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Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte
hier: Sachstand bzgl. der Errichtung von Cortenstahl-Stelen an den Eingängen Kleikstraße (Maßnahme 0.4 Umsetzung Lichtkonzept)


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9149

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme 0.4 Lichtkonzept nicht umzusetzen.

 

 

Sachverhalt:

Das Integrierte Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte beinhaltet mit der Maßnahme 0.4 die Umsetzung des Lichtkonzeptes für die Herzogenrather Innenstadt. Ziel dieser Maßnahme ist die Attraktivitätssteigerung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Geschäftszentrum. Bestandteil dieser Maßnahme ist u.a. die Hervorhebung der Innenstadtzugänge mit Hilfe von markanten beleuchteten Cortenstahl-Stelen, die den Durchgangsverkehr an der Einmündung in die Aachener Straße und im Bereich Einmündung der Bicherouxstraße in die Geilenkirchener Straße auf die Kleikstraße bzw. das Geschäftszentrum hinweisen sollen.

Da die beiden Standorte an der Landesstraße L232 liegen und somit in den Bereich der Baulast von StraßenNRW fallen, ist eine Zustimmung des Landesbetriebes notwendig. Zudem ist ein Bauantrag für derartige Anlagen zu stellen. Als Ergebnis der Abstimmung mit StraßenNRW, die im Oktober 2022 stattgefunden hat, ist festzuhalten, dass die Errichtung der Stelen seitens StraßenNRW deutlich abgelehnt wird, da von einer Ablenkung im Straßenraum ausgegangen wird. Derartige Schilder innerhalb der Ortsdurchfahrt werden aus diesem Grund generell nicht genehmigt. Eine offizielle Stellungnahme seitens von StraßenNRW liegt nicht vor, jedoch besteht nach Einschätzung der Verwaltung kaum Aussicht auf eine Genehmigung und Errichtung der Stelen an den oben genannten Einmündungsbereichen der Kleikstraße.

Eine Standortverlagerung der Stelen außerhalb des direkten Blickfeldes für den Durchgangsverkehr und somit außerhalb der Baulast von StraßenNRW würde wiederum der Zielsetzung als Hinweisschild widersprechen und angesichts der hochpreisigen und -wertigen Gestaltung Fragen beim Fördergeldgeber aufwerfen.

Da aus Fördersicht die Umsetzung des Lichtkonzeptes mit Ablauf des letzten Jahres abgeschlossen sein musste und eine wenig erfolgversprechende Abstimmung mit StraßenNRW nebst langem Baugenehmigungsverfahren nicht den Zeitrahmen hätte einhalten können, wurde, auch vor dem Hintergrund der oben geschilderten finanziellen Auswirkungen, die Planung dieser Maßnahme nicht weiterverfolgt.

Rechtliche Grundlagen:

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Einstellung dieser Maßnahme würden die Kosten für die Herstellung und den Einbau zweier Cortenstahl-Stelen einschließlich Beleuchtung entfallen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 15.000 € brutto. Angebotsstand ist April 2022, d.h. bei einer Umsetzung müsste mit einer Preissteigerung von ca. 30 % gerechnet werden. Da die Fördermittel des für diese Maßnahme betreffenden Projektjahres 2017 bereits im Zuge der Umsetzung anderer Maßnahmen weitgehend aufgebraucht sind, müsste diese Maßnahme mit Eigenmitteln finanziert werden. Die Möglichkeit einer Umschichtung von Fördergeldern wird aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerung bei allen noch umzusetzenden oder in der Ausführung befindlichen Maßnahmen nicht gesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Mit dieser Beschlussvorlage sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima verbunden.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Bicherouxstraße
  • Geilenkirchener Straße
  • Aachener Straße
  • Kleikstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 02. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Tagesordnung