Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Vertretungskörperschaft vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen. In der Anlage werden dem Städteregionstag die im III. Rechnungsvierteljahr 2022 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.Auszahlungen in Höhe von 299.031,06 € zur Kenntnis gebracht.
Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.
Weiterhin erhöhten sich aufgrund von Nachbuchungen die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im II. Rechnungsvierteljahr um 45.188,92 €.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 08. Dezember 2022Sitzung des Städteregionstages
Ausschuß
Städteregionstag
Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses