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Stellenplanauswirkungen 2023; Beamtenanwärter_innen


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11808

Beschlussvorschlag:

  1. Der Städteregionstag beschließt zur Übernahme der Anwärter_innen, die im Jahr 2023 ihren Vorbereitungsdienst beenden, im Rahmen des Stellenplanes 2023 folgende 16 Stelleneinrichtungen:

5 Anwärter_innen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt

11 Anwärter_innen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

  1. Er beschließt die Einsparung der im Rahmen des Stellenplanes 2022 eingerichteten 10 Stellen zur Übernahme der Anwärter_innen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie mögliche Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls oder Umorganisation umzusetzen.

Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, in denen eine Vielzahl nicht vorhersehbarer Austritte aus verschiedenen Gründen erfolgten, sowie mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung und den Fachkräftemangel werden über den voraussichtlich vorhandenen Bedarf hinaus Nachwuchskräfte ausgebildet.

Im Jahr 2023 werden insgesamt 18 Nachwuchskräfte ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Vorbereitungsdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamt_innen, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich grundsätzlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) und A 9 (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) einzuweisen. Freie und zugleich vergleichbare Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten können hierfür grundsätzlich in Anspruch genommen werden, jedoch ist die Verfügbarkeit entsprechender Stellen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet.

Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereiche für die Nachwuchskräfte vorgesehen sind, weshalb noch keine Prüfung erfolgen kann, ob zum entsprechenden Zeitpunkt freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund werden vorsorglich 16 Planstellen für die Übernahme der Nachwuchskräfte eingerichtet werden. Für zwei Personen, die den Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2 im Jahr 2023 beenden werden, ist die Einrichtung von Stellen nicht notwendig, da sie bereits jeweils einer Planstelle zugewiesen sind.

Auch im Rahmen des Stellenplanes 2022 wurden für die Anwärter_innen, die ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, 12 Planstellen eingerichtet. Die Beamt_innen werden zwischenzeitlich auf unbesetzten bzw. neu eingerichteten Stellen eingesetzt. Somit können im Stellenplan 2023 diese Stellen in Abgang gebracht werden.

Eine Nachwuchskraft hat nach der erfolgreichen Beendigung des Vorbereitungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt die StädteRegion verlassen, sodass die für ihre Übernahme eingerichtete Stelle im Rahmen des Stellenplanes 2023 ebenfalls gestrichen wird.

In zwei Fällen können die Stellenstreichungen erst zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich in 2023, erfolgen, da eine kurzzeitige zusätzliche Besetzung der entsprechenden Stellen erforderlich wurde.

Somit können im Stellenplan 2023 10 Stellen gestrichen werden.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich für das Jahr 2022 folgende Situation im Bereich der Nachwuchskräfte:

+ 16 Stelleneinrichtungen für die Anwärter_innen, die ihren beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst im Jahr 2023 beenden werden

- 10 Stellenstreichungen für die Übernahme der Nachwuchskräfte, die ihren beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst im Jahr 2022 beendeten

_______

+ 6 Stellenmehrbedarf im Stellenplan 2023

Mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus den letzten Jahren und aufgrund der bestehenden Stellenvakanzen und Bedarfe ist bereits jetzt erkennbar, dass alle geeigneten Nachwuchskräfte in 2023 übernommen werden. Demnach ist davon auszugehen, dass die in 2023 neu einzurichtenden 16 Planstellen im Rahmen des Stellenplanes 2024 wieder eingespart werden können.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Der vorgesehene Beschluss hat eine personelle Auswirkung von einem vorübergehenden Mehrbedarf von sechs Stellen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2023 sind für die Stelleneinrichtungen keine zusätzlichen

Personalkosten veranschlagt. Personalkostenansätze sind seitens der Organisationseinheiten aufgabenbezogen im Haushalt 2023 eingeplant und zum Zeitpunkt der Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbar.

In Vertretung:

gez.: Nolte

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 10. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 03. November 2022Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
Details
Tagesordnung