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Soziale Beratung/Betreuung von Flüchtlingen in der Stadt Herzogenrath;
hier: Verlängerung der Vereinbarungen zwischen der Stadt Herzogenrath und den Trägern über den 31.12.2022 hinaus


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8841

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarungen mit einer Laufzeit vom 01.01.2023 31.12.2023 mit den Trägern Lydia-Gemeinde Herzogenrath, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. und Frauen helfen Frauen e. V. zur Sicherstellung einer sozialen Beratung/Betreuung r Flüchtlinge in folgendem Umfang:

a) Die Flüchtlingsberatung Herzogenrath (LG und DW) erhält befristet für das Jahr 2023 einen Festzuschuss in Höhe von 140.000 Euro, jedoch maximal in Höhe der nach dem Konzept vom 08.08.2022 nachgewiesenen Personalkosten.

b) Frauen helfen Frauen e. V. erhält ebenfalls für das Jahr 2023 eine Förderzusage zur Fortsetzung der Beratung in dem bisherigen Umfang in Höhe von bis zu 16.000 Euro. Zur Deckung dieser (außerplanmäßigen) Ausgaben wird auf eine Bezuschussung der Integrationsmaßnahme des Stadtsportverbandes verzichtet und die eingesparten Beträge in Höhe von 24.800 Euro zur entsprechenden Deckung eingebracht.

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung bittet den Stadtrat, die zur Umsetzung der eingereichten Konzepte erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 ff. nach Möglichkeit zur Verfügung zu stellen.

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beschließt, dem Antrag des Stadtsportverbandes Herzogenrath e. V. zur Durchführung einer Integrationsmaßnahme gem. § 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW vom 24.07.2020 nicht zu entsprechen und die freiwerdenden Mittel zu Gunsten der Finanzierung der Flüchtlingsberatung Herzogenrath zu verwenden.

 

 

Sachverhalt:

In vielfältiger Hinsicht und in unterschiedlichen Lebenslagen ist eine intensive soziale Unterstützung selbstverständlich, erforderlich und unabdingbar.

Beispiele

  • Jugendhilfe
  • Altenhilfe
  • Wohnungshilfe
  • Schwerpunkthilfen am Bahnhof Herzogenrath
  • Suchthilfe
  • Psychische Bedarfslagen
  • Arbeitsmarkt
  • Integration

In der Stadt Herzogenrath wurde der Bedarf und die Bedeutung einer qualifizierten Betreuung von zugewanderten Menschen bereits frühzeitig erkannt:

Bereits vor 30 Jahren wurde hier erkannt, dass eine entsprechende Investition den betroffenen Menschen unmittelbar zu Gute kommt und gleichzeitig präventiv dazu beiträgt, Problemlagen frühzeitig zu identifizieren und hierdurch höhere Folgekosten zu Beseitigung der eskalierenden Bedarfslagen zu vermeiden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der zugewanderten Menschen stetig ansteigt. Bspw. musste im Jahr 2020 erstmalig ein pflichtiger Integrationsrat in der Stadt Herzogenrath gebildet werden, da erstmalig die Zahl von 5.000 Wahlberechtigten überschritten wurde. Angesichts der großen Zuwanderungswellen ab 2015 ff. verwundert dies nicht.

In der Vergangenheit wurde die Konzeption der Flüchtlingsberatung regelmäßig sich ändernden Bedarfslagen angepasst und kreative Lösungen zur Finanzierung der Konzepte entwickelt.

Die aktuellen Vereinbarungen mit den jeweiligen Trägern zur Finanzierung der Sach- und Personalkosten laufen zum 31.12.2022 aus.

Aktuell erfolgt die soziale Betreuung der Flüchtlinge durch folgende Träger und deren Beschäftigte.

1) Flüchtlingsberatung Herzogenrath

a) Evangelische Lydia-Gemeinde Herzogenrath (LG)

b) Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW)

2) Migrationsberatung für Flüchtlingsfrauen

a) Träger: Frauen helfen Frauen e. V. (FhF)

3) Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Gemeinsam klappts“

a) Träger: Evangelische Lydia-Gemeinde Herzogenrath

4) Voraus. ab 01.07.2022 Kommunales Integrationsmanagement

a) Träger: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.

Die vorstehende Auslistung macht insbesondere deutlich, dass es sich um professionelle Strukturen handelt, bei denen die im sozialen Beratungssektor üblichen Strukturen zur Anleitung und Steuerungen des Personals jeweils vorhanden sind.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der sozialen Beratung von Flüchtlingen um eine Pflichtaufgabe handelt 4 Abs. 2 Satz 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt, dass „…von der monatlichen pauschalierten Landeszuweisung 3,83 Prozentr die soziale Betreuung zu verwenden sind…“.).

In Anlehnung an die Vorgehensweise zur Beratung und Beschlussfassung der erforderlichen Vereinbarungen im Jahr 2019 (für den Zeitraum 2020 2022) wurden die beteiligten Institutionen zur Vorlage entsprechender Konzepte aufgefordert.

Das Konzept der (verbundenen) Träger LG und DW wurde am 08.06.2022 (Anlage 1) eingereicht. Das Konzept von Frauen helfen Frauen e. V. wurde am 23.06.2022 (Anlage 2) per Mail übersandt.

Die Realisierung der Konzepte würde für einen angestrebten 3-Jahreszeitraum folgende Finanzierungsbedarfe auslösen:

2023

2024

2025

DW/LG

243.990,00 €

251.309,00 €

258.849,00 €

FhF

15.600,00 €

15.900,00 €

16.100,00 €

Gesamt

259.590,00 €

267.209,00 €

274.949,00 €

Aus fachlicher Sicht sind die beigefügten Konzepte sachgerecht und tragen der aktuellen Situation in angemessenem Umfang Rechnung.

Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt würde eine Realisierung der Konzepte nach Auffassung der Verwaltung zu einer (finanziellen) Überforderung führen.

Beispielsweise sieht die Finanzplanung bisher folgende Beträge vor:

2023

2024

2025

HHPL -Sozialarbeit Flüchtlingswesen

140.000

110.000

110.000

Vor diesem Hintergrund wurden mit den Trägern Gespräche aufgenommen, um eine Kostenreduzierung zu erreichen und dennoch eine leistungsfähige Beratung zu gewährleisten.

Im Ergebnis wurde von den Trägern (LG und DW) mit Email vom 08.08.2022 ein überarbeitetes Konzept eingereicht (Anlage 3).

Die Gesamtkosten verringern sich danach von 346.215 Euro auf nunmehr 311.013 Euro. Der gewünschte Zuschuss verringert sich von 243.990 Euro auf nur noch 192.916 Euro.

Der Zuschussbedarf liegt damit immer noch deutlich über den in der Finanzplanung ausgewiesenen Beträgen.

Außerdem soll als neue Integrationsmaßnahme nach § 14 c) TIntG nunmehr eine Finanzierung des Stadtsportverbandes für den Haushalt 2022 ff. in folgendem Umfang erfolgen:

Haushaltsjahr

2022

2023

2024

2025

rdersumme (€)

4.800

8.000

8.000

4.000

Einen Eigenanteil zu den Gesamtkosten iHv. 24.800 Euro kann der SSV im Gegensatz zu den anderen Trägern nicht aufbringen.

Bestandteil des Projektes soll folgendes Konzept sein:

Auf Ebene des Stadtsportverbands soll eine Mitarbeiterstelle für Integrationsarbeit geschaffen werden, u.a als Schnittstelle zu Nichtsportorganisationen. Ziel deren Arbeit soll es sein, Vereine zu einer qualitativ hohen Selbständigkeit im Bereich der Integrationsarbeit zu führen.

Dies soll unter anderem gemeinsam mit den Sportvereinen erreicht werden durch

  • Erarbeitung/Schaffung von Integrationsprozessen
  • Weiterqualifizierung von Vereinspersonal
  • Erarbeitung neuer Kommunikationsstränge und Kooperationen
  • Ausbau und Nutzung vorhandener Kommunikationsstränge
  • Kooperationen mit anderen Organisationen
  • Gewinnung, Ausbildung und Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund als Funktionsträger in den Vereinen
  • Gemeinsame Planung und Umsetzung eines intergenerationalen Sportangebotes
  • Ausbau der Kommunikationsplattform „Runder Tisch Sport durch Integration“

Das Konzept ist auf Nachhaltigkeit angelegt, damit möglichst viele Sportvereine nach einem evtl. Projektende selbständig ausreichend „gute“ Integrationsarbeit betreiben können.

Die Kernpunkte des Konzeptes lassen erkennen, dass diese Ziele mit den Zielsetzungen der Arbeit der Flüchtlingsberatung wenn auch beschränkt auf den Bereich des Sports deutliche Parallelen aufweisen.

Unzweifelhaft verfügt der SSV über eine erhebliche Kompetenz im Hinblick auf die Organisation des Sportgeschehens in Herzogenrath. Hiervon profitieren selbstverständlich auch zugewanderten Menschen.

Hinsichtlich der sozialen Betreuung von Flüchtlingenrde durch eine Finanzierung eine Parallelstruktur geschaffen, die im Vergleich zu einer professionellen geführten und konzipierten Flüchtlingsberatung nicht vergleichbar agieren könnte.

Die Finanzierung der Flüchtlingsberatung Herzogenrath sollte insofern prioritär gesichert sein, bevor ggf. weitere Finanzmittel in niederschwelligen Bereichen eingesetzt werden.

Zur Sicherstellung einer auch künftig leistungsfähigen Flüchtlingsberatung sollte bei eingeschränkten Mitteln eine Finanzierung mit folgenden Prioritäten erfolgen:

  1. Frauen helfen Frauen e. V (mit weiterhin 10 Stunden)
  2. Flüchtlingsberatung Herzogenrath (LG und DW)
  3. Stadtsportverband

Die Bearbeitung der Angelegenheit erfordert und bindet finanzielle Ressourcen und führt bei Umsetzung zu Folgekosten über den im Haushaltsplan bisher berücksichtigten Beträgen. Eine endgültige Entscheidung über die Bearbeitung sollte daher erst im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 ff. erfolgen.

Um die Flüchtlingsberatung dennoch über den 31.12.2022 hinaus handlungsfähig zu erhalten schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

Die Flüchtlingsberatung Herzogenrath erhält befristet für das Jahr 2023 einen Festzuschuss in Höhe von 140.000 Euro, jedoch maxima in Höhe der nach dem Konzept vom 08.08.2022 nachgewiesenen Personalkosten.

Frauen helfen Frauen e. V. erhält ebenfalls für das Jahr 2023 eine Förderzusage zur Fortsetzung der Beratung in dem bisherigen Umfang in Höhe von bis zu 16.000 Euro. Zur Deckung dieser (außerplanmäßigen) Ausgaben wird auf eine Bezuschussung der Integrationsmaßnahme des Stadtsportverbandes verzichtet und die eingesparten Beträge in Höhe von 24.800 Euro zur entsprechenden Deckung eingebracht.

Im Rahmen der Haushaltsberatung kann dann entschieden werden, ob und in welchem Umfang eine Finanzierung der Flüchtlingsberatung weiterhin erfolgen soll.

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Abs. 2 Satz 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

x

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

x

ja

nein

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531820 u. 531881

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

156.000

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

156.000

Personalkosten

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

156.000

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

156.000

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung

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