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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 5 der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Stadt Würselen vom
[11.10.2002](si010.asp?YY=2002&MM=10&DD=11 "Sitzungskalender 10/2002 anzeigen"
) - Baumschutzsatzung;
Hier: Rodung von 3 Laubbäumen auf dem Schulhofgelände der KGS St. Sebastianus,
Lehnstraße, Flur 38, Flurstück 485, Gemarkung Würselen


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6469

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt, die Rodung einer Hainbuche, einer Kirsche und eines Silberahorns auf dem Schulhofgelände der KGS St. Sebastianus nach § 5 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2, Buchstabe a) der derzeit gültigen Baumschutzsatzung aufgrund der nicht mehr zu gewährleistenden Standsicherheit und der besseren Entwicklungsmöglichkeit gesunder benachbarter Bäume zu genehmigen.

gez.: Nießen, 02.12.2022gez.: von Hoegen, 01.12.2022

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Schierp, 29.11.2022gez.: Püll, 28.11.2022

Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:
Im Zuge der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Sebastianusschule inklusive Schulhofsanierung wurden bei einer Begehung des Außengeländes mit z.T. dichtem Baumbestand mehrere Bäume entdeckt, die in Bezug auf das Vitalitätsstadium eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Insgesamt drei Bäume stellen derzeit bereits ein hohes Sicherheitsrisiko für die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Personal dar, die sich auf dem Schulhofgelände in Pausen oder Freistunden aufhalten, z.T. auch im unmittelbaren Kronentraufbereich der Bäume spielen und klettern (s. dazu auch Abb. 1 der Anlage).

Zum einen handelt es sich um eine Hainbuche in einer 4er-Gruppe, die eine starke Neigung aufweist. Die Krone des mit 1,6 m Stammumfang zweitkräftigsten Baumes der Gruppe ist aufgrund des engen Verbundes mit drei weiteren Hainbuchen extrem einseitig ausgeprägt und schmal. Aufgrund der starken Neigung wird der Baum sich kontinuierlich weiter aus der Senkrechten entfernen und somit steigt die potentielle Gefahr für die Kinder, ihre Eltern und das Personal besonders bei stärkeren Windereignissen. Des Weiteren ermöglicht die Entnahme den drei anderen Bäumen der Gruppe eine gesunde Entwicklung mit stabiler Kronenausprägung (s. dazu auch Abb. 2 der Anlage).

Im weiteren Verlauf der süd-süstlichen Grundstücksgrenze des Schulgeländes steht in unmittelbarer Nähe zum Zaun eine Wildkirsche mit 0,8 m Stammumfang gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Sie weist einen erheblichen Totholzanteil auf, zeigt im Stammfußbereich Rindenablösungen und steht in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer vitalen Hainbuche. Um Personenschäden durch Astausbrüche zu vermeiden und um der Hainbuche weiterhin ein gesundes Wachstum zu ermöglichen ist die Entfernung der Wildkirsche unbedingt erforderlich (s. dazu auch Abb. 3 der Anlage).

Entlang der östlichen Grundstücksgrenze an der Lehnstraße steht ein Silberahorn (Acer saccharinum) mit einem Stammumfang von 2,5 m, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, und einem geschätzten Kronendurchmesser von 13 m. Der Baum weist eine erhebliche Neigung auf, vermutlich bedingt durch die unmittelbare Nähe des Nachbarhauses der Stammfuß befindet sich noch nicht einmal 2 m von der Hauswand entfernt. Die Wurzeln sind in Richtung des Hauses stark an der Oberfläche ausgeprägt und haben vermutlich bereits die Hauswand erreicht. Gemessen an seinem Stammumfang müsste die Krone noch deutlich größer sein der Baum steht allerdings so nah am benachbarten Wohnhaus, dass die Entwicklung einer vollausgeprägten, gesunden Krone nicht möglich ist.

Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Baumschutzsatzung ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist: Das ist bei allen drei Bäumen der Fall, hier sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzungen vor. Ebenfalls ohne Ersatz können Bäume gerodet werden, wenn nach § 5, Abs. 2 a)

(...) ein geschützter Baum im Standraum durch andere geschützte Bäume so eingeschränkt oder behindert wird, dass eine Sicherstellung der Entwicklung auf längere Zeit nicht gewährleistet ist oder wenn der Baum aus anderen Gründen keine ausreichende Entwicklungsfähigkeit [mehr hat].

Dies trifft zusätzlich für die Wildkirsche und die Hainbuche zu.

Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen und der Schulhofsanierung werden neue Bäume gepflanzt werden. Möglicherweise könnten auch Obstgehölze dabei Berücksichtigung finden, die einen besonders großen Lernwert und eine hohe Bedeutung für die Artenvielfalt haben.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Baumschutzsatzung ist der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität zuständig für die Erteilung der Rodungsgenehmigung für geschützte Bäume, die im Eigentum der Stadt Würselen stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rodung der drei Bäume wird aus dem Budget für die Schulhofsanierung finanziert.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Alter Baumbestand bietet Kindern optimale Naturerlebnis- und Lernerfahrung. Aber auch stattliche Bäume können krank und – je nach Standort – sogar zu einer Gefahr werden. Ein Schulhof ist diesbezüglich ein hochsensibler Bereich: Risiken, die durch abgängige oder geschädigte Bäume entstehen, müssen vermieden werden. Zu groß ist die Gefahr, dass Kinder, Eltern oder Personal zu Schaden kommen.

Die negativen Auswirkungen fallen jedoch gemäßigt aus, da es sich um bereits abgängige bzw. in ihrer Entwicklung stark eingeschränkte Bäume handelt. Der Altbaumbestand auf dem Schulhof ist auch nach der Fällung der drei Bäume hoch. Im Rahmen der Schulhofsanierung kann möglicherweise der Baumbestand noch sinnvoll durch Obstgehölze oder einheimische Arten mit Mehrwert für die Biodiversität ergänzt werden.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan und Bilder


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

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Ausschuß
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