Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes 182 – 2. Änderung “Gewerbegebiet Merzbrück“ gem. § 2 BauGB und
2. die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
gez.: Nießen, 02.12.2022gez.: von Hoegen, 25.11.2022
BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter
gez.: Schierp, 24.11.2022gez.: Brunet, 23.11.2022
Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin
gez.: Knisch, 29.11.2022
Geschäftsführer SEW / AKM
Darstellung des Vorgangs:
Der Bebauungsplan Nr. 182 “Gewerbegebiet Merzbrück“ wurde mit Bekanntmachung am
11.09.2020 rechtsverbindlich.
Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans, sowie zur Realisierung der inzwischen bekannten Bauprojekte ist eine Anpassung derbauleitplanerischen Festsetzungen notwendig.
Mit dem 1. Änderungsverfahren wurden die maximal zulässigen Gebäudehöhen neu definiert. Der Bebauungsplan Nr. 182- 1. Änderung wurde mit der Bekanntmachung am24.06.2022 rechtsverbindlich.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 182 “Gewerbegebiet Merzbrück“ soll die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die geänderte Erschließung beinhalten.
Der Geltungsbereich entspricht dem des Bebauungsplanes Nr. 182 und ist der Anlage 1 zu
entnehmen. Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beauftragung des Fachplanungsbüros zur Ausarbeitung der Bauleitplanung erfolgte über die AKM. Das Verfahren bindet personellen Kapazitäten im Planungsamt.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Keine
Anlagen:
1. Darstellung des Geltungsbereiches
2. Zeichnerische Festsetzungen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität