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Sachstand Unterflurcontainer;
hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen vom
6.9.2021; Ratsantrag vom 17.9.2019 der Fraktion Die Linke „Neugestaltung von
Plätzen und Straßen mit Unterflurcontainern“


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24019

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 17.9.2019 hat die Fraktion Die Linke drei Punkte als Beschlussvorschläge bzgl. der Etablierung von Unterflurcontainern für Altglas vorgelegt (s. Anlage):

  1. Bei der Neugestaltung von Plätzen und Straßen, auf denen zurzeit Altglascontainer aufgestellt sind, werden die Container durch unterirdische Altglasanlagen ersetzt.
  2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Aufstellflächen geeignet sind, weitere bestehende Altglascontainer in unterirdische Altglasanlagen umzuwandeln.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, einen Zeit- und Kostenplan zu entwickeln, um alle vorhandenen Altglascontainer in unterirdische Altglasanlagen zu überführen und in den zuständigen Gremien darüber zu berichten.

Aufgrund der pandemiebedingten hohen Auslastung hat sich die Beantwortung des Tagesordnungsantrags der Fraktion Die Linke vom 6.9.2021 für den Mobilitätsausschuss verzögert. Es erfolgt nunmehr der folgende Sachstandsbericht.

Einordnung des Themas und Ersteinschätzung durch die Verwaltung:

Seit 1993 wird in Deutschland die Erfassung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen, worunter auch Verkaufsverpackungen aus Altglas fallen, über ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem geregelt. Hierzu betreiben zurzeit 10 Systembetreiber (Duale Systeme) die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Das Erfassungssystem ist gemäß dem Verpackungsgesetz mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), der Stadt Aachen, abzustimmen. Die hieraus resultierende Abstimmungsvereinbarung ist Grundlage für die alle drei Jahre von den Dualen Systemen auszuschreibende Entsorgungsleistung. Die aktuelle Laufzeit geht noch bis zum 31.12.2022.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Gestellung von Glascontainern sowie deren Leerung. Die Aufgabe der örE ist es hierbei die Standorte der Glascontainer bereitzustellen sowie Sondernutzungserlaubnisse einzuholen. Weiterhin ist der örE für die Reinigung dieser Standorte zuständig. Für diese Leistungen zahlen die Dualen Systeme Nebenentgelte an den örE. Zurzeit gibt es etwa 215 Glascontainerstandorte in der Stadt Aachen.

Die Kostenübernahme zur Errichtung von Unterflurbehältern für Altglas ist allerdings kein Bestandteil des Verpackungsgesetzes und kann daher ohne Zustimmung der Dualen Systeme nicht in die Abstimmungsvereinbarung aufgenommen werden. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die vollständige Übernahme der Kosten für die Errichtung und Unterhaltung der Unterflurbehälter durch die Städte selbst zu leisten ist. Die Kosten für die Einrichtung eines Standorts hängen stark von den örtlichen Begebenheiten ab und belaufen sich im Mittel auf etwa 30.000 Euro. Hinzu kommen jährliche laufende Kosten für die Reparatur oder Folierung in Höhe von etwa 2.000 Euro je Standort.

Folgende Anforderungen sind an die Standplätze zu stellen:

Es muss ein Mindestabstand von 12 Meter zur schützenswerten Wohnbebauung eingehalten werden.

Der Einbaubereich – 2 Meter Breite, 6 Meter Länge, 2 Meter Tiefe – muss frei von jeglichen Leitungen sein.

Im Einbaubereich dürfen keine Bäume in unmittelbarer Nähe stehen, damit kein Wurzelwerk beschädigt wird.

Es dürfen sich keine Oberleitungen im unmittelbaren Umfeld befinden (Lichtbogen).

Der Einbau einer Unterflurstation soll sich optisch gut in das Umfeld einfügen und eine Aufwertung bewirken.

Weiterhin können die Unterflurbehälter aus technischen Gründen nicht wie oberirdische Glascontainer geleert werden, da die Entsorgungsfahrzeuge mit einem zusätzlichen Adapter auszustatten sind. Deutschlandweite Erfahrungen zeigen, dass die Dualen Systeme eine großflächige Leerung von Unterflurbehältern oftmals ablehnen. Somit verbleibt die Leerung dieser Behälter inklusive der damit verbundenen Kosten in der Verantwortung der Stadt.

Aus Gründen der Stadtsauberkeit, Stadtgestaltung und Aufenthaltsqualität kann es jedoch sinnvoll sein, einzelne Glascontainerstandorte in Form von Unterflurbehältern vorzusehen. Die Anforderungen an die örtlichen Begebenheiten sind allerdings wie oben beschrieben sehr hoch.

Gerade in den innerstädtischen Bereichen, in denen viele Menschen leben und deswegen hochwertige öffentliche Räume Ziel der Planung sind, ist nicht nur der oberirdische sondern und auch der unterirdische Raum hart umkämpft. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass es zunehmend schwieriger ist, geeignete Baumstandorte zu finden, weil sie mit den Leitungen im Untergrund konkurrieren, die ihrerseits immer mehr Raum einnehmen. Hinzu kommen immer wieder archäologische Funde, die Eingriffe in den Untergrund teurer machen oder sogar verhindern.

Die Verwaltung schätzt die Realisierbarkeit von Unterflurcontainern unter den Aspekten „Raum“ sowie „Kosten/ Nutzendaher zurückhaltend ein. Sie schlägt vor, in einzelnen konkreten Umbauprojekten die Umsetzbarkeit zu prüfen. In diesem Rahmen kann insbesondere frühzeitig geklärt werden, ob und wie die Kosteneinplanung für Investition und Unterhaltung im städtischen Haushalt möglich ist.

Für eine gesamtstädtische Prüfung und ein etwaiges gesamtstädtisches Konzept wären zunächst Mittel und vor allem Personalressourcen einzuplanen. Vorausgegangene und laufende vergleichbare Konzepte zur Standortsuche haben gezeigt, wie aufwändig sich die komplexen Abstimmungsprozesse gestalten können. Dies sollte daher nur angestoßen werden, wenn die Einplanung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung sowie die Priorisierung in den Personalressourcen von einer breiten politischen Mehrheit getragen wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Mit jeder Baumaßnahme, zu der auch die Unterflurcontainer gehören, sind CO2-Emisssionen verbunden. Die laufenden Auswirkungen durch Leeren und Unterhalt werden i.R. einer Ersteinschätzung als gleichbleibend bewertet.

 

 

Anlage/n:

- Ratsantrag vom 17.9.2019 der Fraktion Die Linke „Neugestaltung von Plätzen und Straßen mit Unterflurcontainern“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. Juni 2022Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss

Donnerstag, 09. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 11. November 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 30. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug