Teilen:

Lärmaktionsplanung der Stadt Würselen
Hier: Präsentation durch das Büro BSV; Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6446

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität nimmt die Ausführungen des Büros BSV zur Kenntnis beschließt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §47 d Abs. 3 BlmSchG zu beauftragen.

gez.: Nießen, 02.12.2022gez.: von Hoegen, 25.11.2022

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Schierp, 23.11.2022gez.: Rademacher, 23.11.2022.

Amtsleiterin A 61Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Am 15.06.2002 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Der Bundestag hat am 16.06.2005 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet und damit die EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt. Am 16.03.2006 ist die Verordnung über die Lärmkartierung, in der Details der Umsetzung in Deutschland festgelegt werden, als 43. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft getreten.

Zuständige Behörden für die Erstellung der Lärmaktionsplanung sind gem. §47e BlmSchG die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 07.02.2008 regelt, dass die Gemeinden Lärmaktionspne aufzustellen haben.

Aufgrund der wiederkehrenden Aufstellungen der Lärmaktionspläne werden diese mit „Stufen“ bezeichnet. In „Stufe 1“ wurden Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen aufgenommen. In „Stufe 2“ mussten sodann alle anderen Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit mehr als 3 Mio Kfz / Jahr und Haupteisenbahnstrecken bis 2012 kartiert werden. r „Stufe 3“ der Lärmaktionsplanung gelten die gleichen Kriterien wie bei „Stufe 2“.

Bestehende Lärmaktionspläne sind nach §47 d Abs. 5. BlmSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Hintergrund ist die Intention des Gesetzgebers die Lärmaktionsplanung - europaweit - als kontinuierliches Planungsinstrument zu implementieren.

Erstmalig wurde im Jahr 2008 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung für die Stadt Würselen beschlossen.
In der Sitzung vom 28.10.2021 hat der Rat der Stadt Würselen sodann beschlossen das Büro BSV Aachen mit der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes der „Stufe 3“ unter Berücksichtigung der „Stufe 2“ zu beauftragen (s. VO/21/0319).

Das durch dar ro BSV erarbeitete Ergebnis inkl. Maßnahmenkatalog liegt inzwischen vor und ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Gemäß § 47 d Abs. 3 BlmSchG sind sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Beteiligung soll analog der Offenlage im Bauleitplanverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Anfang 2023 erfolgen.

Die im Rahmen der Offenlage eingeangenen Stellungnahmen und Anregungen, sowie die ggfls. angepasste Planung werden im Anschluss dem zustädnigen Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Anschluss erfolgt die Datenberichterstattung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durch die Verwaltung.

Die gesetzlich vorgegebene Fortschreibung der „Stufe 4“ beginnt im Jahr 2023, sodass nach Abschluss der Stufe 3“ zeitnah die Ausarbeitung der „Stufe 4“ im kommenden Jahr zu erwarten ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Beauftragung sind abgedeckt über:

Kostenstelle:30.20

Kostenträger:511009030

Sachkonto:529116

Ebenfalls sind entsprechende Mittel im Doppelhaushalt 2023/2024 r die Lärmaktionsplanung der „Stufe 4“ angemeldet.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Lärmaktionsplanung analysiert die Lärmsituation im Gemeindegebiet und veranschaulicht Bereiche mit negativer Lärmauswirkung. Dort gilt es Maßnahmen zu entwickeln, die die Wohn- und Lebensumstände für die Bewohner verbessern da ein gesundes Wohnumfeld besonders für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist.

Das Augenmerk soll auf der Verhinderung, Verminderung und Vorbeugung von Belästigung durch Umgebungslärm liegen.

 

 

Anlage:

Bericht_Lärmaktionsplanung_StadtWürselen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
Details
Tagesordnung