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Beteiligungsbericht der Stadt Würselen; Geschäfts-, Haushalts- und
Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 117 GO


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. Januar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6496

Der Rat der Stadt Würselen beschließt den Beteiligungsbericht für das Geschäfts-, Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021 in der als Anlage beigefügter Form.

gez. Nießen . gez. Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Baumann . gez. Rohrmann .

Amtsleiter A20 Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Gemeinde hat gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen, wenn sie von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist.

Im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW), welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, wurde der § 116a GO NRW eingefügt. Dieser ermöglicht der Kommune, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Aufstellung des Gesamtabschlusses befreien zu lassen.

Der Rat der Stadt Würselen hat am 16.08.2022 (VO/22/0573) gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts Gebrauch zu machen. Daher hat die Stadt Würselen gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

1. Die Beteiligungsverhältnisse,

2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie

4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Zusätzlich soll der Beteiligungsbericht gemäß § 53 KomHVO NRW einen Überblick über:

- die Beteiligungsverhältnisse,

- die Ziele der Beteiligung und

- die Erfüllung des öffentlichen Zwecks geben.

Ein Muster wurde dazu im Ministerialblatt 2021 Nr. 11 am 6. April 2021 veröffentlicht.

Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine Auswirkungen auf das Projekt.

 

 

Anlage/n:

Beteiligungsbericht_StadtWürselen_2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. Januar 2023Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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Entscheidung
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