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Neufestsetzung der Friedhofsgebühren ab dem
[01.01.2023](si010.asp?YY=2023&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2023 anzeigen"
)
hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2023


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6425

Der Rat der Stadt stimmt der von dem Amt 20 Finanzen und Controlling vorgelegten Friedhofsgebührenkalkulation 2023 zu.

gez. _Nießen . gez._Kaiser .

BM Nießen StK Kaiser

gez. Baumann . gez. Naivert .

AL Baumann SB Naivert

 

 

Darstellung des Vorgangs:

r die Zeit ab dem 01.01.2023 ist eine Neuberechnung der Gebühren im Bestattungswesen erforderlich. Die Berechnung wird im Folgenden dargestellt, gesamtheitliche Berechnungen sind in der Anlage I Gebührenkalkulation Bestattungswesen 2023 einzusehen. Ebenso können Detailberechnung und Erläuterungen der Anlage II entnommen werden.

1.Allgemeines

1.1Betriebszweck

Die Stadt Würselen ist gemäß § 1 Friedhofssatzung vom 22.07.1992 Trägerin

der von ihr verwalteten Friedhöfe und deren Einrichtungen.

Die nicht rechtsfähigen öffentlichen Anstalten dienen dem Zweck, alle Personen, die ein satzungsgemäßes Recht auf Beisetzung besitzen, auf den städtischen Friedhöfen zu bestatten (§2 der Friedhofssatzung).

Die Aufgabenstellung umfasst im Wesentlichen die Bereiche:

- Vergabe und Verlängerung von Grabrechten

- Durchführung von Erd- und Urnenbestattungen

- Unterhaltung und Ausbau der Friedhöfe

1.2Betriebsgröße, Betriebsstruktur

Die Stadt Würselen unterhält über das Stadtgebiet verteilt 8 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von 188.437 m². Hierin erhalten sind 7.478 m²r Ehrenfriedhöfe.

1.2.1 Gesamtflächenverteilung

Im Rahmen der Detailflächenermittlung wurde eine Aufgliederung nach unterschiedlichen Nutzungen und Ausstattungen mit folgendem Ergebnis vorgenommen:

1.3 Bestattungen

Um die Zufälligkeiten eines Jahres zu minimieren, wird nachstehend der Durchschnittswert der Jahre 2018 bis 2020 zugrunde gelegt. Bei den Verlängerungen handelt es sich lediglich um die Verlängerungen mit Bestattung. Ausschließlich Verlängerungen und Neuerwerbe ohne Bestattung sind in nachfolgender Tabelle nicht aufgeführt.

1.4Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgräber

Die allgemeine Benutzung des Friedhofes erfolgt in Form der Bestattung in einem Einzelgrab, herkömmlich „Reihengrab“ genannt.

Reihengräber

Reihengräber dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen Verstorbenen und werden zeitlich und räumlich "der Reihe nach’’r die Dauer der Ruhezeit nach für alle gleichen Grundsätzen zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht an ihnen kann erst anlässlich des Todesfalles durch die Angehörigen oder sonstigen Bestattungspflichtigen erworben werden.

Das Nutzungsrecht erlischt nach Ablauf der Ruhezeit.

Wahlgräber

Wahlgräber unterscheiden sich nach der Definition des Bundesverwaltungsgerichts von den Reihen- (Einzel-)Gräbern durch Größe und bevorzugte Lage. Sie sind zur Aufnahme nicht nur eines einzelnen Verstorbenen bestimmt. Dies und die Verlängerungsmöglichkeit von Nutzungsrechten gestalten die entscheidenden Wesensmerkmale der Wahlgräber.

Die Zulassung von Wahlgräbern an sich, wie auch die Entscheidung, unter welchen Bedingungen ihre Vergabe erfolgen soll, ist Angelegenheit des Anstaltsträgers.

Eine Rechtspflicht, Wahlgräber bereitzuhalten, besteht nicht.

Der Erwerb einer Sondergrabstätte liegt im freien Ermessen des Benutzers.

Die Bereitstellung von Sondergrabstellen fordert regelmäßig höhere Aufwendungen. Es ist daher gerechtfertigt, die Erwerber von Sondergrabstellen durch Erhebung höherer Gebühren in angemessener Weise an den Unterhaltungskosten zu beteiligen, indem höhere Gebühren für die Verleihung der Nutzungsrechte erhoben werden.

r die Gebührenbedarfskalkulation, hinsichtlich der Verleihung von Nutzungsrechten, wurden die vergebenen Nutzungsrechte aller Grabarten der Gebührenkalkulation 2022 übernommen.

Die jeweiligen Verlängerungen bei Wahlgräbern wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Berechnung der Nutzungsrechte ist als Anlage II beigefügt.

Gemäß § 4 Abs. 2 Bestattungsgesetz NRW müssen die Ruhezeiten für Urnenbeisetzungen die gleiche Dauer umfassen wie bei Sargbestattungen. Hier muss die Ruhezeit mindestens die Dauer der Verwesung umfassen. Die Verwesungsdauer beträgt, wie auch Bodengutachten bestätigen, 30 Jahre.

1.5 Ermittlung des Anteils ’’öffentliches Grün’’

10 % des öffentlichen Grüns sollen zusätzlich laut herrschender Meinung durch die Gebühren gedeckt werden. Dies bedeutet, dass der darüber liegende Grünflächenanteil nicht in die durch Gebühren zu deckende Kosten einbezogen wird, sondern der Allgemeinheit zugerechnet und somit aus Steuergeldern finanziert wird (denn die Friedhöfe erfüllen u.a. wichtige städtebauliche, kulturelle, soziale, klimatische, ökologische und der Erholung dienenden Funktionen).

2.Kalkulationsgrundlagen

Zur Ermittlung des gebührenpflichtigen Kostenaufwandes für das Bestattungswesen der Stadt Würselen sind die ansatzfähigen Kosten zu bestimmen und zu bewerten.

Die Basis für die Gebührenbedarfskalkulation 2023 bilden zum einen die kalkulierten Daten des Jahres 2022, die Detailflächenermittlung, sowie zum anderen die Planungen weiterer Ämter.

Hierzu zählen die Personalkosten, der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand sowie die kalkulatorischen Kosten des Anlagevermögens.

Die Kostenentwicklung wird entsprechend dem geänderten jeweiligen Leistungsumfang insbesondere bei dem Pflegaufwand für Gräber auf Rasenflächen berücksichtigt.

Auf die Darstellung von Cent-Beträgen wird verzichtet dies kann im Einzelfall zu geringfügigen Differenzen führen.

3.Zusammensetzung der Gesamtkosten:

3.1Kalkulatorische Kosten

Allgemeines

Gemäß Prüfbericht des Kreises Aachen vom 22.10.1996 stellt eine Friedhofsfläche kein Bauland dar und kann auch kein Bauland mehr werden.

Aus diesem Grunde ist lediglich eine Bewertung nach der Aufgabenerledigung zulässig. Bei Friedhofsflächen erscheint daher eine Bewertung nach dem Bodenwert für landwirtschaftliche Flächen, modifiziert um die erstmalige Herrichtung (Planierung, Einsaat usw.) angebracht.

Grundstückswerte Grundkosten

Auf der Grundlage der Bodenrichtwertliste 2021 der Städteregion Aachen für landwirtschaftliche Flächen in der Stadt Würselen wurde ein Grundstückspreis von

9,00€/m² (Vorjahr: 9,00 €/m²)

vorgegeben.

Die Grundstücke werden nicht abgeschrieben, da keine Wertminderung durch die Nutzung oder Bereithaltung zum Zwecke der Leistungserstellung erfolgt.

.

Im Bereich der kalkulatorischen Zinsen gab es im Jahr 2022 eine regelrechte Zäsur, die die seit 30 Jahren herrschende und auch mehrfach höchstrichterlich überprüfte Rechtspraxis der Berechnung dieser Zinsen erheblich verändern würde. Ein Urteil des OVG Münster, dessen Rechtskraft allerdings durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht immer noch nicht gegeben ist, rde durch die Veränderung weg von einer fünfzigjährigen hin zu einer zehnjährigen Zinsreihe bei gleichzeitiger Anrechnung der inflatorischen Auswirkungen zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt quasi zum vollständigen Wegfall der kalkulatorischen Zinsen im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen führen. Jedoch wurde bereits wenige Monate nach Bekanntwerden des Urteils wegen der zu erwartenden negativen Effekte auf die Finanzierung der Gemeinden durch die Regierung des Landes NRW eine Gesetzesinitiative gestartet, die dazu führen wird, dass doch weiter kalkulatorische Zinsen in diesen Bereichen erhoben werden können, auch, wenn diese deutlich geringer als bisher ausfallen werden. In der Folge wird die weiterhin vom Restbuchwert auf der Basis der der Anschaffungs- oder Herstellkosten unter Berücksichtigung des Abzugskapitals erfolgende Verzinsung in 2023 mit einem der bis Ende 2022 erwarteten, neuen Gesetzgebung folgenden Zinssatz von 3,25 % (gegenüber 5,742 % in 2022) erfolgen. Die Berechnung des Zinssatzes erfolgt anhand von dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer Emittenten.

Durch die vorgenannte Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 3,25 %, senkt sich der Betrag der kalkulatorischen Zinsen um 65.974 € auf nunmehr 86.111€.

3.2Leichen- und Trauerhallen

Die überbauten Flächen der Leichen- und Trauerhallen erfahren außer durch die Bebauung, die sich in den anzusetzenden Herstellungskosten niederschlägt und separat erfasst wird, keine Wertsteigerung.

Hier ist analog zu Ziffer 5.2 gemachten Erläuterungen von einem

Grundstückswert von 9,00 €/m² auszugehen.

Aufgrund der Bauweise werden entsprechend der Empfehlung des ehemaligen Gemeindeprüfungsamtes, die Leichen- und Trauerhallen über einen Zeitraum von 80 Jahren abgeschrieben.

Die Kühlzellen werden über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.

4.Einnahmen

4.1Pflege anonymer Gräber und Rasengräber

4.1.1 Reihengräber in Rasenflächen

Die Pflegekosten betragen gerundet 699,00 € (Vorjahr 2022: 872).

4.1.2Anonymes Urnengrab und Urnengräber in Rasenflächen

Die Pflegekosten betragen gerundet 285,00 € (Vorjahr 2022: 355,00 €).

4.1.3 Anonymes Reihengrab

Die Pflegekosten betragen gerundet 484,00 € (Vorjahr 2022: 604,00 €).

4.1.4Gesamteinnahmen für Pflegearbeiten

Hinzu kommen noch Verlängerungen bei Rasen- und Baumwahlgräber.

4.1.5Kostenaufwand für auf Antrag eingeebnete Grabstätten

r vorzeitig auf Antrag eingeebnete Gräber wird mit einem Kostenersatz in he von 1.600 kalkuliert.

Dieser Betrag wird bei der Kostenstelle 5.11 „Nutzungsrechte“ vor Ermittlung des Verrechnungssatzes in Abzug gebracht.

5.Ermittlung der Verrechnungssätze

5.1KSt. 5.11 Nutzungsrechte

Durch Nutzungsrechte zu deckende Kosten: 291.897

Kostenträger: 17.998 fiktive Nutzungsjahre

(siehe Anlage I)

Die Kalkulation der fiktiven Nutzungsjahre gestaltet sich schwierig.

Seit Jahren verstärkt sich der Trend zur Urnenbeisetzung.

Bei Sargbestattungen ist eine Zunahme von Bestattungen auf Rasenflächen erkennbar. Bei Sargbestattungen in Wahlgräbern werden überwiegend Nutzungszeiten zugekauft und keine neuen Wahlgräber.

Ein Großteil der Gebühreneinnahmen für den Verleih der Nutzungsrechte an Wahlgräbern wurde bereits in Vorjahren erzielt und vereinnahmt.

5.2KSt. 5.12 Bestattungen

Durch Bestattungsgebühren zu deckende

Personal- und Sachkosten:63.608

Kostenträger:2.237 Leistungsstunden

5.3KSt. 5.12a Bestattungsgeräte

Die Kostenstelle beinhaltet Kosten, die nur bei Erdbestattungen, z.B. durchGrabbauelemente, Grabroste, Senkapparat, etc. entstehen.

Durch Zuschlag bei Bestattungsgebühren zu deckende Kosten: 8.219

Kostenträger:188 Erdbestattungen

5.4KSt. 5.13 Trauerhalle

Hier wird auf die Ermittlung der Gebührensätze - siehe Punkt 9.3 - verwiesen.

5.5KSt. 5.35 Friedhofsbagger

Durch erfolgswirksame Einnahmen zu deckende Kosten 37.855

Einsatzstunden950 Stunden

5.6Kst. 5.35a sonstige Fahrzeugkosten

Durch erfolgswirksame Einnahmen zu deckende Kosten60.462

Einsatzstunden1.516 Stunden

5.7Kst. 5.40 Genehmigungsgebühren für Grabmale und Einfassungen

Hier wird auf die Ermittlung der Gebührensätze - siehe Punkt 9.4 - verwiesen.

5.8Gebührensätze für Grabnutzungsrechte-siehe Anlage II in Anlage II -

5.9Gebührensätze für Grabbereitung-siehe Anlage III in Anlage II-

5.10Benutzung Trauerhalle / Leichenzelle

Die Gesamtkosten der KSt. 5.13 „Trauerhalle“ betragen 94.702 und verteilen sich wie folgt:

Auf Wunsch der politischen Gremien im Jahre 2015 wurde für die Nutzung der Trauerhalle eine geringere Gebühr festgesetzt. So sollte erreicht werden, dass die Trauerhalle häufiger in Anspruch genommen wird. Da dies zu keiner häufigeren Nutzung geführt hat, wurde die Gebühr im Jahr 2018 von 90 € auf 150 € angehoben. Die 150 € wurden auch in den Folgejahren beibehalten und wird auch für das kommende Jahr 2023 nicht verändert.

Die Leichenzellennutzungen sind seit 2019 sehr gering. Vor 2019 wurden die Leichenzellen ca. 160-mal genutzt. Seit 2019 hat mindestens ein in Würselen ansässiges großes Bestattungsunternehmen seine eigene Leichenzelle, so dass unsere Zellen 2020 nur noch 60-mal genutzt wurden. Dies bringt eine enorme Kostensteigerung mit sich, so dass die Leichenzelle statt 171 € in 2020 im Jahr 2021 459 € gekostet hätte und in 2022 418 €. Deshalb schlug die Verwaltung bereits im letzten Jahr vor, die Gebühr für die Nutzung der Leichenzelle auf 190 € festzusetzen und die fehlenden Kosten über den allgemeinen Haushalt zu decken.

Sollten sich die Nutzungszahlen weiterhin nicht verändern, würde dies den städtischen Haushalt mit rund 38.400 € belasten.

5.11Verwaltungsgebühr für Grabmal und Grabeinfassungsgenehmigungen

(Kostenstelle 5.40)

r die Prüfung und Bearbeitung des Antrages, Ausstellung der Genehmigung sowie der Überprüfung vor Ort entstehen bei 2020 unterstellten Fällen kalkulierte Kosten in Höhe von

7.741

Die Kosten pro Genehmigungsverfahren betragen

6.Sonderposten

Durch den Einsatz und die Zuführung von Sonderposten aus den vergangenen Jahren bildet sich zum Jahresende 2022 ein positiver Wert in Höhe von 603.838 €. Davon werden 200.000 € im Kalkulationsjahr 2023 eingesetzt. Der in den auf 2023 nachfolgenden Jahren zu verteilende Wert vermindert sich um 200.000 € auf 403.838 €. Damit wird die Verteilung der bestehenden Sonderposten für die kommenden Jahre 2023, 2024 und 2025 voraussichtlich im gleichen Verhältnis möglich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,74 % auf 3,25 %, senkt sich der Betrag der kalkulatorischen Zinsen um 65.974 €.

Der Einsatz der Sonderposten in Höhe von 200.000 € aus Überdeckung der Vorjahre konnte die Gebührensenkungen in allen Bereichen unterstützen

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Durch die Senkung der Gebühren werden alle Bürger, darunter Familien und Kinder, entlastet.

 

 

Anlage/n:

Anlage I Gebührenkalkulation Bestattungswesen 2023

Anlage II Erläuterungen zur Gebührenkalkulation Bestattungswesen 2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation
Details
Tagesordnung