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Einrichtung einer neuen Anbindung Postropsweg an die L 232 für den Kraftfahrzeugverkehr;
hier: Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 13.11.2021


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9187

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Anhörungsverfahren zur Kenntnis. Eine weitere Verknüpfung an die Landesstraße für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr soll nicht weiterverfolgt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches zu prüfen und ohne weiteren Beschluss anzuordnen. Dem Antragssteller sind die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 17.03.2022 damit beauftragt, ein erneutes Anhörungsverfahren im Sinne der Bürgeranregung durchzuführen.

Die Stellungnahmen der Polizei, der ASEAG als Linienträger und des Straßenbaulastträgers der L 232 (Straßen.NRW) liegen zwischenzeitlich vor und lauten, wie folgt:

Polizei:

„Gegen eine Maßnahme in der dargestellten Form bestehen keine Bedenken. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers ist die Örtlichkeit hier jedoch bislang weder als Beschwerdestelle aufgefallen, noch würde die Unfalllage einen dringenden Handlungsbedarf rechtfertigen.

Eine Rücksprache mit der zuständigen Bezirksdienstbeamtin ergab, dass die Straße in der Tat für den Durchgangsverkehr genutzt wird, jedoch auch dort nicht als polizeilich problematisch bekannt ist.

Gleichwohl könnte der Anschluss des Postropswegs an die L232 zu einer Entlastung der Verkehrssituation in den angrenzenden Straßen führen.“

ASEAG:

„Gegen eine neue Anbindung des Postropswegs an die L 232 in Herzogenrath für den Kraftfahrzeugverkehr bestehen seitens der ASEAG grundsätzlich keine Bedenken.

In unmittelbarer Nähe der Wohnsiedlung „In Pesch“ befinden sich die Haltestellen „Kohlscheid Pannesheide“ und „Straß Kohlberg“, welche derzeitig von den Linien 47, 147 und N3 befahren werden. Somit nutzen diese Linien die L 232 (Voccartstraße). Um den Postropsweg mit der L 232 verbinden zu können, wird eine Sicherung der neuen Einmündung benötigt. Wird eine Lichtsignalanlage eingesetzt, führt dies zu einer

Standzeit der Busse auf der Voccartstraße, was derzeitig nicht der Fall ist. Somit entsteht eine erhöhte Fahrtzeit, welche nicht erwünscht ist.

Bevorzugt wird eine Einmündung, in der nur rechts ein- und abgefahren werden darf. Somit ist keine Lichtsignalanlage nötig, jedoch eine Absicherung durch folgende Verkehrszeichen aus dem Postropsweg kommend: 205 und 209-20. Hier muss den Kraftfahrzeugen der L 232 die Vorfahrt gewährt werden und es darf ausschließlich nur rechts abgefahren werden. Auf der Voccartstraße, vom Süden kommend, wird vor der neuen Einmündung das Verkehrszeichen 214-20 benötigt, um zu verdeutlichen, dass eine geradeaus Weiterfahrt oder das Rechtsabbiegen in den Postropsweg möglich sind. Für die Gegenrichtung soll somit das Verkehrsschild 209-30 aufgestellt werden, da die vom Norden kommenden den Kraftfahrzeugen der L 232 Fahrzeuge nicht in den Postropsweg abbiegen sollen, sondern nur die vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus nutzen können. Diese Kraftfahrzeuge müssen weiterhin über die „Bleyerheider Straße“ als Linksabbieger aus der L

232 in die Wohnsiedlung einfahren.“

Straßen.NRW:

„Eine erneute Anbindung an die L 232 kann seitens des Landesbetriebes nicht unterstützt werden:

  • Die beantragte Anbindung liegt an der freien Strecke der L 232.
  • Die Verbindungsfunktion der L 232 erfährt eine weitere Herabsetzung.
  • Es entsteht ein zusätzlicher Gefahrenpunkt.
  • Der Knotenpunkt müsste mit einer Lichtsignalanlage und einer Linksabbiegespur ausgerüstet werden, die in die bestehende Koordinierung eingearbeitet werden müsste. Damit ist ein unverhältnismäßig hoher Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwand verbunden. Insbesondere da eine angemessene, leistungsfähige und sichere Anbindung an die L 232 über den Knoten mit der Bleyerheider Straße besteht. Ein vergleichbar großes Wohngebiet südlich von Straß verfügt ebenfalls über eine Anbindung an die L 232 und zwar über die Mühlenbachstraße.
  • Die Einbahnstraße kann unter Nutzung der Ackerstraße umgesetzt werden.
  • Die Stadtstraße „Postropsweg“ erfährt eine höhere Verkehrsbelastung, Lärmbelästigung usw. damit wird eine Problemverlagerung herbeigeführt.“

Die Verwaltung schließt sich den im Rahmen des Anhörungsverfahrens genannten Punkten des Landesbetriebs an. Eine Anbindung des Postropswegs an die L 232 würde eine Verlagerung der Verkehre zufolge haben und somit keine nachhaltige Lösung der geschilderten Situation herbeiführen. Vielmehr ist zu vermuten, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten sich im Durchschnitt tendenziell erhöhen würden, da mit weniger Gegenverkehr zu rechnen ist.

In der Stellungnahme der Polizei wird fälschlicher Weise von sogenanntem „Durchgangsverkehr“ gesprochen. Dies ist per Definition an dieser Stelle nicht korrekt, da es sich um ein in sich abgeschlossenes Wohngebiet mit mehreren Straßen und lediglich einer Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz handelt. Somit muss hier richtiger Weise von Binnenverkehren ja sogar von reinen Anliegerverkehren (Quelle und Ziel) gesprochen werden.

Im Sinne des Antrages schlägt die Verwaltung vor, eine Überprüfung der Gestaltung des verkehrsberuhigten Bereichs ggf. durch weitere verkehrsberuhigende Elemente/ Möblierung (z.B. Blumenkübel o.ä.) vorzunehmen, um eine zusätzliche Geschwindigkeitsdämpfung zu erreichen.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Bleyerheider Straße
  • Postropsweg
  • In Pesch
  • Ackerstraße
  • Voccartstraße
  • Mühlenbachstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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