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Änderung der Marktstandgebührensatzung


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26263

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Marktstandgebührensatzung entsprechend anzupassen. Die Empfehlung wird unter dem Vorbehalt ausgesprochen, dass die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts nach dem 31.12.2022 (sog. Optionsregelung) nicht weiter verlängert wird.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung. Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt getroffen, dass die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts nach dem 31.12.2022 (sog. Optionsregelung) nicht weiter verlängert wird.

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin

 

 

Erläuterungen:


Aufgrund des neuen Umsatzsteuerrechts (§ 2b UstG) müssen auf die Sondernutzungsgebühren im Rahmen der Wochenmärkte ab dem 01.01.2023 Umsatzsteuern gezahlt werden. Somit muss die Marktstandgebührensatzung vom 13.04.2005 (letzte Änderung am 28.01.2015; 3. Nachtrag vom 19.09.2018) dementsprechend ab Januar 2023 angepasst werden.

§ 2 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Auf die Sondernutzungsgebühren wird zusätzlich die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben.“

Der Deutsche Städtetag hat Mitte November verkündet, dass eine Verlängerung des alten Umsatzsteuerrechts um weitere zwei Jahre als sehr wahrscheinlich gilt. Die politischen Gremien entscheiden über die Verlängerung am 30.11.2022 (Finanzausschuss), 02.12.2022 (Bundestag) und 16.12.2022 (Bundesrat). Sollte die Verlängerung in den Gremien beschlossen werden, wird bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterhin keine Umsatzsteuer auf die Sondernutzungsgebühren erhoben werden.

Anlage: § 2 der Marktstandgebührensatzung

Anlage: § 2 der Marktstandgebührensatzung

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 14. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Details
Tagesordnung

Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Details
Tagesordnung