Austragung eines Freundschaftsspiels zwischen Alemannia Aachen und dem FC Dynamo Kostroma
Hier: Ratsantrag der AfD-Ratsgruppe vom 03.03.2022
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 23. Juni 2022 (öffentlich)
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25230
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, den Antrag der AfD-Ratsgruppe nicht weiter zu verfolgen.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 03.03.2022 beantragt die AfD-Ratsgruppe folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt bei der Geschäftsführung Alemannia Aachens für ein Fußball-Freundschaftsspiel mit dem FC Dynamo Kostroma zu werben. Dieses Freundschaftsspiel mit dem Fußballclub Aachens russischer Partnerstadt Kostroma soll ein Zeichen für Frieden und Völkerverständigung sein.
Die Stadt Aachen bietet Alemannia Aachen an, die Vorbereitung dieses Freundschaftsspiels diplomatisch und marketingtechnisch zu unterstützen. Sie bietet dem FC Dynamo Kostroma an, die Reisekosten für Flüge über ein nicht vom Flugembargo betroffenes Drittland zu übernehmen.
Der Ertrag aus dem Kartenverkauf soll Hilfsorganisationen für humanitäre Zwecke in der Ukraine zukommen.“
In der Ratssitzung vom 30.03.2022 hat der Rat der Stadt Aachen über die Städtepartnerschaft mit der russischen Stadt Kostroma beraten und folgenden Beschluss mehrheitlich (bei 2-Nein-Stimmen) gefasst:
„Der Rat der Stadt beschließt, die Städtepartnerschaft zwischen Aachen und der russischen Stadt Kostroma bis auf Weiteres ruhen zu lassen.“
Die Austragung eines Freundschaftsspiels zwischen den Fußballvereinen Alemannia Aachen und FC Dynamo Kostroma ist nicht mit dem Ratsbeschluss vereinbar. Daher wird der Antrag der AfD-Ratsgruppe nicht weiterverfolgt.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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x |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlage/n:
- Ratsantrag der AfD Ratsgruppe vom 03.03.2022 (Nr. 241/18)
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 23. Juni 2022Sitzung des Sportausschusses
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