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Parkplatzproblematik Südstraße;
hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 13.12.2020


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9190

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Antragssteller sind die aufgeführten Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 25.02.2021 damit beauftragt, die in der Bürgeranregung vom 13.12.2020 geschilderte Thematik zu untersuchen.

Bei der Südstraße handelt es sich um eine dichtbebaute Geschäftsstraße im erweiterten Zentrum von Kohlscheid. Das Angebot an Parkflächen ist infolge der vorhandenen Baustrukturen auf privaten Flächen eher gering, sodass viele Anwohner gezwungen sind einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum zu suchen. Durch den Bau des Hauses Südstraße 188 ist der dort bislang befindliche öffentliche Parkplatz entfallen, weshalb sich die Situation für Parkplatzsuchende verschlechtert hat.

Die Antragssteller haben bezugnehmend auf diese Problematik mehrere Lösungsvorschläge unterbreitet, welche nach eingehender Prüfung folgendermaßen einzuordnen sind:

Entfall der Parkraumbewirtschaftung:

Durch den Entfall der Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) würden die vorhandenen Parkplätze in der Südstraße vorwiegend von Anwohnern über lange Zeit belegt werden. Die Parkscheibenregelung verfolgt jedoch den Zweck, dass die Parkplätze tagsüber nur über eine begrenzte Zeit in Anspruch genommen werden können. Dadurch wird es ermöglicht, dass die Kunden der vorhandenen Geschäfte während der Öffnungszeiten einen Parkplatz auf der Südstraße finden können. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, eine Abkehr von der Parkscheibenregelung nicht zu verfolgen.

Entfernung der Grenzmarkierung zwischen Südstraße 163 und 167:

Die Grenzmarkierung befindet sich vor dem abgesenkten Bordstein und verdeutlicht die Zufahrt zum Grundstück Südstraße 163. Auch bei Entfall der Markierung dürfte an dieser Stelle somit weiterhin nicht geparkt werden, da die Zufahrt zum Grundstück Südstraße 163 weiterhin gewährleitstet bleiben muss.

Verlegung der Bushaltestelle auf die Rolandstraße:

Durch die Verlegung der Bushaltestelle auf die Rolandstraße würden in diesem Bereich mehr Parkmöglichkeiten entfallen als in der vorhandenen Busbucht in der Südstraße geschaffen würden. Da auf der Rolandstraße ebenfalls ein hoher Parkdruck herrscht, würde das Problem somit lediglich in die Rolandstraße verlagert und nicht gelöst werden. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet wird derzeit durch das Tiefbauamt mittels einer priorisierten Liste vorangetrieben.

Aus Sicht der Verwaltung sind somit die eingebrachten Vorschläge nicht geeignet eine allgemeinverträgliche Lösung der Problematik herbeizuführen. Im Rahmen der Prüfung konnten darüber hinaus keine Bereiche festgestellt werden, in denen neue Parkmöglichkeiten ermöglicht werden können.

Es bleibt abzuwarten, in wie weit das beabsichtigte Mobilitätskonzept Herzogenrath sowie die Verkehrsuntersuchung Kohlscheid (beides ist noch zu beauftragen) ggf. durch weiterreichende verkehrslenkende und/oder stadtstruktureller Maßnahmen Veränderungen aufzeigen, die geschilderten Problematiken ein Stück weit abzumildern.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Rolandstraße
  • Südstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung