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Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2022;
Produkt 021501, Brandbekämpfung: Beschaffung Rüstwagen


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26149

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 220.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens zu erteilen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 220.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens zu erteilen.

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 220.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens.


 

 

Erläuterungen:

Im Haushaltsjahr 2022 war innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung die Ersatzbeschaffung eines nach Brandschutzbedarfsplan erforderlichen Rüstwagens vorgesehen. Ersetzt werden muss aus technischen Gründen das nunmehr 35 Jahre alte Bestandsfahrzeug AC-FW 52 der Feuerwache Nord. Mit im Beschaffungsumfang erfasst ist auch der Ersatz der ebenso alten technischen Beladung. Für die Maßnahme waren im Rückblick auf eine 2016 erfolgte ähnliche Beschaffung zunächst 490.000 € kalkuliert, die aber bereits für 2023 im Rahmen der Entwurfsplanung des Haushaltsplans 2023 wegen zu erwartender Preissteigerungen auf 525.000 € erhöht worden sind.

Zur Umsetzung der Maßnahme wurde im Sommer dieses Jahres bereits ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Das submissionierte Ergebnis liegt jedoch mit rund 710.000 € deutlich über der Auskömmlichkeit. Die Ausschreibung wurde auf Empfehlung der Vergabestelle gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.

Die Gründe hierfür sind mehrschichtig, insbesondere jedoch in der allgemeinen Situation der Wirtschaft zu suchen. So verzeichnen auch die Hersteller von Fahrgestellen und feuerwehrtechnischen Ausbauten allgemein gestiegene Kosten für Löhne, Material und Mittel sowie Energieaufwendungen, bepreisen vor allem aber das Risiko exorbitant gestiegener Lieferzeiten der Fahrgestelle und unklare Liefersituationen benötigter Werkstoffe sowie damit verbundene potentielle Entwicklungen am Markt in den verbindlich angebotenen Preis mit ein. Schlechterdings ist so gesehen das höchste unternehmerische Risiko in der Beschaffung zu finanzieren. Einer Umfrage des Antragstellers im technischen Netzwerk beschaffender Stellen bei den Feuerwehren sowie im Gremium der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW, Arbeitskreis Technik nach ist die ergangene Angebotslage nicht ungewöhnlich und singulär für Aachen, sondern eine durchaus situationsangemessene Preislage.

Da die Beschaffung aufgrund des Alters und des technischen Zustands des Fahrzeugs im Hinblick auf die technisch-taktische Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr alternativlos und nicht aufschiebbar ist und eine preisliche Besserung ehedem nicht in Aussicht steht, ist eine entsprechende Nachfinanzierung des Vorhabens beabsichtigt.

In der ursprünglichen Planung beliefen sich die benötigten Mittel auf ca. 525.000 € investiv, die Gesamtkosten der Beschaffung werden jedoch ca. 710.000 € betragen.

Zur Auftragsvergabe nach erneuter Ausschreibung in 2022 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 220.000 € benötigt, deren Deckung durch die Sperre bei PSP-Element 5-021501-900-01600-900-1 – „Ersatzbeschaffung Feuerlöschübungsanlage und Flash-Over-Container“ erfolgt.

Die Finanzierung der Maßnahme ist über den Haushalt 2023 i.H. von 710.000 € gedeckt, im Rahmen der VN der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 werden die zusätzlich benötigten Mittel i.H. von 185.000 € haushaltsneutral verlagert.

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-021501-900-06100-900-1 – Beschaffung Rüstwagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

490.000

710.000

0

0

Ergebnis

0

0

490.000

710.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-220.000

Deckung ist gegeben*1 u.*2

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP-Element 021501-900-06100-900-1 – Beschaffung Rüstwagen

VE 2022 alt: 490.000 €

VE 2022 neu: 710.000 €

PSP-Element 021501-900-01600-900-1 – Ersatzbeschaffung Feuerlöschübungsanlage und FlashContainer

VE 2022 alt: 256.000 €

VE 2022 neu: 36.000 €

*1

Deckung der VE durch Sperre bei PSP-Element:

5-021501-900-01600-900-1 (Kostenart 78310000) Ersatzbeschaffung Feuerlöschübungsanlage u. FlashContainer

*2

Die investive Auszahlung wurde im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs bereits auf 525.000 € erhöht. Im Rahmen der Veränderungsnachweisung wurde die weitere Erhöhung um 185.000 € auf nunmehr 710.000 € haushaltsneutral angemeldet.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:


./.


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Beratungsfolge

Mittwoch, 14. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Finanzausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung