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Situation Nordstern-Park;

hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom
[11.11.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=11&DD=11 "Sitzungskalender 11/2020
anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9189

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die bestehenden Regelungen werden beibehalten.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 25.02.2021 damit beauftragt, die in der Bürgeranregung vom 11.11.2020 geschilderte Thematik zu untersuchen.

Zu Vorschlag a (Begrenzung der Parkdauer in Parkbuchten auf 48 Stunden):

In einer mehrwöchigen Untersuchung konnten nur vereinzelt Fahrzeuge festgestellt werden, welche über eine Dauer von mehr als 7 Tagen an der gleichen Stelle abgestellt wurden. Bei der durch den Antragssteller formulierten Problematik handelt es sich daher vermutlich um Einzelfälle und nicht um ein grundsätzliches Problem.

Nach geltender Rechtslage, ist das Abstellen von angemeldeten Fahrzeugen zeitlich unbeschränkt zulässig, solange sich diese in einem fahrtauglichen Zustand befinden. Eine zeitliche Beschränkung der Parkdauer ist gemäß der StVO nur durch eine Parkscheibenregelung möglich. Parkscheiben besitzen eine Skala von 12 Stunden. Folglich sind Parkzeitbeschränkungen nur in einem Umfang von weniger als 12 Stunden sinnvoll und sanktionierbar.

Durch eine Einführung von Parkbeschränkungen im Nordstern-Park ist davon auszugehen, dass Fahrzeugführer, die ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum abstellen wollen, auf andere Gebiete ausweichen und dann ggf. auch in Wohngebieten wiederzufinden sind. Es würde damit nur eine Verlagerung der geschilderten Problematik eintreten.

Zu Vorschlag b (Parken am Fahrbahnrand für max. 1 Stunde zulassen):

Im Rahmen der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass der Parkraum entlang der Straße Nordstern-Park in der Regel nicht vollständig ausgelastet ist. Die geschilderten Be- und Entladevorgänge sind zudem auf den Flächen der Gewerbebetriebe durchzuführen und sollen die Befahrbarkeit der Straße für den fließenden Verkehr (insbesondere Lastzüge) nicht beeinträchtigen. Zur weiteren Erläuterung wird auf die ursprüngliche Sitzungsvorlage verwiesen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das bestehende eingeschränkte Haltverbot für eine Zone mit der Ausnahme von gekennzeichneten Flächen beizubehalten und keine weiteren regulatorischen Maßnahmen zu ergreifen.

Zwischenzeitlich ist seitens des Antragstellers die Bürgeranregung zurückgezogen worden.

Rechtliche Grundlagen:

StVO

VwV-StVO

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
Details
Tagesordnung