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Resolution "Finanzausstattung der Jobcenter"
-Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom [26.10.2022](si010.asp?YY=2022&MM=10&DD=26 "Sitzungskalender 10/2022 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11919

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Die Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert

-den Jobcentern in 2023 und in den Folgejahren auskömmliche Finanzmittel für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zur Verfügung zu stellen, damit langzeitarbeitslose Menschen durch zielführende Angebote für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden können und damit dem Arbeits- und Fachkräftemangel wirksam begegnet werden kann.

-von der geplanten Kürzung der „Leistungen zur Eingliederung“ von derzeit 4,8 Milliarden auf 4,2 Milliarden im Jahr 2023 und darüber hinaus gehender Kürzung r die Folgejahre Abstand zu nehmen.

2.Die Verwaltung wird gebeten, diese Resolution an Bundesregierung und den Bundestag weiterzuleiten.

 

 

Sachlage:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 26.10.2022 bitten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städtreregionstagsfraktion, den o.a. Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen. Zur Begründung sowie weiterer Einzelheiten wird auf den Antrag verwiesen.

Das Jobcenter der StädteRegion Aachen teilt ergänzend mit, dass die aktuell kommunizierten Schätzwerte der Haushaltsmittel 2023 noch einmal gut 310 T€ weniger ausweisen als bisher berechnet. Somit erhält das hiesige Jobcenter im Verwaltungskostenbudget voraussichtlich noch einmal ca. 170 T€ weniger, im Eingliederungstitel wären es knapp 144 T€ weniger. Bei allen Werten handelt es sich weiterhin nur um vorläufige Orientierungswerte, die Eingliederungsmittel-Verordnung mit den verbindlichen Maßstäben der Mittelverteilung wird bis Ende Dezember 2022 erwartet.

Rechtslage:

Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden. Zu diesen Leistungen gehören auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Resolutionen sind politische Willenserklärungen. Dies gehört zum Kernbereich der Aufgaben der politischen Vertretung, hier des Städteregionstages.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

Soziale Auswirkungen:

rzungen der Bundesmittel führen unmittelbar auch zu Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters und im Umfang des Angebots an Qualifizierungs- und Vermittlungsangeboten für Arbeitsuchende.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstags­frak­ti­on vom 26.10.2022

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 23. November 2022Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung