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Personalsituation in Kindertageseinrichtungen;
hier: Gemeinsame Resolution der Jugendämter in der StädteRegion Aachen und
Stadt Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9114

Der Stadtrat legitimiert/beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt dargestellten Forderungen an die Landesregierung gemeinsam mit den Jugendämtern in der Städteregion Aachen auf den Weg zu bringen und die vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen gemeinsam mit diesen Jugendämtern umzusetzen.

 

 

Sachverhalt:

Die Personalsituation in den meisten Kindertageseinrichtungen ist bundesweit seit Monaten sehr angespannt. Neben dem noch zur Verfügung stehenden Personal bekommen das vor allem berufstätige Eltern und nicht zuletzt die zu betreuenden Kinder zu spüren.

Bundesweit fehlen bereits über 100.000 Erzieher*innen. Bis 2030 rechnen Studien sogar mit bis zu 230.000 fehlenden Fachkräften (Quelle: Bertelsmann Stiftung, 2021). Die KiTa-Teams arbeiten nicht erst seit der Corona-Pandemie an der Belastungsgrenze. Hinzu kommen Probleme aufgrund von Personalausfällen z.B. durch langfristige Erkrankungen oder Beschäftigungsverbote. Die Auswirkungen sind bereits für alle Beteiligten deutlich spürbar: Träger von Kindertageseinrichtungen können den Familien nicht ausreichend KiTaplätze zur Verfügung stellen. Betreuungszeiten müssen reduziert werden; auch ganze Gruppenschließungen stellen keine Ausnahme mehr dar. Beeinträchtigungen in der Betreuungsqualität sind somit nicht mehr zu vermeiden. Familien werden oft kurzfristig informiert, dass die Betreuung nur eingeschränkt oder vorübergehend gar nicht in der Kindertageseinrichtung stattfinden kann. Dies führt bei den Familien zu hohen psychischen Belastungen, wenn nicht sogar zu Existenzängsten, da die Arbeitgeber den Personalausfall der Eltern, die die Kinderbetreuung dann selbst übernehmen müssen, nicht tolerieren bzw. auch für den Arbeitsablauf der Firma nicht akzeptieren können.

Allein mit gesteigerten Ausbildungskapazitäten kann diesem Fachkräftebedarf allerdings nicht mehr begegnet werden – zumal schon jetzt Kräfte fehlen und die Fachkräfte drei bis fünf Jahre benötigen, bevor sie die Ausbildung abgeschlossen haben.

Die Jugendämter in der Städteregion Aachen haben gemeinsam mit Trägern, Elternvertretungen und den Fachausschüssen bereits vor Jahren auf die angespannte Situation reagiert und Resolutionen in Richtung Landesregierung, Landschaftsverband Rheinland und Bezirksregierung Köln auf den Weg gebracht. Die angespannte Situation hat sich jedoch nicht verbessert, sondern zum Teil noch deutlich verschlechtert.

Die Städte Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und die StädteRegion Aachen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschäftigen sich nahezu täglich mit dem Fachkräftemangel. Im Oktober fand zudem ein KiTa-Gipfel mit den in der Region ansässigen Berufskollegs, Jugendämtern und Trägervertretungen statt.

Um kurzfristig erneut unmissverständlich auf die schwierigen Bedingungen in Kindertageseinrichtungen hinzuweisen, schlagen die Verwaltungen der Jugendämter vor, folgende Forderungen nochmals schriftlich gegenüber der Landesregierung zu formulieren:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, die Berufsfachschulen für Erziehungswesen bedarfsgerecht weiter auszubauen und mittelfristig auf hohem Niveau zu halten.
  • Die Landesregierung möge erneut prüfen, ob die Einrichtung einer ortsnahen Ausbildungsstätte für Lehrende an Berufsfachschulen für Erziehungswesen bedarfsentsprechend und möglich ist.
  • Die Landesregierung möge auch prüfen, ob - ggf. im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Ausbildungseinrichtung für Grundschullehrende - in der Region eine akademische Ausbildungsform für sozialpädagogische Fachkräfte (Bachelor) und Führungskräfte (Aufbaustudiengang Bachelor oder Master) geschaffen werden kann.

Darüber hinaus schlagen die Verwaltungen der Jugendämter vor, dem Land gegenüber zu fordern

  1. dass für zeitnahe Veränderungen im Tarifrecht und in den Finanzierungsregeln nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz - zusätzliche Finanzmittel zur Personalentwicklung bereitgestellt werden,
  2. die Anerkennung der Tatsache, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die freien Träger der Jugendhilfe über ihre Grenzen hinaus gefordert sind, den Personalbedarf vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie in der Region Aachen und in den sozialen Berufen im Besonderen zu decken,
  3. ebenso die Tatsache anzuerkennen, dass der Betrieb in den Einrichtungen durch kurzfristige Maßnahmen (Reduzierung von Angeboten, weitere Lockerungen der Bestimmungen der Personalvereinbarung, Einsatz von ausländischem Fachpersonal, Seiten- und Quereinsteigern usw.) für einen längeren Zeitraum zwar weitergeführt werden, aber nicht nachhaltig und mit gesunden Bedingungen für Kinder und Personal sichergestellt werden kann,
  4. die Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten für die Mitarbeit neuer Personenkreise (z.B. durch Alltagshelfer, Quer- und Seiteneinsteiger) auf den Weg zu bringen. Es bedarf einer echten Erweiterung des eigentlichen Fachkräftepotentials, d.h. der aktiven und offensiven Nachwuchsförderung, denn der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung wird nur gelingen, wenn in die Ausbildung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und anderer anerkannter Fachkräfte deutlich stärker investiert wird. Zudem müssen die Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. für Ergänzungskräfte zu Fachkräften und Fachkräften zu Leitungskräften, intensiviert werden, um die Berufe zukünftig attraktiv zu halten.

Die Jugendämter in der Städteregion Aachen haben sich vor diesem Hintergrund verständigt, die Personalentwicklung und -gewinnung in gemeinsamer Kraftanstrengung zu bewältigen. Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen werden ausdrücklich eingeladen, sich an diesem Prozess gleichberechtigt zu beteiligen.

Als weitere gemeinsame Maßnahmen sollen deshalb folgende Schritte zeitnah umgesetzt werden:

  • Eine gemeinsame Werbekampagne mit neutralem Auftritt zur Bewerbung des gesamten Berufsfeldes der Kindertagesbetreuung mit gering-, mittel- und hochqualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten.
  • Ein zeitlich und inhaltlich abgestimmtes Verfahren zur Bewerbung, Eignungsprüfung und Vermittlung von Praxisplätzen und Schulplätzen in allen Ausbildungsformen und Ausbildungsberufen im pädagogischen Bereich; Ziele sind die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für jede/n geeignete/n Bewerbenden und die gute Auslastung und der bedarfsgerechte Ausbau aller Standorte der Berufskollegs.
  • Für Ehrenamtler, Quer- und Seiteneinsteigende sowie Rückkehrende in KiTas soll eine Grundqualifizierung entwickelt und angeboten werden, in der bestimmte Anforderungen und Fachkenntnisse für die Mitarbeit in Kindertageseinrichtungen vermittelt werden.

Durch die Intensivierung der Personalgewinnung, Ausbildung und Personalentwicklung tragen die Träger zu gesunden Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und damit zur Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei.

Rechtliche Grundlagen:

Die öffentlichen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen tragen jeweils die Personalverantwortung für die von ihnen betriebenen Kindertageseinrichtungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die Kosten der Maßnahmen werden von den jeweiligen Trägern und Jugendämtern aufgebracht. Personalkosten, auch Ausbildungskosten, sind im Rahmen der KiBiz-Kindpauschalen und weiteren Fördergrundlagen zu tragen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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