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Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für die
Kindertagesbetreuung


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11945

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die Mehraufwendungen und Mindererträge im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ im Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.

  1. Er stimmt gem. § 83 GO NRW i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung 2022 weiteren unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für 2022 im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ bis zur Höhe von 500.000 € zu.

 

 

Sachlage:

Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen der StädteRegion Aachen sowie die Förderung der KiTas freier Träger und der Kindertagespflegestellen waren zuletzt durch besondere, auch finanzielle Herausforderungen geprägt. Die hierdurch entstandene finanzielle Mehrbelastung wirkt sich aus unterschiedlichen Gründen noch bis in das laufende Haushaltsjahr 2022 aus.

Der Städteregionstag hat deshalb in seiner Sitzung am 22.09.2022 Mehraufwendungen und Mindererträge im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ im Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis genommen und gem. § 83 GO NRW i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung 2022 unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für 2022 im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ bis zur Höhe von 966.000 € zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0345).

Die Aufgaben- und damit auch die Haushaltsentwicklung im Produkt Kindertagesbetreuung sind nach wie vor höchst dynamisch. So ist erst in den vergangenen Wochen bekannt geworden, dass das Land NRW die KiTas weiter mit sogenannten Billigkeitsleistungen zum COVID19-Schutz[1] und durch Verlängerung des Alltagshelfer_innenprogrammes unterstützt.

Auf die KiTas in freier Trägerschaft bezogen, führt dies zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes des SK 531857 „Betriebskostenzusch. f. Kindergärten a. freie Träger“, da bei Aufstellung des Haushaltes lediglich Mittelr den laufenden Betrieb, jedoch nicht für die unvorhersehbare - Weiterleitung von Landesmitteln in erheblicher Höhe veranschlagt worden sind. Durch diese Weiterleitungen an die freien Träger kommt es zu weiteren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2022 in Höhe von 400.000 €.

Da das Land NRW auch die KiTas in Trägerschaft der StädteRegion im Rahmen der Corona-Pandemie entsprechend zusätzlich fördert, kommt es hier im Rahmen der Billigkeitsleistungen zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im SK 543163 - Geräte, Ausstattung allgemein (60 bis 800€) in Höhe von 100.000 €.

Den vorgenannten Mehraufwendungen stehen im Jahr 2022 keine Mehrerträge gegenüber. Vielmehr ergeben sich, wie in Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0345 dargestellt, per Saldo Mindererträge durch Rückforderungen des LVR-Landesjugendamtes für Vorjahre.

Insgesamt sind Mehraufwendungen in Höhe von 1.466.000 € überplanmäßig bereitzustellen.

Aufgrund der Mindererträge im Produkt 060301 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege“ beträgt das aktuell prognostizierte Gesamtdefizit rd. 1.694.000 €. Dieses ist aus SK 418511 Städteregionsumlage, Mehrbelastung JA (Abrechnung) zu decken.


Rechtslage:

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2022 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 100.000 € übersteigen.

[1] Die sog. Billigkeitsleistungen sind zur Anschaffung von CO2-Ampeln bestimmt, die ein besseres Lüftungsverhalten in von vielen Kindern und Erwachsenen genutzten Räumen erzielen sollen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“ wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Für das Haushaltsjahr 2022 wird sie spitz abgerechnet und als Ertrag eingebucht. Die voraussichtlich entstehende Haushaltsverschlechterung in 2022 (Zuschussbedarf) ist zu 100 % von den

Jugendamtskommunen im Haushaltsjahr 2024 aufzubringen. Für die pandemiebedingten Mindererträge/Mindereinnahmen und Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen, die entsprechend des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemiefolgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKFCOVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) zur ergebnisneutralen Verrechnung isoliert darzustellen sind, gelten besondere Regeln.

Die Aufwendungen werden im Rahmen von NKF als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Familien tragen zur Förderung guter Lebensbedingungen junger Menschen im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen bei. Durch den betriebssicheren und verlässlichen Betrieb der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege trägt die Verwaltung erheblich zur Unterstützung von Familien bei.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung