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Vermietung von Aulen, Foren, Mehrzweckhallen und des Bürgerzentrums Oststraße
hier: Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. November 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hochbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8973

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen Neufassungen der Benutzungs- und Entgeltordnungenr die Überlassung von Aulen und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung, für das Forum der städtischen Europaschule Herzogenrath, für das Pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath sowier den Bürgerbereich imrgerzentrum Oststraße.

 

 

Sachverhalt:

Die Benutzungsordnung für Aulen in städtischen Schulen, die Benutzungsordnung für das Forum der städtischen Gesamtschule und die Benutzungsordnung für das pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath traten am 01.07.2003 in Kraft. Seit jeher wurden keine Veränderungen dieser vorgenommen.

In der neuen Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Aulen und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen werden zunächst alle Aulen und Mehrzweckhallen aufgelistet die aktuell an ortsansässige Vereine für die Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. r das Pädagogische Zentrum, die Europaschule Herzogenrath und den Bürgerbereich des Bürgerzentrums Oststraße werden die separaten Benutzungs- und Entgeltordnungen erlassen, da diese besonderer Regelungen unterliegen.

Um die Sicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen zu erhöhen wurde in drei Benutzungsordnungen (Aulen und MZH, Europaschule und Pädagogisches Zentrum) der Punkt „Veranstaltungssicherheit“ mit aufgenommen. Dies wird für notwendig erachtet, damit bauaufsichtlich genehmigte Bestuhlungspläne sowie Flucht- und Rettungswege eingehalten werden. Außerdem sieht die Verwaltung es für notwendig an, eine Firma für Veranstaltungstechnik ab einer bestimmten Größenordnung der Veranstaltung hinzuzuziehen. Die Verwaltung wird, wenn der Verein dies nicht eigenständig tut, eine Firma beauftragen, die eine Abnahme der Veranstaltungstechnik durchführt. Die Kosten hierfür werden durch die Verwaltung übernommen.

Des Weiteren kann eine Überprüfung der Veranstaltungen auf tatsächliche Wohltätigkeit oder Jugendpflege durch die Verwaltung nicht gewährleistet werden. Daher kam es in der Vergangenheit zu nicht ordnungsgemäßen Befreiungen oder Ermäßigungen. Auf Grund dessen soll in der neuen Fassung kein Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung des Nutzungsentgelts durch den Bürgermeister bei Wohltätigkeits- oder jugendpflegerischen Veranstaltungen mehr möglich sein. Alle ortsansässigen Vereine, die im Vereinsverzeichnis aufgelistet sind, sollen bei der Höhe der Nutzungsgebühren gleichberechtigt behandelt werden.

Auf Grund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes geht die Verwaltung davon aus, dass zukünftig die Vermietung von Räumlichkeiten Umsatzsteuerpflichtig wird. Daher wurde dies dementsprechend in allen 4 Benutzungs- und Entgeltordnungen angepasst. Außerdem wurden die Deckungssummen der durch den Veranstalter bzw. die Veranstalterin abzuschließenden Versicherungen angepasst.

Weiterhin wurden die Benutzungs- und Entgeltordnungen auf eine gendergerechte Sprache abgeändert.

Rechtliche Grundlagen:

GO NRW

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

In den vorgelegten Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Vermietung von Aulen, Foren und Mehrzweckhallen wurde § 2 b des Umsatzsteuergesetz eingearbeitet nach dem marktrelevante, privatrechtliche Leistungen der Kommune auch umsatzsteuerpflichtig sind. Zusätzlich wurden weitere Regelungen der einzelnen Benutzungs- und Entgeltordnungen angeglichen.

Gegen die Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Überlassung von Aulen, Foren und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung (Anlage 1 bis 3 ) und die Benutzungs- und Entgeltordnung des Bürgerbereiches im Bürgerzentrum Oststraße (Anlage 4) bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage/n:

-Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Aulen und Mehrzweckhallen in städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung

-Benutzungs- und Entgeltordnung für das Forum der städtischen Europaschule Herzogenrath

-Benutzungs- und Entgeltordnung für das pädagogische Zentrum im Schulzentrum Herzogenrath

-Benutzungs- und Entgeltordnung des Bürgerbereiches im Bürgerzentrum Oststraße


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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Tagesordnung