurden bei den aktuellen Planungen vorrangig solche Gebäude berücksichtigt, an denen bisher entweder noch keine Stromerzeugungsanlagen (BHKWs oder PV-Anlagen) betrieben werden, oder der Anteil der Stromproduktion der vorhandenen Anlage im Vergleich zum gesamten Strombedarf der Liegenschaft nur einen relativ geringen Anteil ausmacht. Der Aspekt der Eigenstromversorgung wurde dement-sprechend auch bei der Dimensionierung der Anlage berücksichtigt.

Um die Produktion aus erneuerbarem PV-Strom möglichst zu maximieren bzw. das Solarpotential der städteregionalen Dachflächen maximal auszuschöpfen und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten, prüft die Verwaltung derzeit das Konzept der regionalen Direktvermarktung.

Dieses Konzept ermöglicht, dass der Strom, der an einem Objekt überschüssig (d.h. nicht in dem Objekt verbraucht wird) produziert wird, innerhalb anderer städteregionaler Objekte bilanziell verteilt werden kann. Das heißt, Strom der an einem Objekt A produziert wird und nicht unmittelbar an diesem Standort verbraucht wird, kann an ein Objekt B, C oder D verteilt und dort genutzt werden. Diese Strombilanzierung/-verteilung erfolgt durch die sogenannte Regionale Direktvermarktung (RDV). Der überschüssig erzeugte PV-Strom wird dann nicht mehr für die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Einspeisevergütung an den örtlichen Netzbetreiber abgegeben, sondern wird über einen Direktvermarkter“ vermarktet und zu vereinbarten Konditionen vergütet.

Die maximale Auslegung der städteregionalen Dachflächen mit PV-Anlagen im Rahmen der RDV ermöglicht im Vergleich zu einer Auslegung der Anlagen „nur“ vor dem Hintergrund der Eigenstromversorgung eine „Mehr-Erzeugung“ von erneuerbarem PV-Strom und leistet somit einen weiteren, wertvollen Beitrag zur Energiewende.

Die Verwaltung plant die RDV im Rahmen der noch durchzuführenden Stromlieferungsausschreibung zu integrieren. Bevor jedoch eine konkrete Einschätzung zur Anwendbarkeit der RDV mit Berücksichtigung der städteregionalen Rahmenbedingungen - getroffen werden kann, sind derzeit noch steuerliche, vertragliche und gesetzliche Vorgaben sowie Rahmenbedingungen zu klären.

Um die bereits laufenden Planungen für 2022 und 2023 nicht zu verzögern, sollen die bereits vorgesehenen PV-Anlagen zwar weiterhin unter den Rahmenbedingungen einer Eigenstromversorgung dimensioniert werden. Jedoch sollen bei der Errichtung der Anlagen die technischen Grundlagen für einen perspektivischen Ausbau der PV-Anlagen geschaffen werden. Somit soll sichergestellt werden, dass bei der Umsetzung der regionalen Direktvermarktung die bestehenden PV-Anlagen mit möglichst geringem Aufwand vergrößert werden können.

Rechtslage:

Auf Grundlage des § 4 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz ist die öffentliche Hand bei Errichtung oder grundlegender Renovierung von Nichtwohngebäuden dazu ver-pflichtet zu prüfen, ob und im welchen Umfang Erträge durch die Errichtung einer im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder durch solarthermische Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung erzielt und genutzt werden können.

 

 

Ökologische Auswirkungen:

Die solare Eigenstromgewinnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen.

Finanzielle Auswirkungen:

r die Errichtung der PV-Anlage am Berufskolleg Eschweiler, Produkt 01.12.03 Gebäudemanagement für Schulgebäude, Teilprodukt 961220 sind unter der Investitionsnummer I61961220.A für das Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt. Für die übrigen Standorte werden entsprechende Mittel bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

Im Auftrag:

gez.: Langohr

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Mai 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 12. Mai 2022Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung