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Feststellung des Wahlergebnisses im Landtagswahlkreis 1 - Aachen I


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Mai 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25212

Beschlussvorschlag:

Der Kreiswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis entsprechend der Anlage 21 Landeswahlordnung im Landtagswahlkreis 1 – Aachen I und den hiernach gewählten Bewerber/die hiernach gewählte Bewerberin fest.

 

 

Erläuterungen:


Am 15.05.2022 findet die Wahl zum Landtag des Landes NRW statt. Gemäß § 32 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 55 der Landeswahlordnung stellt der Wahlausschuss

a) die Zahl der Wahlberechtigten,

b) die Zahl der Wähler*innen,

c) die Zahlen der ungültigen und gültigen Erststimmen,

d) die Zahlen der ungültigen und gültigen Zweitstimmen,

e) die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen und

f) die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen

fest. Ferner stellt der Wahlausschuss fest, welche*r Bewerber*in im Wahlkreis gewählt ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Mai 2022Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2022)
Details
Tagesordnung