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Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Würselen für das Haushaltsjahr
2020 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6452

Der Rat der Stadt Würselen beschließt

1.auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2022, die unter Einbeziehung des Prüfberichtes der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH vom 02.11.2022 verfasst wurde, stellt der Rat der Stadt Würselen den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der Fassung vom 02.11.2021 mit einem Überschuss in Höhe von 4.524.179,20 € fest (§ 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW).

2.Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses des Jahres 2020. Der Jahresüberschuss ist in das Jahr 2021 vorzutragen und dort in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

3.Der Rat der Stadt beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

gez. Nießen . gez. Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Baumann . gez. Wagner .

Amtsleiter Stv. Amtsleitung

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wurde durch den Kämmerer am 16.08.2022 aufgestellt und durch den Bürgermeister am 16.08.2022 bestätigt und dem Rat der Stadt am 16.08.2022 vorgelegt. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.08.2022 (VO/22/0683) den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 festgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Der Jahresabschluss 2020 ist nach § 102 Abs. 3 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Der Lagebericht ist nach § 102 Abs. 5 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.

Die Stadt Würselen hat sich für die Prüfung durch einen Dritten (§ 102 GO NRW, § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW) entschieden und nach vorhergehender Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom 28.05.2020 (VO/19/0390) die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Niederlassung Geilenkirchen am 08.07.2020 mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragt. Bestandteil der Beauftragung war wie bei den vorhergehenden Jahresabschlussprüfungen die Übernahme bestimmter Prüfungsthemen durch die örtliche Rechnungsprüfung.

Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat die Prüfung des Jahresabschluss 2020 und des Lageberichts in der Zeit von August bis Oktober 2022 mit Unterbrechungen durchgeführt und am 02.11.2022 materiell abgeschlossen.

Im Verlauf der durch die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH vorgenommenen Prüfung wurde der Kämmerer zeitnah über alle getroffenen Feststellungen informiert.

Das Ergebnis der Prüfung der HS-Regio ist in dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 nebst Anlagen und Lagebericht der Stadt Würselen vom 02.11.2022 für die abschließende Beurteilung durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2022 zusammengefasst worden.

Das Ergebnis der Prüfung führte letztlich nur zu unwesentlichen Korrekturen, für die das Zahlenmaterial des ursprünglichen Jahresabschlusses 2020 nicht mehr geändert wird. Es wurden lediglich Übertragungsfehler korrigiert und vereinbart, dass die unwesentlichen Korrekturen des Zahlenmaterials im kommenden Jahresabschluss 2021 durchzuführen sind. Der Jahresabschluss wird mit den Textkorrekturen in der Fassung vom 02.11.2022 endgültig aufgestellt und bestätigt.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hat Herr Dr. Barion über die Schwerpunkte der risikoorientierten Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet.

Aus den Prüfungen der vergangenen Abschlüsse haben sich 3 Themenbereiche entwickelt, die auch in 2020 nicht abschließend beurteilt werden konnten:

I. Forderungen:

Bei der Prüfung 2049 konnte die Werthaltigkeit der Forderungen durch den Wirtschaftsprüfer nicht abschließend beurteilt werden, da bei der jährlich durchzuführenden Wertberichtung
im Amt A20 ein offenbar systematischer Fehler bestand.

Aus diesem Grund wurde vom Prüfer ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk r den Jahresabschluss 2019 erteilt.

Das Amt A20 arbeitete zusammen mit regioIT und Axians infoma unter Beteiligung der Rechnungsprüfung intensiv an der Ausräumung dieses Fehlers. Dieser konnte im Jahresabschluss 2020 mit der Unterstützung der GPA angegangen werden und hat in diesem Zuge insbesondere zunehmende Transparenz hinsichtlich der Forderungen herbeigeführt, sodass kein eingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 erteilt wird.

II. Inventur:

r den Jahresabschluss 2020 besteht eine ausreichende Beurteilungsgrundlage, da die körperliche Bestandsaufnahme auf den 31.12.2020 am 31.03.2022 (durch entsprechende Rückrechnungen) nachgeholt wurde.

Die weiteren Inventuren werden erst in den Folgeabschlüssen (2025 Grundstücke) beurteilt. 2025 soll die Grundstücksinventur auf Basis der Bewertung von Einzelgrundstücken erfolgen. Eine entsprechende sukzessive Umstellung auf Einzelgrundstücke soll nach und nach angegangen werden.

III. nicht endgültig fertig gestellte Straßen:

Im Lagebericht ist eine Auflistung noch nicht endgültig fertig gestellter Straßen enthalten, für die es zu klären gilt, welche finanziellen Potentiale (Einnahmen aus Beiträgen) und Risiken (Aufwand für die Fertigstellung) damit verbunden sind. Diese sind auch weiterhin in der Klärung.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Würselen unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes. Er hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2020 schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt (§ 59 Abs. 3 GO NRW).

Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2020 durch Beschluss fest (§ 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW). Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses 2020 (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW).

Gemäß geprüftem Jahresabschluss der Stadt Würselen zum 31.12.2020 wird das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 4.524.179,20 € abgeschlossen.
Zu den einzelnen Ergebnissen wird Bezug genommen auf den Punkt 1.1. des Jahresabschlusses 2020 Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk -, der dieser Vorlage beigefügt ist.
Da einzelne Prüfungsfeststellungen im Zahlenmaterial als unwesentlich eingestuft wurden, wurde das Zahlenwerk des Jahresabschlussentwurfs nicht verändert.

Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2020 soll in das Jahr 2021 vorgetragen werden und dort der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt werden.

Die Zuführung zur Ausgleichsrücklage in voller Höhe ist durch das 2. NKF WG ab dem 01.01.2020 unter bestimmten Voraussetzungen, die allesamt eingehalten sind, möglich (vgl. § 75 Abs. 3 GO NRW und § 96 Abs. 1 GO NRW).

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) und § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW entscheidet der Rat über die Entlastung desrgermeisters.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2022 wurde beraten und entschieden, ob nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob der Rechnungsprüfungsausschuss den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt. Zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung wurde schriftlich gegenüber dem Rat Stellung genommen.

Aufgrund der positiven Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses kann aufgrund des Prüfungsergebnisses und der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse dem Bürgermeister vorbehaltlose Entlastung erteilt werden.

Die schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses ist als Anlage beigefügt.

Die aktualisierte Ausfertigung des Jahresabschlusses 2020 in der Fassung vom 02.11.2022 wird digital zur Verfügung gestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:

Zusammenfassung Jahresabschluss (Punkt 1.1 des Jahresabschlusses 2020 nach Prüfung - unverändert)

Schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2020 vom 02.11.2022


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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