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Sachstandsbericht AG Schuldigitalisierung


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. August 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25569

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

  1. Bildung der AG Schuldigitalisierung

In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 15.03.2022 informierte die Verwaltung den Ausschuss über die neu gebildete „Arbeitsgruppe Schuldigitalisierung“. In dieser AG Schuldigitalisierung werden zwischen den Vertreter*innen der Schulen jeder Schulform, des städt. IT-Managements (FB 11/400) sowie des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45) grundsätzliche bzw. strategische Fragen im Hinblick auf die Schuldigitalisierung diskutiert mit dem Ziel, gemeinsam entsprechende Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten.

Wie in der ursprünglichen Vorlage vom 15.03.2022 mitgeteilt, wurden in der Auftaktsitzung u. a. folgende Themenschwerpunkte identifiziert, die sukzessive in den Arbeitsgruppensitzungen diskutiert werden sollten:

  • Nutzungsmöglichkeiten und Kompatibilität der dienstlichen Endgeräte
  • Verbesserung des IT-Supports (inkl. Thema IT-Hausmeister)
  • Ausbau der IT-Infrastruktur (Anforderungen an AccessPoints, Bandbreiten etc.)
  • Konzeption „get your own device”
  • Umgang mit defekter Hardware

  1. Themen bzw. Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppensitzungen

In Folge der Auftaktsitzung haben am 31.03.2022 und 23.06.2022 zwei weitere Treffen der AG Schuldigitalisierung stattgefunden, in denen nachstehende Themen besprochen bzw. erarbeitet wurden:

2.1. SchildWeb Notenmodul

Seitens der Verwaltung wurde den Schulvertreter*innen die Funktionsweise des SchildWeb Notenmoduls sowie die Vorteile dessen gegenüber der bisherigen Vorgehensweise der meisten Schulen in Bezug auf die Noteneingabe und Zeugniserstellung erläutert. Durch das SchildWeb Notenmodul werden künftig die Lehrkräfte in die Lage versetzt, über sämtliche digitalen Endgeräte, insbesondere auch die dienstlichen iPads, die Noteneingabe vornehmen zu können und so den neuen Regelungen der Datenschutzverordnung gerecht zu werden.

Die Beauftragung des SchildWeb Notenmoduls ist seitens der Verwaltung bereits erfolgt. Am 30.08.2022 wird über die regio iT bzw. die Herstellerfirma Ribeka eine Schulung der SchildWeb-Beauftragten erfolgen. Im Anschluss daran werden dann zwischen der Verwaltung und den SchildWeb-Beauftragten Schulungen der SchildWeb-Administratoren/IT-Koordinatoren der einzelnen Schulen organisiert, die dann wiederum innerhalb ihrer Schule als Multiplikatoren fungieren sollen. Es ist beabsichtigt, dass die Schulen das SchildWeb Notenmodul schon im kommenden Schuljahr 2022/2023 einsetzen können.

2.2. Freigabe der dienstlichen Endgeräte

Die Schulvertreter*innen haben den Wunsch geäußert, die Nutzungsmöglichkeiten der dienstlichen Endgeräte (iPads) sowie der personalisierten (dauerhaft an Schüler*innen ausgeliehene) iPads über das SchildWeb Notenmodul hinaus zu erweitern, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der iCloud sowie des AppStores. Bisher sind die iCloud sowie der AppStore für die einzelnen Nutzer*innen gesperrt, um den Datenschutz in Bezug auf das Verarbeiten personalisierter Daten zu gewährleisten. Nach einer intensiven rechtlichen Prüfung werden die iCloud sowie der AppStore künftig in technischer Hinsicht seitens des Schulträgers freigegeben, um dem Wunsch der Schulen zu entsprechen. Die Datenschutzverantwortung in Schulen obliegt den jeweiligen Schulleitungen, so dass künftig jede Schule über das Nutzen der vorgenannten Dienste/Apps in Absprache zwischen Schulleitung, IT-Koordination der Schule und der Lehrkräfte innerschulisch entscheiden kann.

Da die iCloud aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht für die Verarbeitung bzw. Speicherung personenbezogener Daten geeignet ist, wird seitens der Verwaltung zusätzlich eine ucloud-App (basierend auf der ucloud4schools der regio iT) auf den personalisierten iPads zur Verfügung gestellt, die den Datenschutzanforderungen entspricht.

Ebenso wird es künftig möglich sein, private AppleIDs auf den dienstlichen Endgeräten zu nutzen, um so auch einen Zugriff auf bereits privat gekaufte Apps zu gewährleisten. Insgesamt werden durch die technischen Freigaben die Nutzungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und Schüler*innen deutlich erweitert.

2.3. Profilanpassungen Mobile Device Management

In Zusammenhang mit den in Punkt 2.2. beschriebenen, technischen Freigaben haben die Schulvertreter*innen entsprechende Änderungswünsche der Restriktionsprofile im Mobile Device Management (MDM) für die personalisierten Endgeräte in die AG Schuldigitalisierung eingebracht. Diese wurden zwischen Verwaltung, regio iT und Schulvertreter*innen detailliert diskutiert mit dem Ergebnis, dass nahezu sämtliche Änderungswünsche umgesetzt werden.

Die in den Punkten 2.2. und 2.3. beschriebenen Freigaben werden voraussichtlich in den Sommerferien umgesetzt, so dass die neuen Profileinstellungen bzw. erweiterten Nutzungsmöglichkeiten zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 gegeben sein werden.

2.4. IT-Infrastruktur – WLAN

Im Zuge des Programms Gute Schule 2020 wurden sämtliche städt. Schulen ausgeleuchtet, um sukzessive die Schulen mit flächendeckendem WLAN auszustatten. Diese Ertüchtigung der IT-Netzinfrastruktur wurde im Rahmen von Gute Schule 2020 begonnen und wird derzeit über den DigitalPakt fortgeführt. In der AG Schuldigitalisierung wurde seitens einiger weiterführender Schulen bemängelt, dass in Spitzenzeiten der WLAN-Empfang auf den einzelnen Endgeräten nicht ausreichend sei. Ursächlich dafür ist unter anderem, dass neben der Vielzahl der Endgeräte, die in den vergangenen Monaten und Jahren über Förderprogramme und städtische Mittel beschafft wurden, auch eine Vielzahl privater Geräte (teils 2-3 Endgeräte pro Schüler*in) auf das WLAN-Netz zugreifen, so dass die vorhandenen Access Points an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

In Folge dessen wurden nun einige Geräte eines neu auf dem Markt eingeführten Modells beschafft, welche nun in ausgewählten weiterführenden Schulen zusätzlich zu den vorhandenen Access Points erprobt werden. Da die ersten Tests positiv ausgefallen sind, wurden bereits weitere dieser Access Points bestellt mit dem Ziel, diese punktuell dort einzusetzen, wo ein erhöhter Bedarf besteht.

Parallel dazu wurde der Vorschlag der Schulvertreter*innen aufgegriffen, exemplarisch an einer weiterführenden Schule die WLAN-Konfiguration gemeinsam mit der regio iT detailliert zu untersuchen, um etwaige Verbesserungspotenziale in der Konfiguration zu identifizieren.

2.5. Get your own device – elternfinanzierte Endgeräte

Da insbesondere die weiterführenden Schulen beabsichtigen, neben den städtischen mobilen Endgeräte zunehmend auch elternfinanzierte Endgeräte in dem Schulunterricht einzusetzen, besteht der Wunsch an die Verwaltung, den Schulen ein sog. „get your own device-Konzept anzubieten, welches den Einsatz von elternfinanzierten Endgeräten im Unterricht in Kombination mit den städtischen Endgeräten ermöglicht.

Problematisch ist aus der Sicht einzelner Schulen, dass für das eigene Managen von elternfinanzierten Geräten über bspw. jamf-school (Mobile Device Management-Software für Apple-Geräte) der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung durch die Schulleitungen erforderlich würde, welche seitens des Datenschutzbeauftragten für die Schulen der StädteRegion als kritisch eingestuft wird.

In Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und der regio iT wurde eine erste Konzeption ausgearbeitet, die das Einbinden elternfinanzierter Apple-Geräte in die bereits bestehende schulische MDM-Instanz der regio iT vorsieht und innerhalb dieser ein eigenständiges Managen der elternfinanzierten Geräte ermöglicht. Der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung durch die Schulleitungen wäre somit hinfällig, da entsprechende Vereinbarungen bereits zwischen der regio iT und den Schulen geschlossen wurden.

Dieser Konzeptentwurf wurde seitens der Schulvertreter*innen in der Arbeitsgruppe sehr positiv bewertet. Daher wird dieses freiwillige Angebot an die Schulen seitens der Verwaltung weiter verfolgt und noch offene Fragestellungen in Bezug auf die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten gemeinsam in der AG Schuldigitalisierung erörtert.

  1. Ausblick

Die nächste Sitzung der AG Schuldigitalisierung ist turnusmäßig für den September 2022 vorgesehen. Der Rhythmus der Treffen hat sich aus Sicht der Verwaltung bis dato bewährt, da die Komplexität der Themenfelder (u. a. Datenschutz, Administrationsrechte) eine entsprechende Vorbereitungs- und Abstimmungszeit erfordert.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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