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Regionalgemeinschaft Olympiastützpunkt Rheinland e.V.; Beitritt der
StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 15. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11628

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung, zum 01.07.2022 einen Antrag zur Aufnahme in die Regionalgemeinschaft Olympiastützpunkt Rheinland e.V. zu stellen.

  1. Zudem beauftragt er die Verwaltung, in den Entwurf des Haushalts 2023 ff. entsprechende Finanzmittel einzuplanen.

  1. Er entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode zur Vertretung der StädteRegion Aachen in die Mitgliederversammlung des Vereins

- die r Bildung, Jugend und Strukturentwicklung zuständige Dezernatsleitung (derzeit: Herr Markus Terodde)

- und als dessen Stellvertretung die Leitung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa (derzeit: Frau Susanne Lauffs)

 

 

Sachlage:

Der ehemalige Trägerverein des Olympiastützpunktes Rheinland e.V. wurde zum 30.10.2019 in die Regionalgemeinschaft Olympiastützpunkt Rheinland e.V. (Regionalgemeinschaft) umgewandelt.

Zweck des Vereins ist die Förderung des olympischen und paralympischen Spitzen- und Nachwuchssportes im Einzugsgebiet der Regionalgemeinschaft (s. Anlage 1 Vereinssatzung).

Die Regionalgemeinschaft sieht sich zudem als Service-Einrichtung des olympischen und paralympischen Spitzensports in der Region. Sie betreut Sportlerinnen und Sportler in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Leistungsoptimierung und duale Karriereplanung (s. Anlage 2). Auf den Themen „Nachwuchsarbeit“ und „duale Karriere“ liegt aktuell ein besonderer Fokus.

Dazu arbeitet die Regionalgemeinschaft eng mit unterschiedlichsten Akteuren aus Sport, Hochschulen, Wissenschaft, Schulen, Medizin aber auch Kommunen und Politik zusammen, um ein möglichst optimales Umfeld für Sportlerinnen und Sportler zu schaffen. Gerade die Kooperation mit Schulen ist ein wichtiges Standbein, um Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und ggf. für den Leistungssport zu gewinnen.

Aktuell werden in NRW mehr als 4.000 Sportlerinnen und Sportler in den drei Olympiastützpunkten betreut (s. Anlage 3).

Mit den Mitgliedsbeiträgen sollen insbesondere Perspektiv- und Nachwuchskaderathleten in ihrer beruflichen Entwicklung neben dem Leistungssport besonders gefördert werden.

Mitglieder in der Regionalgemeinschaft sind aktuell u.a.:

Stadt Köln

Stadt Bonn

Stadt Leverkusen

Stadt Neuss

Rhein-Kreis-Neuss

Der Rhein-Sieg-Kreis wird der Regionalgemeinschaft ebenfalls beitreten. Mit weiteren Kommunen und Kreisen ist die Regionalgemeinschaft aktuell im Gespräch bezüglich eines Beitritts.

Die Mitgliedschaft der StädteRegion Aachen würde Sportlerinnen und Sportlern aus der StädteRegion Aachen einen optimalen Zugang zu diesem Netzwerk ermöglichen und wäre ein weiterer Baustein in der Sportförderung in der und durch die StädteRegion Aachen.

Rechtslage:

Der Beitritt zur Regionalgemeinschaft ist eine freiwillige Aufgabe.

Gem. § 26 Abs. 1, Satz 2, Buchstabe s) der Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für die Entscheidung zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der Mindestmitgliedsbeitrag beläuft sich laut Satzung in Verbindung mit der Beitragsordnung (s. Anlage 4) auf 5.000,00 pro Jahr. Für das Jahr 2022 wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.500,00 erhoben.

r das Jahr 2022 stehen entsprechende Mittel im Budget von S 85 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2023 ff. wird der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000,00 € durch S 85 für den Haushalt angemeldet.

Neben diesem Mindestmitgliedsbeitrag kann ein zusätzlicher Förderbeitrag erhoben werden. Dies käme allerdings nach Aussage des Vereinsvorsitzenden der Regionalgemeinschaft nicht gegen den Willen des Mitglieds in Betracht, da man sich als Solidargemeinschaft verstehe.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlagen:

Vereinssatzung (Anlage 1)

Übersicht NRW (Anlage 2)

Olympiastützpunkte (Anlage 3)

Beitragsordnung (Anlage 4)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 15. Juni 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 19. Mai 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung