Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Hebesatzsatzung über die Realsteuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2023.
Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2023 werden wie folgt festgesetzt:
1.1Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 437 v. H.
1.2Grundsteuer B für Grundstücke auf 575 v.H.
1.3Gewerbesteuer auf 495 v.H.
gez. Nießen.gez. Kaiser.
BürgermeisterStadtkämmerer
gez. Hellinger..
Amtsleiter
Darstellung des Vorgangs:
Die Steuersätze für die Realsteuern werden jeweils für ein Jahr festgelegt. Da die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 voraussichtlich erst am 31.01.2023 vom Rat der Stadt Würselen beschlossen werden kann, ist der Erlass einer gesonderten Hebesatzsatzung für das Jahr 2023 erforderlich.
Der Beschluss und die öffentliche Bekanntmachung müssen bis Ende Dezember 2022 erfolgen, um das rechtzeitige Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2023 sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach den Veranlagungsdaten ist davon auszugehen, dass folgende Steuereinnahmen erzielt werden.
Grundsteuer A: 105.000 Euro
Grundsteuer B:8.290.000 Euro
Gewerbesteuer:27.900.000 Euro
Für die Bürger ergeben sich keine Mehrbelastungen.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Keine
Anlage/n:
1_Hebesatzsatzung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen