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Umsetzung der Vormundschaftsreform; Einrichtung einer gemeinsamen
Koordinierungsstelle der Jugendämter im Altkreis Aachen zur Akquise,
Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormundschaften und Pflegschaften


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. November 2022 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11942

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Jugendämter im Altkreis Aachen bei der Städteregion Aachen zur Umsetzung der Vormundschaftsreform und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

  1. Die Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle mit den Altkreiskommunen erfolgt über die allgemeine Städteregionsumlage.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2023 zwei zusätzliche Stellen einzurichten.

 

 

Sachlage:

Am 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Ein wesentliches Ziel der Reform ist neben der Stärkung der Subjektstellung des Mündels der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Für die Jugendämter ist damit die gesetzliche Pflicht verbunden, aktiv ehrenamtliche Personen zu finden, diese zu schulen, zu beraten und zu beaufsichtigen.

Das Jugendamt hat dem Familiengericht Personen vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zur Bestellung als Vormund eignen. Dieser Vorschlag ist zu begründen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen das Jugendamt zur Ermittlung des am besten geeigneten Vormunds unternommen hat.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ergeben sich eine Vielzahl von erweiterten Koordinationsaufgaben, u.a. müssen die Jugendämter aktiv ehrenamtliche Vormünder akquirieren, schulen und begleiten.

Zur Umsetzung dieser Aufgabe würde in jedem der sechs Jugendämter im Altkreis je nach Fallzahlen ein zusätzlicher Stellenbedarf von 0,5 1 Stellen entstehen. Indem eine Koordinierungsstelle die Akquirierung, Schulung und Begleitung für die o.g. Jugendämter übernimmt, ergibt sich durch Synergieeffekte ein Personalbedarf von insgesamt zwei Vollzeitstellen (Fachkräfte der Sozialen Arbeit oder Verwaltung). Für die räumliche Unterbringung wird die Städteregion Aachen Sorge tragen. Ein Konzept sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle mit den anderen Arbeitsbereichen der Jugendämter werden gemeinsam erarbeitet.

Zur Einrichtung der Koordinierungsstelle soll zwischen den beteiligten Kommunen bzw. ihren Jugendämtern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.

Rechtslage:

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl 2021 I, 882) tritt am 01.01.2023 in Kraft und verpflichtet die Jugendämter, Maßnahmen zu ergreifen, um für jedes Mündel den am besten geeigneten (ehrenamtlichen) Vormund zu finden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Koordinierungsstelle soll professionell (Fachkräfte der sozialen Arbeit oder der Verwaltung) mit 2 VzÄ besetzt werden. Die entsprechenden Stellen wären im Stellenplan 2023 zu berücksichtigen.

Sofern der Städteregionsausschuss einen dem Beschlussvorschlag entsprechenden Beschluss fasst, würde die Verwaltung den Städteregionstag zu dessen Sitzung am 08.12.2022 aufgrund des dort vorgesehenen Beschlusses zur Haushaltssatzung 2023 entsprechend unterrichten (Sitzungsvorlage 2022/0373-E2).

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Sofern der Städteregionsausschuss einen dem Beschlussvorschlag entsprechenden Beschluss fasst, sind in der Haushaltssatzung 2023 der Städteregion Aachen im Rahmen der Beratungen und der Beschlussfassung r Personalkosten 130.000 € in dem Produkt 060002 „Zentrale Aufgaben und sonstige Leistungen (allg. RU)“ zu berücksichtigen.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung