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Vorläufiger Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und
Musikdirektion Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 15. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26411

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.

 

 

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des Vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2024/2025 basiert auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen sowie die Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters jeweils berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht dabei über den gesamten Planungszeitraum jeweils der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2021/2022 wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2022 voraussichtlich ca. 8 Mio. Euro betragen. Unter Berücksichtigung des derzeit für die laufende Spielzeit 2022/2023 prognostizierten Jahresergebnisses wird die Rücklage zum 31.07.2023 zwar um voraussichtlich rd. 1,4 Mio Euro gemindert, jedoch wird danach neben dem für die Spielzeit 2023/2024 geplanten Defizit von rund 1,7 Mio. Euro (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf) auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2024/2025 ausgewiesene Plan-Defizit von knapp 1,8 Mio. Euro voraussichtlich aus der Rücklage gedeckt werden können.

Wesentliche Eckpunkte des Vorläufigen Erfolgsplans 2024/2025

  • Umsatzerlöse
    Dem gegenüber der Planung für das Vorjahr um 50 TEuro erhöhten Umsatz aus Ticketverkauf liegt die Annahme zugrunde, dass über das neue Programmkonzept der neuen künstlerischen Leitung auch zusätzliches Publikum angesprochen und erreicht wird.
  • Sonstige Erträge
    Die institutionelle Theater- und Orchesterförderung durch das Land NRW ist weiterhin auf dem Fördermittelniveau fortgeschrieben, das gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung zum Ende der Laufzeit (2022) erreicht ist.

Die aus den Vorjahresplanungen bekannten Fördermittelerträge für die Projekte »Akzent Barock« und »MörgensLab« entfallen, da Ende 2023 jeweils das Ende des Förderzeitraums erreicht ist. Im Gegenzug entfällt auch der diesbezüglich zuletzt geplante Aufwand (vgl. unten Personalaufwand, Kontengruppe 42). Inwieweit im Rahmen der sogenannten Verstetigung dieser Projekte weitergehende Fördermittel realisierbar sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss.

Demgegenüber sind für die in der Spielzeit 2024/2025 voraussichtlich turnusmäßig wieder stattfindende Chorbiennale entsprechende Erträge wie auch Kosten (vgl. unten, Sachaufwand, Kontengruppe 57) eingeplant.

  • Personalaufwand
    Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2023/2024 ist auch für die Folgezeit – d.h. ab 01.08.2024 – beim Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von jährlich 1 % unterstellt. Bezüglich der zu erwartenden Personalkosteneinsparung in Folge temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wurde der auch für das Vorjahr angenommene Wert von 550 TEuro beibehalten.

Bei Kontengruppe 42 (selbständige Gäste) entfällt der hier zuletzt für die Förderprojekte »Akzent Barock« und »MörgensLab« geplante und mit den entsprechenden Fördermittelerträgen korrespondiere Aufwand (vgl. oben sonstige Erträge).

  • Sachaufwand
    Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) entfällt der zuletzt geplante zusätzliche Aufwand für das in der Spielzeit 2022/2023 aus dem politischen Raum initiierte Projekt zur "Aufarbeitung der Geschichte des Stadttheater Aachen in der NS-Zeit". Demgegenüber sind in Abstimmung mit dem städtischen Gebäudemanagement E 26 aufgrund der dortigen Rahmenvertragsgestaltung die zu erwartende Energiepreissteigerungen berücksichtigt.

Weiterhin wird bei Kontengruppe 51 (Überlassungsentgelte) voraussichtlich der zuletzt geplante Aufwand für in Folge der Corona-Pandemie zusätzlich erforderlich gewordene externe Proberäumlichkeiten entfallen.

Bei Kontengruppe 57 fällt turnusmäßig wieder der mit entsprechenden Erträgen (vgl. oben, sonstige Erträge) korrespondierende Aufwand für die Chorbiennale an. Im Gegensatz zu den diesbezüglichen Planungen vorangegangener Jahre wird hier jetzt ein entsprechend erforderlicher Eigenanteil berücksichtigt.

Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Erkenntnisse, die eine konkrete Anpassung der vorläufigen Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Dies wird dann im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2024/25 erfolgen – in der Hoffnung, dass sich die derzeitigen allgemeinen Preissteigerungen nicht dauerhaft fortsetzen werden.

  • Abschreibungen
    Der Planwert für die Abschreibungen 2024/2025 ist nach demselben Prozedere ermittelt, wie im Wirtschaftsplan 2023/2024, d.h. Werte aus der Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2022, in der auch entsprechende Auflösungen der für erhaltene Investitionszuschüsse jeweils gebildeten bilanziellen Sonderposten berücksichtigt sind, zzgl. der aus der Investitionsplanung 2022/2023 bis 2024/2025 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.
  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Die Veränderung der Beamtenkosten sowie des Verwaltungskostenbeitrags wurden seitens FB 20 in die Bemessung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) einbezogen. Der im vorliegenden Entwurf zur vorläufigen Wirtschaftsplanung für die Spielzeit 2024/2025 berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen.

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist wie gewohnt seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen, wobei nach der für die vorherige Spielzeit 2023/2024 geplanten Groß-Position "Erneuerung veraltete Bühnentechnik (aus allg. Rücklage)" für die Zeit ab 2024/2025 wieder ein gleichbleibend moderates Investitionsvolumen von 300 TEuro jährlich unterstellt wird (vgl. auch Erläuterungen zur Mittelfristplanung). Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt regelmäßig erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
  • Die liquiditätsmäßige Wirkung der für 2024/2025 insgesamt geplanten Investitionen ist in der zeitgleich vorgelegten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt.

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2025/2026

Die mittelfristige Planung im Rahmen der Vorläufigen Wirtschaftsplanung unterscheidet sich naturgemäß nicht von derjenigen, die im Rahmen der zeitgleich vorgelegten Planung für das vorherige Wirtschaftsjahr vorgelegt wird. Insofern wird auch an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen in der dieser Vorlage vorangegangenen Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 verwiesen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf): Siehe Erläuterungen und Planentwurf.

Klimarelevanz nicht ermittelbar.

 

 

Anlage/n:

V-WiPlan_24-25_E20221216.pdf


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 15. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Details
Tagesordnung

Dienstag, 14. Februar 2023ACHTUNG SITZUNG ENTFÄLLT!!!Sitzung des Finanzausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Finanzausschuss

Donnerstag, 02. Februar 2023Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Details
Tagesordnung