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Stellenplan 2023 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
2023 (2. Lesung)


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Januar 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26330

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2023 (s. Anlage) zu beschließen.

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2023 zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

Inhaltsverzeichnis

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2023

I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

I.1.1Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

I.1.2Kosten und Refinanzierung

I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

I.4 Bewertungsänderungen

I.5Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)

I.5.1Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

I.5.2Saldierte Stellenplanbetrachtung

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2023

Erläuterungen

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2023

Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2023 im Oktober 2022, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 dem Rat am 09.11.2022 und im Nachgang am 10.11.2022 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die auf folgende Maßnahmen zurückzuführen sind:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Stellenumwandlungen

- Bewertungsänderungen.

Gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2023 erhöht sich daher die Zahl der vorgeschlagenen Mehrstellen für den Stellenplan 2023 um weitere 28,0 Planstellen. Des Weiteren ergeben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 1,5 Stellen.

Die benannten Änderungen sind in der beigefügten dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2023 in kursiver Schrift sowie farblicher Hervorhebung ergänzend zu den Veränderungen im Rahmen der ersten Lesung aufgeführt, so dass eine Gesamtsicht zur zweiten Lesung verfügbar ist.

Demnach ergeben sich gesamtstädtisch gegenüber dem Stellenplanentwurf 2023 saldiert insgesamt 26,5 Mehrstellen.

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1. Allgemeine Verwaltung

28,0

(davon 21,5 kw)

1,5

(davon 1,0 kw)

+ 26,5

  1. regio iT

0,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

0,0

  1. Gebäudemanagement

0,0

  1. Volkshochschule

0,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

0,0

  1. Kulturbetrieb

0,0

  1. Eurogress - Aachen

0,0

Summe

28,0

1,5

+ 26,5

Mehrstellen (STPLE 2023 : STPL 2023)

26,5

26,5

Nachstehend werden die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2023 erläutert.

I.1Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2023 sollen in der Allgemeinen Verwaltung weitere 28,0 Stellen eingerichtet werden. Hiervon sind 20,5 Stellen auf die von der Bundesregierung gesetzlich normierte Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ zurückzuführen, die auch im Bereich der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) zu einem weiteren Stellenbedarf führt. Bei den übrigen 7,5 Stellen handelt es sind um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung oder aufgrund eines kurzfristig zu realisierenden Stellenmehrbedarfs erst in die zweite Lesung des Stellenplans 2023 einfließen. 21,5 dieser neuen Stellen werden mit einem kw-Vermerk eingerichtet.

Die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen im Rahmen der zweiten Lesung des Stellenplans 2023 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

I.1.2Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenbereichen:

Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenarten:

Bei den 3,5 Planstellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:

- 1,0 Stelle zur Ausweitung der Karrierekampagnen, FB 13

- 1,5 Stellen für die hausmeisterliche Betreuung in den Bezirken

- 1,0 Stelle zur Weiterführung des Oecher Lab, FB 02

I.1.3Kosten und Refinanzierung

Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 28,0 Stellen der zweiten Lesung wurden auf der Grundlage der KGST-Durchschnittswerte 2021/2022 ermittelt und belaufen sich im Haushaltsjahr 2023 auf insgesamt 1.676.400 €, welche aus dem Personalkostenverbund finanziert werden. Dieser Betrag beinhaltet Kosten in Höhe von 75.000 € für eine Projektstelle, welche ebenfalls aus dem PKV finanziert wird.

Da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten werden, erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten um 167.600 €, so dass sich die finanzielle Mehrbelastung für den ungedeckten PKV-Bedarf in 2023 auf 1.508.800 € beläuft.

Unter Anrechnung einer Stelleneinsparung in Höhe von 11.700 € ergibt sich somit ein finanzieller Mittelbedarf in Höhe von 1.497.100 €.

Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf (1.497.100 €) der neuen Stellen für den PKV beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2023 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2023 in Höhe von 245.301.800 € auf 0,61 Prozent. In 2024 erhöht sich dieser Anteil auf 0,67 Prozent.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 28,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (1.497.100 €):

Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:

Von den 28,0 neuen Stellen sind lediglich die beiden Stellen für die Leitstelle der Feuerwehr über entsprechende Gebühreneinnahmen refinanziert. Da es sich bei den übrigen 26,0 Stellen überwiegend um Pflichtaufgaben im Rahmen der Wohngeldreform und der sich daraus resultierenden Auswirkungen auf den BuT-Bereich handelt, ist hier keine weitere Refinanzierungsmöglichkeit gegeben.

I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung können 1,5 Stellen eingespart werden, die zuvor als Stelleneinrichtungen im Rahmen der ersten Lesung berücksichtigt worden sind. Die jeweiligen Begründungen sind der Anlage zu entnehmen.

I.3Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt.

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Darunter fällt in diesem Jahr insbesondere die Herauslösung der Schwerbehindertenvertretung aus dem Fachbereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, bei gleichzeitiger Bildung einer eigenständigen Organisationseinheit.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplantechnisch neutral.

I.4Bewertungsänderungen

Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

I.5Gesamtbetrachtung (1. und 2. Lesung)

I.5.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2023 wurden gesamtstädtisch 272,5 Stelleneinrichtungen (PVA 10.11.2022, 1. Lesung) berücksichtigt. In der zweiten Lesung kommen weitere 28,0 Stellen hinzu, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 300,5 Stellen (1. und 2. Lesung) erhöht.

Dem stehen 33,5 Stelleneinsparungen gegenüber.

Die Kosten für die insgesamt 300,5 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe gemäß der 1. und 2. Lesung belaufen sich auf insgesamt 18.129.500 € im Haushaltsjahr 2023. Hiervon entfallen 1.782.900 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind.

Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln in Höhe von 383.700 € für vorhandenes Personal (= Deckung PKV) ergibt sich eine Reduzierung der Kosten für den Personalkostenverbund auf 15.962.900.

Da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten werden, erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten um 1.596.300 € auf 14.366.600 €.

Unter Anrechnung von zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen in Höhe von insgesamt 1.787.800 € ergibt sich letztlich eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 12.578.800 € im Jahr 2023.

Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1.316.600 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 12.578.800 € auf 11.262.200 €.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV in Höhe von 11.262.200 € sich im Verhältnis zu den für den Haushalt 2023 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2023 (245.301.800 €) auf insgesamt

4,66 Prozent beläuft.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 300,5 Stellen und sonstigen Bedarfe (11.262.200 €):

Die haushalterischen Anpassungen bezüglich der Personalkosten im Rahmen der Stelleneinrichtung „Oecher Lab“ werden erst in der Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss dargestellt.

I.5.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung

Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2023 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2022 gesamtstädtisch 267,0 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung sowie der notwendigen Kompensationen und setzt sich wie folgt zusammen:

Einrichtungen

Einsparungen

Summe

Gesamt

Stellenplan 2022

(Ausgangslage)

-

-

3.657,0

Stellenplanentwurf 2023

272,5

- 32,0

+ 240,5

3.897,5

Stellenplan 2023

28,0

- 1,5

+ 26,5

3.924,0

Summe

+ 300,5

- 33,5

+ 267,0

3.924,0

Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2023 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 folgendermaßen ab:

Bereich

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

I. Allgemeine Verwaltung

1.202,5

2.663,5

3.866,0

II. regio iT

11,0

11,0

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

12,5

*

12,5

IV. Gebäudemanagement (E 26)

14,0

*

14,0

V. Volkshochschule (E 42)

3,0

*

3,0

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

4,5

*

4,5

VII. Kulturbetrieb (E 49)

13,0

*

13,0

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

0

*

0

Summe

1.260,5

2.663,5

3.924,0

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2023

Im Haushaltsplanentwurf 2023 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf insgesamt 285.998.500 €. Auf Personalaufwendungen entfallen 243.785.500 €. Hierin enthalten sind auch die Kosten für die Stellen der 1. Lesung.

Der finanzielle Mittelbedarf für die Stellen der 2. Lesung in Höhe von 1.416.700(siehe Ziffer I.1.3) ist in die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen worden. Entsprechend erhöhen sich die Personalaufwendungen auf 245.202.200 €.

Die Bezüge für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen wurden zum 01.12.2022 auf Grundlage der Besoldungsanpassung NRW 2022 um 2,8 Prozent angehoben. Zudem wurde auch der regionale Ergänzungszuschlag für die Beamt*innen zum 01.01.2022 beschlossen, welcher ab dem 01.12.2022 in den Familienzuschlag integriert wird. Die sich hieraus ergebenen finanziellen Mehrbedarfe wurden für 2023 im Rahmen der 1. Lesung bereits eingeplant.

Grundsätzlich erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Hiervon wird abgewichen, wenn für den Planungszeitraum bereits verbindliche Besoldungs- oder Tarifabschlüsse vorliegen.

Die Besoldungs- und Versorgungsentwicklung der kommunalen Beamt*innen orientiert sich an dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TVL), welcher aktuell eine Laufzeit bis zum 30.09.2023 aufweist. Mit dem Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder ist daher frühestens zum Oktober 2023 zu rechnen. Ob und wann der Tarifabschluss auf die kommunalen Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen wird, bleibt abzuwarten. Im Jahr 2023 kann somit nicht mehr von einer Besoldungserhöhung ausgegangen werden, sodass die jährliche Fortschreibung von einem Prozent ab dem Jahr 2024 fortgesetzt wird.

Die Personalaufwendungen belaufen sich somit auf insgesamt 245.202.200 (Haushaltsplanentwurf 2023 zuzüglich Veränderungsnachweisung). Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beträgt 42.213.000 € für das Jahr 2023. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Personalkostenverbund 2023 in Höhe von 287.415.200 €.

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind laut Haushaltsplanentwurf 2023 14.231.000 € eingeplant. Der saldierte Betrag der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit den Erträgen aus der ertragswirksamen Auflösung beläuft sich somit auf 273.184.200 €.

Insgesamt stehen den Personalaufwendungen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Im Haushaltsplanentwurf 2023 und Veränderungsnachweisung sind Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 54,03 Mio. € eingeplant. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 45,24 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 18,45 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 245,20 Mio. €

Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2023 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- u. Beihilferückstellungen (273.184.200 €):

In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von

rd. 8,7 Mio. € (Stand Entwurf inkl. Veränderungsnachweisung).

Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2023 zusätzliche finanzielle Bedarfe ergeben, die dann für die Veränderungsnachweisung des Finanzausschusses anzumelden sind.

Die im Haushaltsplanentwurf 2023 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2023.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022 (HHPL-Entwurf)

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

nachrichtlich:

Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2023 angemeldet worden.

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2023 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Bei den Stelleneinrichtungen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowie der Mobilitätswende und für den Strukturwandel ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten (sh. PVA-Vorlage zur ersten Lesung).

 

 

Anlage/n:

Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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