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Änderung des Bebauungsplans III/71 A-1. Änderung "Schleypenhof"
hier: Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 09.06.2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9157

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Bürgerantrag auf Änderung des Bebauungsplans III/71 A-1. Änderung Schleypenhof wird nicht gefolgt. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung gleichgerichtete Anträge zum Flurstück 93 bei unverändertem Sachverhalt ohne erneute Beratung auf Grund dieses Beschlusses abzulehnen.

Der Antragsteller ist über das Abstimmungsergebnis zu informieren.

 

 

Sachverhalt:

Mit der als Anlage beigefügten Mail vom 09.06.2021 wird die Änderung des Bebauungsplans III/71 A-1. ÄnderungSchleypenhof“ beantragt. Das Flurstück 93 liegt im Eingangsbereich des Baugebietes „Schleypenhof“ und wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan zur Erhaltung des alten Baumbestandes als private Grünfläche festgesetzt.

Um das Flurstück zu bebauen, wird die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren beantragt.

Der Bebauungsplan III/71 A-1. Änderung wurde am 13.07.2004 vom Stadtrat als Satzung beschlossen und trat mit Bekanntmachung vom 07.10.2004 in Kraft. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung wurde die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt.

Die vorhandene hochwertige Grünstruktur mit altem Baumbestand im rückwärtigen Bereich der Bebauung entlang der Geilenkirchener Straße wurde als Grünfläche festgesetzt. Um den Beginn des neuen Baugebietes entlang der Haupterschließung wahrzunehmen, dient die Grünfläche des Antragsstellers bis heute gemeinsam mit der gegenüberliegenden Grünfläche als Grüntor.

Aus städtebaulicher Sicht liegen der Verwaltung seit der Beschlussfassung des Bebauungsplans keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Änderung des Bebauungsplans im Sinne des Antragstellers rechtfertigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag nicht zu folgen.

Der Antragsteller hat bereits die Absicht geäußert, bei Ablehnung des Antrags, die Fläche mit Unterstützung der Stadt Herzogenrath naturnah aufzuwerten. Vorstellbar ist z.B. die Errichtung eines Natur- oder Bienenlehrpfads.

Die Verwaltung wird den Antragsteller über das Abstimmungsergebnis informieren und ihn über alternative Nutzungsmöglichkeiten beraten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Es erfolgt keine Änderung des bereits rechtskräftigen Bebauungsplans. Somit werden durch diese Beschlussvorlage auch keine Auswirkungen auf den Klimaschutz hervorgerufen.

 

 

Anlage:

  1. rgerantrag vom 09.06.2021 auf Änderung des Bebauungsplans III/71 A-1. Änd. „Schleypenhof
  2. Übersichtskarte

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Details
Tagesordnung