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IT-Hausmeister*innen - Vorschlag zur Evaluation


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. August 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25570

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Evaluation zu der Zufriedenheit der Schulen in Bezug auf den 1st-Level-Support auf Basis des beigefügten Evaluationsbogens zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2022/2023 bei den Grundschulen durchzuführen.


 

 

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09.06.2022 hat dieser in Bezug auf die Vorlage „FB 45/0231/WP18 Leistungsvereinbarung IT-Hausmeister*innen – First-Level-Support“ die Verwaltung beauftragt, eine Evaluation zu entwickeln, um die Zufriedenheit der Schulen in Bezug auf den First-Level-Support, der in einer entsprechenden Leistungsvereinbarung zwischen der Verwaltung und der regio iT vereinbart wurde, zu erfragen.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Seitens der Abteilung Schule des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45) wurde der als Anlage beigefügte Evaluationsbogen entwickelt, durch den sowohl abgefragt werden soll, in welcher Häufigkeit die Schulen die Unterstützungsleistungen im First-Level-Support abgerufen haben als auch der Grad der Zufriedenheit in Bezug auf die erbachten Serviceleistungen der regio iT im Rahmen dieser Leistungsvereinbarung.

Die Verwaltung schlägt vor, eine erste Evaluation zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2022/2023 durchzuführen, da dann sämtliche Grundschulen Erfahrungswerte sammeln konnten, die in die vorgesehene Evaluation einfließen können. Die Auswertung der ausgefüllten Evaluationsbögen wird anonymisiert erfolgen. Die Ergebnisse der Auswertung werden anschließend mit der regio iT erörtert und dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

Zudem ist vorgesehen, zu dem Zeitpunkt der Evaluation eine Auswertung der Anzahl der aufgegebenen Tickets durch die Grundschulen bei der regio iT zu erfragen. Zu beachten ist jedoch, dass durch die Leistungsvereinbarung zum First-Level-Support nicht sämtliche Anfragen bzw. Störungsmeldungen der Grundschulen in dem Ticketsystem der regio iT hinterlegt sein werden. Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen der Erarbeitung der Leistungsvereinbarung zum First-Level-Support war, dass dem Wunsch der Grundschulen Rechnung getragen wird, dass nach Möglichkeit kleinere Probleme/Fehler während der Präsenzzeiten der IT-Techniker*innen in den jeweiligen Schulen ohne ein gesondertes Aufgeben von Tickets behoben werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

- Evaluationsbogen



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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