Besetzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Vertretung der
evangelischen Kirche
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 01. Februar 2023 (öffentlich)
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26317
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beruft gemäß § 85 SchulG NRW als Vertreter für die evangelische Kirche Herrn Axel Schneider als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung.
Erläuterungen:
Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) hat der Rat je eine oder einen von der evangelischen und der katholischen Kirche benannte Vertreterin oder benannten Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Diese Bestellung erfolgt gemäß § 85 Abs. 2 Satze 1 SchulG i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW als sachkundige Einwohner*innen.
Am 18.11.2020 hat der Rat als Vertreter für die evangelische Kirche Herrn David Krause und als Stellvertreter Herr Armin Drack als sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung gewählt.
Die Evangelische Kirche hat mitgeteilt, dass Herr David Krause als beratendes Mitglied ausscheidet und benennt Herrn Axel Schneider als neues beratendes Mitglied im Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Aachen.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
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Beratungsfolge
Mittwoch, 01. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Aachen
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