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Widmung von Verkehrsflächen;

hier: Grenzübergang Eygelshovener Straße


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9181

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beschließt die Widmung der Verkehrsflächen des Flurstückes Gemarkung Herzogenrath, Flur 27, Flurstück 400 und eine ca. 176 m² große Teilfläche des 1558 m² großen Flurstückes Gemarkung Herzogenrath, Flur 27, Flurstück 399 gemäß § 6 des Straßen-und Wegegesetzes NRW in der derzeit gültigen Fassung.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath vom 03.11.2020 i. V. m. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath vom 03.11.2020 ist gemäß Absatz I Punkt 5 b) der Zuständigkeitsordnung der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung für die Widmung von Verkehrsflächen zuständig.

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung vor, die Verkehrsflächen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie Eygelshovener Straße 48 am 06. Juli 2022 erstanden wurden, zu widmen.

Die ca. 307 m² große Verkehrsfläche ist bereits als Straße, Gehweg, Radweg und Parkplatz ausgebaut und steht zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Dieser Bereich der Eygelshovener Straße wird derzeit neu überplant und in diesem Rahmen sind auch bauliche Maßnahmen vorgesehen. Zudem ist die Stadt Herzogenrath gemäß § 2 Nr.4 des Kaufvertrages vom 06. Juli 2022 die Verpflichtung eingegangen, die zur Rede stehende Verkehrsfläche innerhalb von drei Jahren nach Besitz- und Lastenwechsel für den öffentlichen Verkehr zu widmen und anschließend für einen Zeitraum von 20 Jahren entsprechend dem Nutzungszweck tatsächlich zu nutzen.

Der Gemeingebrauch der Straßen wird nicht beschränkt.

Träger der Baulast ist bei der Straße die Stadt Herzogenrath.

Gemäß § 3 Straßen- und Wegegesetz NRW wird die dazugehörige Verkehrsfläche der Immobile Eygelshovener Straße 48 als Gemeindestraße und entsprechend Ihrer Funktion als Straße, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen eingestuft.

Rechtliche Grundlagen:

Straßen- und Wegegesetz NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 

Anlagen:

1. Lageplan

2. Luftbild


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
Details
Tagesordnung