Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen
hier: Änderung der Entgeltordnungen gemäß § 2b UStG
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 24. November 2022 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 65 - Hochbauamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8972
Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen, der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil und der Entgeltordnung für die transportable Bühne.
Sachverhalt:
Gemäß § 2b UStG wird die Vermietung beweglicher Gegenstände ab dem 01.01.2023 steuerpflichtig und ist daher mit 19 % USt zu belegen. Daher wurde dies in der neuen Fassung der Entgeltordnung über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen, sowie in der Entgeltordnung für die transportable Bühne und in der Entgeltordnung für das Spülmobil angepasst.
Die letzten Entgeltordnungen traten jeweils zum 01.09.2005, 01.01.2002 und 27.09.2001 in Kraft und das zu zahlende Entgelt wurde seit jeher nicht verändert. Daher wurde im Zuge der durch die Umsatzsteuer notwendigen Anpassungen zusätzlich eine Erhöhung der Entgelte der Veranstaltungsgegenstände in Abstimmung mit A 67 (Technisches Betriebsamt) vorgenommen. Bei der Berechnung spielten die tatsächlichen Realkosten durch die Anlieferung, den Aufbau, die Abholung und die Reinigung durch A 67 und die finanzielle Lage der Vereine eine Rolle.
Auf Grund von teilweise nicht sachgemäßen Umgang mit den Veranstaltungsgegenständen wurde zusätzlich die Zahlung einer Barkaution eingeführt. Diese soll zukünftig im Hochbauamt durch eine Barkasse verwaltet werden. Die Vermietung der Lautsprecheranlagen wurde gestrichen, da aktuell keine Lautsprecheranlagen zur Verfügung stehen.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Entgeltordnung für den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenständen:
Gegenstand |
Ursprüngliche Fassung |
Neue Fassung |
Festzeltgarnitur einzeln |
2,00 € je Garnitur |
3,00 € je Garnitur |
Festzeltgarnituren komplett |
75,00 € |
100,00 € |
Toilettenwagen |
50,00 € |
100,00 € |
Musikcontainer |
50,00 € |
100,00 € |
Bühnenelemente einzeln |
5,00 € |
7,00 € |
Bühnenelemente komplett |
100,00 € |
150,00 € |
Stuhl einzeln |
0,25 € |
0,50 € |
Tisch einzeln |
0,50 € |
0,75 € |
Stühle und Tische komplett |
100,00 € |
120,00 € |
Stellwände |
3,00 € |
5,00 € |
Stehtheken |
3,00 € |
5,00 € |
Entgeltordnung für die Transportable Bühne:
Gegenstand |
Ursprüngliche Fassung |
Neue Fassung |
Transportable Bühne vereinseigene Veranstaltungen |
510,00 € |
550,00 € |
Transportable Bühne bei Veranstaltungen der gewerbetreibenden Vereine anlässlich von Stadtteilfesten, die mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden sind |
510,00 € |
550,00 € |
Transportable Bühne für Gewerbliche Veranstaltungen |
1020,00 € |
1.100,00 € |
Transportable Bühne bei Veranstaltungen von Privatpersonen, ortsansässigen Betrieben und Auswärtigen |
1020,00 € |
1.100,00 € |
Kaution |
1.020,00 € |
1.100,00 € |
Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath:
Gegenstand |
Ursprüngliche Fassung |
Neue Fassung |
Spülmobil |
25,50 € pro Nutzungstags |
50,00 € pro Nutzungstag |
Die neue Benutzungsordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Rechtliche Grundlagen:
§ 2b UStG
§ 7 i.V.m. § 41 Abs.1 Satz 2, lit. i) GO NRW
Stellungnahme örtliche Rechnungsprüfung:
In den Benutzungs- und Entgeltordnungen für Verleihgegenstände der Stadt wurde § 2 b Umsatzsteuergesetz eingearbeitet. Die Stadt ist zukünftig bei marktrelevanten, privatrechtlichen Leistungen umsatzsteuerpflichtig, so dass die Entgelte zzgl. der geltenden Umsatzsteuersatzes zu zahlen sind. Zusätzlich erfolgte eine geringfügige Erhöhung der Entgelte.
Gegen die Entgeltordnungen über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen und der transportablen Bühne sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
Entgeltordnung über den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenstände
Entgeltordnung für die transportable Bühne der Stadt Herzogenrath
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
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