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Errichtung von Wohnmobilstellplätzen auf dem Stadtgebiet


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9168

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

In zwei Sitzungen am 16.09.2021 (Drucksachen-Nr. V/2021/416) sowie am 27.01.2022 (Drucksachen-Nr. V/2021/563) hat der seinerzeit zuständige Ausschuss für Kultur und Tourismus (AKT) über die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen auf dem Stadtgebiet der Stadt Herzogenrath beraten.

In seiner Sitzung am 27.01.2022 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Fläche im hinteren Bereich des Parkplatzes an der unteren Bergerstraße als Wohnmobilstellplatzfläche auszuweisen und die notwendige Umwidmung einzuleiten.

In der Sitzung des AKT vom 24.08.2022 wurde die Zuständigkeit in der Thematik an das Technische Dezernat bzw. den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit übertragen.

Aus Sicht des Technischen Dezernates sind vor der Umwidmung von Flächen in Wohnmobilstellplätze vorab zunächst die Rahmenbedingungen und ggf. Restriktionen zu prüfen. In einem ersten Schritt sollten zunächst folgende Belange geprüft bzw. eruiert werden:

  • Ermittlung bzw. Abfrage des Bedarfs von Wohnmobilstellplätzen in Herzogegenrath
  • Alternativstandorte in die Betrachtung einbeziehen
  • Bereitstellung von Ver- und Entsorgung
  • glichkeiten der Bewirtschaftung solcher Stellptze.

Am avisierten Standort an der unteren Bergerstraße sind zudem die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen.In diesem Bereich findet jährlich die Krötenwanderung statt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, welche Maßnahmen zum Schutz der Tiere vor Überfahren zu ergreifen sind.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Im Zuge der weiteren Bearbeitung muss der finanzielle Aufwand eruiert werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

X

negative Auswirkungen

Mit dieser Vorlage sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden. Grundsätzlich können jedoch bei Errichtung von Wohnmobilstellplätzen aufgrund der Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur negative Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Details
Tagesordnung