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Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung der StädteRegion Aachen 2022


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11932

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er nimmt die der Sitzungsvorlage 2022/0489 als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung der StädteRegion Aachen 2022 zur Kenntnis.

2.Er unterstützt die Aussagen zum Wegfall der verbindlichen Bedarfsbestätigung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Sach- und Rechtslage:

Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen. Diese ist alle zwei Jahre vorzulegen. Wenn die Planung Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen sein soll, ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung). Die Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.

Die Aussagen können auf verschiedene Sozialräume innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt bezogen sein. Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und auch Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind.

Mit Beschluss des Städteregionstages vom 10.12.2015 ist die verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze erstmals eingehrt worden und dann jedes Jahr fortgeschrieben worden (vgl. Sitzungsvorlagen 2015/0420 und 2015/0420-E1).

Die kommunale Pflegeplanung wurde anhand der vorliegenden Daten fortgeschrieben und eine erneute Hochrechnung des Bedarfs an vollstationären Pflegeplätzen für die kommenden drei Jahre erstellt.

Die kommunale Pflegeplanung 2022 ist als Anlage 1 beigefügt.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass auf die am 08.10.2022 geendete Ausschreibung aus der kommunalen Pflegeplanung 2021 für die Kommunen Aachen (90 Plätze), Herzogenrath (72 Plätze), Roetgen, Simmerath, Stolberg (51 Plätze) und Würselen (72 Plätze) nur eine Interessensbekundung für Herzogenrath mit 72 Plätzen eingegangen ist. Für die übrigen Kommunen sind keine Interessensbekundungen eingegangen. Die Ausschreibungen für Simmerath/Roetgen/Stolberg und Würselen sind damit zum zweiten Mal ohne Ergebnis verlaufen. In Aachen wurden Bedarfe ebenfalls bereits mehrfach ohne entsprechenden Erfolg ausgeschrieben.

Die eingegangene Interessensbekundung konnte noch nicht geprüft und mit Herzogenrath abgestimmt werden. Für die weitere Planung muss jedoch zunächst davon ausgegangen werden, dass die vorgelegten Unterlagen zulässig sind und eine Umsetzung möglich wäre.

Daraus ergeben sich für die kommunale Pflegeplanung folgende Platzkapazitäten:


Voraussichtliche stationäre Platzkapazitäten im Versorgungszeitraum 2023-2025

Stand IV.Quartal 2022

zzgl. Platzkapazitäten in vorherigen Ausschreibungen/ Planungen/ Umsetzung (Neubau oder Erweiterung)

zzgl. Interessenbekundung aus der Ausschreibung

2022

Ausschreibung nach Standorten 2022 (nachrichtlich)

Abzüglich Veränderung § 47 WTG

r die Bedarfsbestimmung bis 2025 zu berücksichtigen

Einrichtungen

Plätze

StädteRegion Aachen

70

5.948

364

72

(285)

-120

6.264

Aachen

27

2.287

264

(90)

-46

2.505

Alsdorf

6

465

65

530

Baesweiler

3

260

5

265

Eschweiler

8

892

892

Herzogenrath

7

573

0

67

(72)

-74

566

Monschau

3

154

0

154

Roetgen

1

62

24

86

Simmerath

2

172

0

172

Stolberg

8

629

11

(51)

640

rselen

5

454

0

(72)

454

Quelle: Daten des A50. Eigene Berechnungen. Ohne ILP/Hospizplätze

Aufgrund der Hochwasserkatastrophe waren im Jahr 2022 weiterhin nicht alle Plätze verfügbar, so dass aktuell weiterhin im „Heimfinderportal“ so gut wie keine freien Plätze zur Verfügung stehen und die Pflegeberatung aber auch die Sozialdienste der Krankenhäuser Schwierigkeiten haben, freie Plätze zu finden und Menschen insbesondere in der Kurzzeitpflege unterzubringen. Dies macht nochmals deutlich, dass dringend weiter vollstationäre Pflegeplätze in der StädteRegion benötigt werden, um ein wohnortnahes Angebot für die hier lebenden Menschen vorhalten zu können. Dies gilt vor allem für eine zeitnahe Umsetzung der bereits bedarfsbestätigten Plätze.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass sich die Bevölkerungszahlen und damit die Vorausberechnungen der pflegerelevanten Altersgruppen in einzelnen Kommunen deutlich verändert haben. Dies führt teilweise zu erheblich veränderten Bedarfszahlen. Hierzu wird im Bericht gesondert Stellung genommen. Die langfristige Prognose zeigt aber weiterhin, dass es ab 2025 deutliche Anstiege in allen pflegerelevanten Altersgruppen (über 70 Jahre) geben wird.

Die rechnerischen Ergebnisse der Bedarfe und Überhänge für die Jahre 2023 bis 2025 stellen sich wie folgt dar:

Kommunale Platzüberhänge und bedarfe im Versorgungszeitraum bis 2025

Kapazitätsvariante

rechnerischer Überhang bzw. Bedarf

Plätze

2023

2024

2025

StädteRegion

6.264

212

162

171

Aachen

2.505

-44

-74

-85

Alsdorf

530

32

32

35

Baesweiler

265

-7

-6

-5

Eschweiler

892

255

251

252

Herzogenrath

566

24

17

21

Monschau

154

4

5

6

Roetgen

86

-8

-10

-9

Simmerath

172

-9

-10

-9

Stolberg

640

-15

-21

-19

rselen

454

-19

-21

-16

Quelle: Daten A50. Eigene Berechnungen

Danach wird am Ende des Planungszeitraums insgesamt von einem Überhang für die StädteRegion Aachen ausgegangen, wobei in einzelnen Kommunen weiterhin Bedarfe vorhanden sind.

Aus Sicht der Verwaltung ist es aufgrund der Erfahrungen bei den Ausschreibungen der letzten Jahre nicht zielführend, diese Bedarfe erneut auszuschreiben. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass es spätestens ab 2025 in den relevanten Altersgruppen zu deutlich steigenden Bevölkerungszahlen kommen wird (s. Abbildungen 1 bis 11 der Anlage 1). Da das Alten- und Pflegegesetz vorgibt, dass die verbindliche Bedarfsplanung einen Zeitraum von drei Jahren umfassen muss, können diese Entwicklungen bei einer verbindlichen Bedarfsplanung nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren ist anzumerken, dass auch die Umsetzung von bedarfsbestätigten Plätzen erfahrungsgemäß wesentlich länger als diese 3 Jahre benötigt.

Daher wird vorgeschlagen, auf die verbindliche Bedarfsplanung zu verzichten. Dies hätte zur Folge, dass Träger in allen Kommunen in der StädteRegion Aachen ein Alten- und Pflegeheim errichten können, wenn die bau- und planungsrechtlichen und WTG-rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Aufgrund der oben angesprochenen Erfahrungen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es zu einem „Bauboom“ kommen wird, sondern die Träger derzeit mit entsprechenden Investitionsvorhaben eher zurückhaltend agieren.

Sollte sich diese Einschätzung nicht bestätigen, kann die Entscheidung auf die verbindliche Bedarfsplanung zu verzichten, mit der Kommunalen Pflegeplanung 2023 wieder rückgängig gemacht werden.

Nach § 7 Abs. 2 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die städteregionsangehörigen Kommunen in den Planungsprozess mit einzubeziehen.

Im Rahmen der Konferenz der Sozialdezernent*innen am 27.10.2022 wurde diese Vorgehensweise einstimmig beschlossen. Die Stellungnahmen der Kommunen sind als Anlage 2 beigefügt.

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Soziale Auswirkungen:

r die betroffenen Menschen sollte eine ausreichende und hochwertige Angebotsstruktur möglichst ortsnah geschaffen werden. Da die Bedarfsausschreibungen der letzten Jahre nicht zu einer wohnortnahen Versorgung geführt hat, ist es das Ziel, die Versorgung mit vollstationären Plätzen städteregional sicherzustellen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

Anlagen

Kommunale Pflegeplanung StädteRegion Aachen 2022 (Anlage 1)

Stellungnahmen der Kommunen (Anlage 2)

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 23. November 2022Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung