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Zentraler Sportpark Merkstein
hier: Einladung zu einer Einwohnerversammlung im Sinne des § 23 GO NRW zur Vorstellung der Planung


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9154

Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt die Ausführungen zur Planung des zentralen Sportparks in Merkstein zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die Verwaltung mit der Durchführung einer Einwohnerversammlung im Sinne des § 23 GO NRW zu beauftragen.

Stadtrat:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Einwohnerversammlung im Sinne des § 23 GO NRW, um die Einwohner über die Planung des zentralen Sportparks Merkstein zu unterrichten.

 

 

Sachverhalt:

Am 05.12.2022 wurde in einem gemeinsamen Termin den Vertretern der Fraktionen und Vereine durch das Planungsbüro HJP aus Aachen der aktuelle Planungsstand zum Vorhaben „zentraler Sportpark Merkstein“ präsentiert. Der Entwurf wurden weiter ausgearbeitet und wird in der Sitzung erneut vorgestellt. Die Präsentation wird nach der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Ratsinformationssystem eingestellt.

Aufgrund der großen Veränderungen beim Stellplatzangebot durch die Verlegung des Eingangs des Freibades wurde das Büro VSU aus Kohlscheid mit einem vertiefenden Stellplatz- und Mobilitätskonzept beauftragt. Auch hierzu werden erste Ergebnisse in der Sitzung präsentiert und danach im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Da es sich um eine Planung handelt, die den Stadtteil Merkstein nachhaltig beeinflusst und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Einwohner hat, soll gem. § 23 GO NRW im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Planung informiert werden.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, zeitnah die Einwohner über die Planung deszentralen Sportparks Merkstein“ zu unterrichten.

Rechtliche Grundlagen:

§ 23 GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit dem Beschluss zur Durchführung der Einwohnerversammlung entstehen, neben den bereits beauftragten Planung- und Vermessungskosten sowie den Kosten für das Mobilitätskonzept, keine zusätzlichen Kosten. Erst zur Beauftragung der Ausführungsplanung und der Realisierung der Maßnahme werden weitere Kosten entstehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Mit der Beschlussvorlage zur Durchführung der Einwohnerversammlung sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima verbunden.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Donnerstag, 02. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Details
Tagesordnung