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Rettungsdienst - Vereinbarung zwischen der StädteRegion Aachen und der
Notfallseelsorge Aachen - Sachstand


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. November 2022 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11887

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er stimmt der Erhöhung des Zuschusses der Städteregion Aachen zu den Kosten der Notfallseelsorge vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2023 in Höhe von 1.000,-- € ab dem Haushaltsjahr 2023 zu.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz hat aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion in seiner Sitzung am 26.05.2021 (Sitzungsvorlage 2021/0262) die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der Notfallseelsorge Aachen Gespräche über die Möglichkeit der Teilnahme nicht oder anders konfessionell gebundener Menschen, welche sich für ehrenamtliche psychosoziale Notfallbetreuung zur Verfügung stellen, zu führen.

Nachdem die Verwaltung zügig klären konnte, dass in der Notfallseelsorge eine Mitarbeit von Menschen, die nicht einer der christlichen Kirchen zuzurechnen sind, möglich ist (s. Sitzungsvorlage 2021/0262-E1), galt es, die entsprechende Vereinbarung mit dem Kuratorium der Notfallseelsorge Aachen abzustimmen.

Nach intensivem Austausch zwischen dem Vorsitzenden und weiteren Vertretern des Kuratoriums Notfallseelsorge Aachen und der Verwaltung der StädteRegion Aachen konnte ein Vereinbarungsentwurf erarbeitet werden.

Im Sinne des oben erwähnten Antrages wurde folgende Textpassage in die Vereinbarung aufgenommen:

Die Notfallseelsorge verpflichtet sich, in Einsätzen mit der gebotenen Sensibilität gegenüber den von ihr aufgesuchten Personen ggf. eigene religiöse Angebote zum Abschiednehmen zu machen bzw. auf die Angebote anderer Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungen zu verweisen. Zu diesem Zweck hält die Notfallseelsorge Kontakt zu größeren Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungen.

Die Auswahl der Mitarbeitenden der Notfallseelsorge erfolgt nach den kirchenrechtlichen Vorgaben ihrer Träger sowie unter Beachtung des Grundgesetzes. Danach ist auch eine Beauftragung von Menschen jeglicher bzw. keiner Religionszugehörigkeit möglich.

Nachdem die Mitglieder des Kuratoriums Notfallseelsorge Aachen Ihr Einverständnis zu dem Vereinbarungstext erklärt hatten, war noch eine finale Abstimmung mit der evangelischen und der katholischen Kirche erforderlich.

Der Kreissynodalvorstand des evangelischen Kirchenkreises hat in seiner Sitzung vom 20.10.2022 der Entwurfsfassung des Dokumentes zugestimmt.

Die katholische Kirche hat ebenfalls mitgeteilt, dass der vorliegende Vereinbarungstext so unterschrieben werden kann.

Es wird nun ein Termin für die Unterzeichnung vereinbart. Sowohl dieser Termin als auch insgesamt das Angebot und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Notfallseelsorge sollen medienwirksam begleitet werden. Dazu wird sich die Pressestelle der StädteRegion Aachen mit den für die Öffentlichkeitsarbeit der Kirchen zuständigen Stellen entsprechend abstimmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die StädteRegion Aachen beteiligt sich an den Kosten der Notfallseelsorge durch Gewährung eines finanziellen Zuschusses. Der Zuschuss in Höhe von 32.500,- € ist für den Haushalt 2022 genehmigt und für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant. Er soll für das laufende Jahr und für das Jahr 2023 um 1.000,- € erhöht werden. Im laufenden Haushaltsjahr kann der Mehraufwand als unerheblicher überplanmäßiger Aufwand bereitgestellt und durch Einsparungen im Produkt 020501 Rettungsdienst gedeckt werden. Für 2023 werden 1.000,-- in die Haushaltsänderungsliste aufgenommen bei Sachkonto 531831 im Produkt 020501.

Eine Anpassung dieses Betrages erfolgt dann erst wieder ab dem Haushaltsjahr 2025 auf Grundlage der Inflationsrate 2023 (Berechnung vom Statistischen Bundesamt).

Im Auftrag

gez.: Jansen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 09. November 2022Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Details
Tagesordnung