Mit Antrag vom 24.11.2022 beantragen die Fraktionen der CDU und Die Grünen des Rates der Stadt Würselen, die Bestellung von Herrn Till von Hoegen zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Würselen zum 31.12.2022 zu widerrufen, sowie Herrn René Strotkötter zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Würselen zum 01.01.2023 zu bestellen.
Die Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
In der Sitzung des Rates der Stadt Würselen am 05.07.2016 wurde der Erste und Technische Beigeordnete von Hoegen zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Die Kompetenz des Rates, einen Beigeordnete / eine Beigeordnete – durch Organisationsentscheidung – zum allgemeinen Vertreter zu bestellen, umfasst die Kompetenz, die Bestellung zu widerrufen (vgl. Held, Winkel – GO NRW - § 68 Nr. 2.4 – Stand: 5. Auflage). Ein Widerruf hätte keine Folgen für die Besoldung des/der Betroffenen.
Die Bestellung zum allgemeinen Vertreter erfolgt durch Beschluss des Rates mit Stimmmehrheit (einfache Mehrheit). Die Abberufung eines Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters erfolgt ebenfalls mit einfacher Mehrheit gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 GO NRW (vgl. Rehn, Cronauge, von Lennep – GO NRW - § 68 Rn. 8 – Stand: 54. Erg.).
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) ist der allgemeine Vertreter nach A16 alternativ B2 zu besolden. Der Rat kann gem. § 2 Abs. 4 EingrVO entscheiden, dass die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt in Anspruch genommen werden darf. Davon hat der Rat bisher Gebrauch gemacht, sodass der allgemeine Vertreter bislang nach B2 besoldet wurde. Dies würde Mehrkosten i.H.v. ca. 10.310,00 €pro Jahr nach sich ziehen.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
keine
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Beratungsfolge
Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen