Teilen:

Sachstandsbericht zur Situation der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in Herzogenrath


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8780

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Allgemeine Situation

Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung über die Flüchtlingssituation in Herzogenrath berichtet. Letztmalig in der Ausschusssitzung am 22.03.2022 bzw. im Rahmen der wöchentlichen Informationsschreiben. Insoweit wird hierauf Bezug genommen.

Die kriegerischen Handlungen zwischen Russland und der Ukraine gehen unvermindert weiter. Daher ist ein weiterer Flüchtlingsstrom, da sich auch die wirtschaftliche Lage immer mehr verschlimmert, nicht kalkulierbar.

Nach dem aktuellen Lagebericht sind ca. 900.000 Flüchtlinge aus der Ukraine im Ausländerzentralregister erfasst. Die Dunkelziffer ist sicherlich weit höher.

In der Städteregion sind Stand 25.07.2022 rund 6156 Menschen aus der Ukraine angekommen. In der Stadt Aachen leben 4008 von ihnen und in den übrigen Kommunen zusammen 2162 Menschen. In Herzogenrath halten sich 378 Menschen auf.

Die geflüchteten Personen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Aufenthaltsgesetz und gehören hierdurch zum leistungsberechtigten Personenkreis des § 3 Nr. 3 a) Asylbewerberleistungsgesetz.

Damit steht den Kriegsvertriebenen der gesamte Leistungskatalog des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Verfügung (Lebensunterhalt, Unterkunft, medizinische Versorgung, etc.).

Ab dem 01.06.2022 stehen aus der Ukraine geflüchteten Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung (unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ersatzfiktionsbescheinigung) bei Erfüllen der sonstigen im Einzelnen im SGB II bzw. SGB XII geregelten Voraussetzungen grundsätzlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zu (sog. Rechtskreiswechsel). In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf AsylbLG-Leistungen und demnach auch der Anspruch der Kommunen auf die FlüAG-Pauschale.

Die Registrierung erfolgt durch die Ausländerbehörde Aachen. Sobald die Registrierung erfolgt ist, wird die Fallabgabe mit dem Jobcenter vereinbart und die Kostenerstattung geregelt. Inzwischen sind 158 Personen zum Jobcenter gewechselt, 12 Personen erhalten Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (Stand 01.08.2022).

Die Stadt Herzogenrath bleibt aber weiterhin für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig.

Der Zustrom von Flüchtlingen nach Herzogenrath ist seit Juni 2022 stagniert. Auch erhielt die Stadt Herzogenrath im Juni/Juli keine offizielle Zuweisung. Für August 2022 sind bisher 8 Zuweisungen erfolgt.

Es ist auch vermehrt festzustellen, dass Flüchtlinge zurück in die Ukraine ziehen.

Fallzahlen Ukrainer Herzogenrath

Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wieviel ukrainische Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen.

Hierbei sind Zahlfälle und Zählfälle zu unterscheiden.

Zahlfälle sind die Fälle, die nach dem FlüAG abrechnungsfähig sind und somit die FlüAG-Pauschale gezahlt wird.

Zählfälle werden auf die Zuweisungsquote für die Stadt Herzogenrath angerechnet.

Leistungsbezug A 50

Meldung BezReg für die FlüAG-Pauschale (Zahlfälle)

Gelistete Personen für Herzogenrath beim Ausländeramt Aachen (Zählfälle)

28.02.2022

7

0

31.03.2022

166

166

209

30.04.2022

288

288

328

31.05.2022

325

325

373

30.06.2022

245

0

386

31.07.2022

210

0

379

02.08.2022

180

0

385

Die Differenzen ergeben sich u.a. daraus, dass nicht alle beim Ausländeramt gelisteten Personen im Leistungsbezug des A 50 stehen. Es halten sich also auch ukrainische Flüchtlinge in Herzogenrath auf, die keine Leistungen nach AsylbLG erhalten.

Durch den Rechtskreiswechsel beziehen inzwischen einige Personen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII.

Weiterhin wurden der Stadt Herzogenrath seit dem 01.01.2022 19 Flüchtlinge aus anderen Staaten (Irak, Nigeria, Afghanistan, Tadschikistan) und 14 Afghanische Ortskräfte zugewiesen.

Erfüllungsquote der Stadt Herzogenrath:

In der Stadt Herzogenrath liegt die Erfüllungsquote im Verhältnis zum Verteilungsschlüssel bei fast 128 % (Stand 5.8.22). Das bedeutet, dass die Stadt Herzogenrath 28% mehr Vertriebene aufgenommen hat, als sie rechtlich verpflichtet ist. Bislang fanden 447 Flüchtlinge in Herzogenrath Hilfe, davon wurden 106 Personen offiziell zugewiesen. Für die Stadt besteht eine Aufnahmeverpflichtung für 350 Personen, dann wäre die Quote von 100 % erfüllt. Sie wird in Herzogenrath durch die freiwilligen Aufnahmen weiterer 97 Personen entsprechend überschritten.

Unterbringungsproblematik

Durch den Einsatz der Mitarbeiter im Sozialamt konnte die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge in von Privatpersonen angebotenem Wohnraum und in von der Stadt angemieteten Wohnungen erfolgen. Die Nutzung einer Turnhalle brauchte daher bisher nicht vorgenommen werden.

Teilweise haben die Flüchtlinge bereits auch schon Wohnungen auf eigenem Namen angemietet.

Die Stadt Herzogenrath hat 20 Wohnungen angemietet. Die Mietverträge sind in der Regel auf ein Jahr befristet. Die Verwaltung wird die Verlängerung bzw. Kündigung der Mietverträge unter Einhaltung der Kündigungsfristen prüfen.

Der anfänglich prognostizierte Bedarf an Flüchtlingsunterkünften für einen Zeitraum von sechs Monaten neigt sich langsam dem Ende zu. Leider ist den Menschen die Rückkehr in eine sichere Heimat aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine noch nicht möglich. Die Stadt Herzogenrath bleibt insofern auch weiterhin für die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften zuständig.

Zwischenzeitlich kommt es bei der privaten Unterbringung zu Problemen und Spannungen.

Die Verwaltung hat daher die privaten Anbieter angeschrieben und die Bereitschaft und Möglichkeit der Aufnahme für die über den August hinausgehende Zeit abgefragt.

Flüchtlingsberatung und Ehrenamtliches Engagement

Es muss hervorgehoben werden, dass in Herzogenrath von Beginn an eine überaus große Hilfsbereitschaft aus den Reihen der Bürgerschaft verzeichnet werden konnte. Unmittelbar nach Schaltung der Telefon-Hotline bzw. der Emailadresse helfen@herzogenrath.de wurden der Verwaltung private Unterkünfte zur Unterbringung der Kriegsvertriebenen angeboten.

Die Telefon-Hotline bzw. die Emailadresse helfen@herzogenrath.de sind weiterhin aktiv geschaltet.

Die Flüchtlingsberatung Herzogenrath ist auch in der Unterstützung der Flüchtlinge aus der Ukraine sehr aktiv. Es findet eine umfangreiche Betreuung (Behördengänge, Dolmetschen), Beratung und insbesondere Vernetzung mit den privaten Gastfamilien statt.

Der Runde Tisch Flüchtlinge unterstützt die Flüchtlinge bei den verschiedenen Bedarfen. Durch die regelmäßigen Treffen findet eine Vernetzung der vielen Akteure statt.

Neu als Akteur ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Städteregion Aachen. Ziel des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) ist die Unterstützung von neuzugewanderten und geflüchteten Menschen von der Einreise bis zur Einbürgerung.

Finanzielle Zuwendungen

In der Bund- und Länderkonferenz im April 2022 wurde die Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine beschlossen. Die Verteilung erfolgt anhand der aufgenommenen und an die Bezirksregierung gemeldeten Flüchtlinge.

Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 10.05.2022 wurde der Stadt Herzogenrath gemäß § 29 Haushaltsgesetz 2022 eine Zahlung in Höhe von 357.983,44 Euro als fachbezogene Pauschale bewilligt.

Die zweite Tranche in Höhe von 190.186,85 Euro wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 27.06.2022 bewilligt.

Beide Tranchen wurden bereits vereinnahmt. Eine dritte Tranche ist angekündigt.

Zusätzlich erhielt die Stadt Herzogenrath für die tatsächlichen Zahlfälle aus der FlüAG-Pauschale pro Person/Monat 875,00 Euro bis zum 31.05.2022:

779 Personen x 875,00 Euro = 681.625,00 Euro.

Ab 01.06.22 erfolgte der Rechtskreiswechsel zum Jobcenter bzw. Grusi / HZL. Da ein Wechsel nur Zug um Zug erfolgt, werden die ab 01.06.2022 anfallenden Asylkosten von diesen Trägern angefordert und erstattet. Auch kann es noch zu Nachzahlungen aus der FlüAG-Pauschale kommen. Diese werden aber im Einzelfall geprüft.

Für die Flüchtlinge aus der Ukraine sind für den Zeitraum Februar – August 2022 Kosten in Höhe von 800.000 Euro entstanden. Sonstige Kosten (u.a. für die Herrichtung von Wohnraum) müssen noch ermittelt werden.

Die angefallenen Krankenkosten können noch nicht beziffert werden. Hier ist jedoch schon festzustellen, dass höhere Kosten anfallen.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Lediglich Sachstandsbericht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
Details
Tagesordnung