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Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen
hier: Änderung der Entgeltordnungen gemäß § 2b UStG


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. November 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hochbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8972

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen vorgeschlagenen Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen, der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil und der Entgeltordnung für die transportable Bühne.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 2b UStG wird die Vermietung beweglicher Gegenstände ab dem 01.01.2023 steuerpflichtig und ist daher mit 19 % USt zu belegen. Daher wurde dies in der neuen Fassung der Entgeltordnung über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen, sowie in der Entgeltordnung für die transportable Bühne und in der Entgeltordnung für das Spülmobil angepasst.

Die letzten Entgeltordnungen traten jeweils zum 01.09.2005, 01.01.2002 und 27.09.2001 in Kraft und das zu zahlende Entgelt wurde seit jeher nicht verändert. Daher wurde im Zuge der durch die Umsatzsteuer notwendigen Anpassungen zusätzlich eine Erhöhung der Entgelte der Veranstaltungsgegenstände in Abstimmung mit A 67 (Technisches Betriebsamt) vorgenommen. Bei der Berechnung spielten die tatsächlichen Realkosten durch die Anlieferung, den Aufbau, die Abholung und die Reinigung durch A 67 und die finanzielle Lage der Vereine eine Rolle.

Auf Grund von teilweise nicht sachgemäßen Umgang mit den Veranstaltungsgegenständen wurde zusätzlich die Zahlung einer Barkaution eingeführt. Diese soll zukünftig im Hochbauamt durch eine Barkasse verwaltet werden. Die Vermietung der Lautsprecheranlagen wurde gestrichen, da aktuell keine Lautsprecheranlagen zur Verfügung stehen.

Folgende Änderungen haben sich ergeben:

Entgeltordnung für den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenständen:

Gegenstand

Ursprüngliche Fassung

Neue Fassung

Festzeltgarnitur einzeln

2,00 € je Garnitur

3,00 € je Garnitur

Festzeltgarnituren komplett

75,00 €

100,00 €

Toilettenwagen

50,00 €

100,00 €

Musikcontainer

50,00 €

100,00 €

hnenelemente einzeln

5,00 €

7,00 €

hnenelemente komplett

100,00 €

150,00 €

Stuhl einzeln

0,25 €

0,50 €

Tisch einzeln

0,50 €

0,75 €

Stühle und Tische komplett

100,00 €

120,00 €

Stellwände

3,00 €

5,00 €

Stehtheken

3,00 €

5,00 €

Entgeltordnung für die Transportable Bühne:

Gegenstand

Ursprüngliche Fassung

Neue Fassung

Transportable Bühne vereinseigene Veranstaltungen

510,00 €

550,00 €

Transportable Bühne bei Veranstaltungen der gewerbetreibenden Vereine anlässlich von Stadtteilfesten, die mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden sind

510,00 €

550,00 €

Transportable Bühne für Gewerbliche Veranstaltungen

1020,00 €

1.100,00 €

Transportable Bühne bei Veranstaltungen von Privatpersonen, ortsansässigen Betrieben und Auswärtigen

1020,00 €

1.100,00 €

Kaution

1.020,00 €

1.100,00 €

Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath:

Gegenstand

Ursprüngliche Fassung

Neue Fassung

Spülmobil

25,50 € pro Nutzungstags

50,00 € pro Nutzungstag

Die neue Benutzungsordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Rechtliche Grundlagen:

§ 2b UStG

§ 7 i.V.m. § 41 Abs.1 Satz 2, lit. i) GO NRW

 

 

Stellungnahme örtliche Rechnungsprüfung:

In den Benutzungs- und Entgeltordnungen für Verleihgegenstände der Stadt wurde § 2 b Umsatzsteuergesetz eingearbeitet. Die Stadt ist zukünftig bei marktrelevanten, privatrechtlichen Leistungen umsatzsteuerpflichtig, so dass die Entgelte zzgl. der geltenden Umsatzsteuersatzes zu zahlen sind. Zusätzlich erfolgte eine geringfügige Erhöhung der Entgelte.

Gegen die Entgeltordnungen über den Verleih von städtischen Veranstaltungsgegenständen und der transportablen Bühne sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage/n:

Entgeltordnung über den Verleih von städt. Veranstaltungsgegenstände

Entgeltordnung für die transportable Bühne der Stadt Herzogenrath

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Spülmobil der Stadt Herzogenrath


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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