Teilen:

Budgetbericht zum [30.09.2022](si010.asp?YY=2022&MM=09&DD=30 "Sitzungskalender
09/2022 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11848

Sachlage:

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 30.09.2022 termingerecht zum 18.10.2022 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

Fehlbedarf im Haushalt 2022 von - 4.260.122 €

Voraussichtlich ein Jahresüberschuss von+ 12.514

Und somit eine Haushaltsverbesserung von + 4.272.636

Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2022 ist im Wesentlichen auf

-erhebliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage) sowie auf

-die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,

-Verbesserungen bei den Personalaufwendungen,

-Verbesserungen bei den wirtschaftlichen Beteiligungen,

-Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung,

-Verbesserungen im ProduktSchwerbehindertenrecht“,

-Verbesserungen im Bereich der Schulverwaltung,

-Verschlechterungen im Produkt „Rettungsdienst“ sowie

-darüber hinaus auf eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)

zurückzuführen.

1.Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2022

1.1Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 09.12.2021, angepasst mit Dringlichkeitsentscheidung vom 10.02.2022, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2022 folgende Festsetzungen vor:

10 Ordentliche Erträge 792.667.758 €

17- Ordentliche Aufwendungen- 814.732.058 €

18= Ordentliches Ergebnis- 22.064.300 €

19+ Finanzerträge+ 17.101.296 €

20- Zinsen und ähnliche Aufwendungen- 2.162.300 €

22= Ordentliches Jahresergebnis- 7.125.304 €

23- Außerordentliche Erträge (Isolierung NKF-CIG) 2.865.182 €

26= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung- 4.260.122 €

Mit Bericht vom 21.12.2021 und 10.02.2022 wurde die Haushaltssatzung gemäß §80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 14.02.2022.

1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

Alle Prognosen wurden um die voraussichtlich nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CIG)“ zu isolierenden Beträge bereinigt (s. Anlage).

1.3. Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2022 per Dringlichkeitsentscheidung am 10.02.2022 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2022 auf der Basis der Festsetzung zum Finanzausgleich vom 24.01.2022 und somit in zutreffender Höhe eingeplant.

1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie- ergibt sich nach der Prognose zum 30.09.2022 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 973 T€. Eine etwaige Corona-Isolierung aufgrund pandemiebedingter Mehraufwendungen ist hierbei in Höhe von rund 3,0 Mio. € berücksichtigt.

Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2022 der StädteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2022 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM).

1.5 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte, Tarifentgelte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2022 (vgl. Anlage) sind mit

-125.356.908 €

angesetzt worden.

Außen vor bleiben im Personalbewirtschaftungskonzept (PBK) gemäß Beschluss des Städteregionstages - bei der Betrachtung die Bereiche

Tageseinrichtungen für Kinder 17.450.710 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) 22.800.000 €

Versorgungsamt 1.564.288 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2022)-83.541.910 €

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.09.2022 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und Versorgungsamt) von

-83.111.122 €

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2022 voraussichtlich

Verbesserungen in Höhe von insgesamt 430.788 €.

Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen um. Es konnten zudem aufgrund der schwierigen Bewerberlage beispielsweise im Bereich des Ausländeramtes Stellen nicht bzw. nicht zeitnah besetzt werden, so dass daraus zum Stichtag 30.09.2022 allein im Ausländeramt eine Verbesserung von 674 T€ entsteht.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

1.6 Wirtschaftliche Beteiligungen und zentrales Controlling

Es ergeben sich allein im Produkt 15.02.01 Wirtschaftliche Beteiligungen Verbesserungen von rund 360 T€. Diese resultieren überwiegend aus höheren Gewinnausschüttungen der regioIT und der Sparkasse Aachen (weitergeleiteter Gewinnanteil Stadt Aachen, berücksichtigt in der diff. Umlage der Stadt Aachen bei den Allgemeinen Deckungsmitteln).

1.7 Amt für Digitalisierung und E-Government

Im IT-Bereich wird eine Verbesserung von rund 450 T€ prognostiziert. Diese resultiert überwiegend aus Mehreinnahmen für das Projekt digitale Modellregion und Minderaufwendungen bei den infrastrukturellen Leistungen.

1.8 Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 7.138.444 €) für das Haushaltsjahr 2022 sind aus der Anlage zum Budgetbericht ersichtlich.

Die Verbesserung resultiert überwiegend aus den Verbesserungen bei den SGB II-Leistungen, der Hilfe zur Pflege, den Verbesserungen beim Pflegewohngeld sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX, insbesondere dadurch, dass fünf Pflegeeinrichtungen auf das Pflegewohngeld und die erhaltenen Leistungszuschläge nach § 43 c SGB XI verzichten.

Die Stadt Aachen partizipiert über die Abrechnung der diff. Regionsumlage mit rd. 50 % an dieser Verbesserung, so dass sich anteilig daraus bei den Allgemeinen Deckungsmitteln ein entsprechender Minderertrag ergibt.

1.9 Versorgungsamt

Im Produkt 05.03.02 Aufgaben des Schwerbehindertenrechts ergibt sich eine Verbesserung von rund 509 T€, weil Aufwendungen für Sach- und Gerichtskosten geringer prognostiziert wurden, da die Einführung der 6. ÄnderungsVO VersMedVO noch nicht erfolgt ist.

1.10 Schulverwaltung

Im Jahr 2022 entstehen in der Schulverwaltung Verbesserungen von rund 938 T€. Hierbei handelt es sich insbesondere um Verbesserungen bei den Berufskollegs Eschweiler und Simmerath.

1.11 Rettungsdienst

Die prognostizierten Mindererträge im Produkt Rettungsdienst bestimmen die Verschlechterung im Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz maßgeblich. Die Verschlechterung im Produkt Rettungsdienst beträgt nach der Prognose rd. 2,3 Mio. €.

Die hohe Abweichung ergibt sich daraus, dass sich nicht erwarten lässt, dass die verrechneten Unterdeckungen aus Vorjahren laut Haushaltsplanung eingenommen werden können, da die Einsatzzahlen eher rückläufig sind.

1.12 Corona

Das Land NRW hat im September 2020 das sog. NKF-Corona-Isolierungs-Gesetz (NKF-CIG) beschlossen. Dieses Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge nach der erstmaligen Anwendung im Jahr 2020 auch in den Folgejahren zu „isolieren“. Dies erfolgt so, dass die Corona-bedingten Auswirkungen berechnet und in einer „Bilanzierungshilfe“ aktiviert werden, so dass sie das Ergebnis nicht belasten. Dieser Aktivposten kann dann entweder durch einmalig möglichen Beschluss im Jahre 2024 gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2025 über maximal 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden.

Im städteregionalen Haushalt 2022 sind über die Einzelbudgets verteilt Corona-bedingte Belastungen von per Saldo rd. 2,9 Mio. € veranschlagt worden. Im Rahmen des vorliegenden Budgetberichtes liegt die Prognose bei rd. 4,4 Mio. €. Dazu zählen die verringerte Gewinnausschüttung der Sparkasse Aachen sowie die erwartete Verlustabdeckung des Grenzlandtheaters. Im zentralen „Corona-Budget“ des A 53 wurden erstmals keine Isolierungen aus den unmittelbaren Kosten der Pandemiebekämpfung prognostiziert, da aufgrund von prognostizierten Mehr-Erträgen, teilweise für Aufwendungen des Vorjahres, die Aufwendungen im Budget Corona gedeckt werden können. Im Bereich des differenzierten Jugendamtsbereiches sind allein rund 3,0 Mio. € Isolierungen prognostiziert.

Derzeit ist diese Prognose jedoch noch mit Unsicherheiten behaftet.

Erfreulicherweise gibt es im Sozialbereich ab dem Haushaltsjahr 2022 keine weiteren Isolierungen.

2.Allgemeine wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022 steht seit Ende Februar nicht nur im Zeichen der Pandemie, sondern auch immens im Zeichen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Die „flüchtlingsbedingten Kosten“ erstrecken sich über den gesamten Haushalt und werden derzeit mit insgesamt rund 3,4 Mio. € prognostiziert. Auf die Anlage zu dieser Vorlage wird verwiesen.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

Gemäß § 2 Absatz 2 NKF-CIG berichtet der Kämmerer dem Städteregionstag vierteljährlich über die finanzielle Lage.

Gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenauf-nahme berichtet der Kämmerer dem Städteregionstag vierteljährlich über die finanzielle Lage.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage: Budgetbericht zum 30.09.2022


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2022Sitzung des Städteregionstages

Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung