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Leistungen von erheblich überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310
"Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien"


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9113

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu entscheiden:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath, der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ in Höhe von 200.000,00 € zu“

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath, der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ in Höhe von 200.000,00 € zu.

 

 

Sachverhalt:

Im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und Familien“ sind die im SGB VIII normierten erzieherischen Hilfen (§§ 27 ff. SGB VIII), die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen (§ 35 a SGB VIII) sowie die Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verankert.

Aufgrund der mannigfaltigen zuständigkeits- und erstattungsrechtlichen Regelungen des SGB VIII ist das Fallaufkommen und damit einhergehend die Entwicklung des Finanzbedarfs von Zufälligkeiten geprägt, die eine zuverlässige Finanzplanung nicht zulassen und bis dato jährlich die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel nach sich gezogen hat. Hinzu kommen gesellschaftliche Entwicklungen, deren Auswirkungen nur unzureichend prognostiziert werden können. Dieses Faktorenbündel beeinflusst auch weiterhin nachhaltig den Finanzbedarf im Produkt 0636310. In den letzten Jahren waren insoweit stetige Budgetsteigerungen zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich letztlich nicht um eine isolierte, auf die Stadt Herzogenrath bezogene Entwicklung, sondern um einen Trend, der bundesweit zu beobachten ist.

Gegenüber der Entwicklung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021, die überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 700.000,00 € bzw. 500.000,00 € erforderlich machten, konnte der Bedarf überplanmäßiger Haushaltsmittel in diesem Jahr nochmals eingegrenzt werden.

Bei einzelnen Sachkonten im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ besteht für 2022 prognostisch ein Mehrkostenbedarf in Höhe von ca. 1.226.000,00 €.

Einen wesentlichen Schwerpunkt der Entwicklung eines erhöhten Finanzbedarfs stellen die Eingliederungshilfeleistungen in ambulanter Form gemäß § 35a SGB VIII dar.

Ursächlich für den ambulanten Mehrkostenbedarf im Rahmen des § 35 a SGVIII in Höhe von ca. 573.000,00 € ist der Umstand, dass immer mehr Kinder und Jugendliche erhebliche seelische Erkrankungen aufweisen. Weiterhin sind durch die Corona-Pandemie erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen.

Eine weitere enorme Kostensteigerung in Höhe von ca. 220.000 € ist bei den intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen gem. § 35 SGB VIII festzustellen. Hier ist das Jugendamt Herzogenrath für einen sehr kostenintensiven Fall zuständig, sodass der Haushaltsansatz 2022 deutlich überschritten wird.

Im Bereich der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII ist es ebenfalls zu einem Mehrkostenbedarf gekommen, welcher ca. 145.000 € beträgt. Ursächlich hierfür ist u.a. die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer, da die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine über dieses Sachkonto abgerechnet wird.

Den vorgenannten Mehrkosten stehen aber auch Einsparungen in Höhe von ca. 1.026.000,00 € gegenüber, die sich hauptsächlich aus folgenden Bereichen ergeben:

Im Gegensatz zur bisherigen Entwicklung konnte im Bereich der stationären Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII der Trend gestoppt werden, da es gelungen ist, junge Volljährige früher zu verselbstständigen. Die prognostizierte Einsparung beträgt ca. 250.000,00 €. Auch im Bereich der Heimpflege nach § 34 SGB VIII wird eine Einsparung in Höhe von ca. 215.000,00 € prognostiziert.

Bei der Unterbringung in gemeinsamer Wohnform nach § 19 SGB VIII ist auch in diesem Jahr eine atypische Entwicklung zu verzeichnen, die eine Einsparung in Höhe von ca. 392.000,00 € erwarten lässt.

Diese in Einzelbereichen erreichten positiven Entwicklungen reichen aber nicht aus, um den gesamten Kostenbedarf zu decken, sodass abschließend noch überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000,00 € verbleiben.

Im Hinblick auf eine mittel- und langfristige Steuerung der Kostenentwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird zum 01.01.2023 im Jugendamt die Stelle des internen Fach- und Finanzcontrollers besetzt. Perspektivisch sollen somit die Prozesse der Hilfen optimiert werden, sodass eine Haushaltsplanung noch genauer gemacht werden kann.

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Herzogenrath

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Der überplanmäßige Mittelbedarf bei Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ beträgt prognostisch 200.000,00 €.

Die erforderliche Deckung kann durch Einsparungen im Produkt 0636510 „Tageseinrichtungen für Kinder -freie Träger-„ sichergestellt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


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Beratungsfolge

Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

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Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
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Tagesordnung