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Verkehrsberuhigung Brachthäuser Straße;

hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom
[30.08.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=08&DD=30 "Sitzungskalender 08/2020
anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9188

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, die Einbahnstraßenregelung auf der Brachthäuser Straße auf die gesamte Länge der Straße auszuweiten und die Markierungs- und Beschilderungssituation sowohl auf der Brachthäuser Straße als auch den angrenzenden Straßen in der „Weiße Siedlung“ zu optimieren bzw. zu ergänzen.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat im vergangenen Herbst eine Überprüfung der Verkehrssituation auf der Brachthäuser Straße durchgeführt. Zunächst wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten über einen aussagekräftigen Zeitraum lang untersucht. Hierbei hat sich das Geschwindigkeitsniveau als unauffällig herausgestellt. Es wurden keine Überschreitungen festgestellt. Ebenso sind keine weiteren aktuellen Unfalllagen bekannt.

Auffällig ist die geringe Breite der Brachthäuser Straße. Sie entspricht mit lediglich 4,00m der Breite der Glückauf- und Beethovenstraße (beide mit Einbahnstraßenregelung). Zum Vergleich: Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sehen für den Zweirichtungsverkehr eine Mindestfahrbahnbreite von 4,50 m vor. Ein Begegnen von entgegenkommenden PKW ist somit in der Brachthäuserstraße kaum möglich, ohne das beim Aneinandervorbeifahren private Flächen wie Parkflächen und Grundstückszufahrten in Anspruch genommen werden.

Für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches, wie es in der Bürgeranregung gewünscht wurde, muss die Fahrbahn gemäß VwV-StVO zu Zeichen 325 eine „besondere Gestaltung“ aufweisen. Die vorhandene Fahrbahnbreite lässt jedoch keine verkehrsberuhigende Gestaltung zu, welche weiterhin die Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge (Müllentsorgung, Feuerwehr etc.) gewährleistet.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Verkehrsregelung (Tempo-30-Zone), welche sich bislang bewährt hat, beizubehalten und analog zu den übrigen, vergleichbaren Straßen die Einbahnstraßenregelung auf die gesamte Länge der Brachthäuser Straße auszudehnen. Darüber hinaus ist seitens der Straßenverkehrsbehörde eine kurzfristige Überprüfung der vorhandenen Beschilderung und Markierung im gesamten Bereich der „Weißen Siedlung“ beabsichtigt, um wo es erforderlich und sinnvoll erscheint Optimierungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen.

Rechtliche Grundlagen:

StVO

VwV-StVO

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Brachthäuserstraße
  • Beethovenstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
Details
Tagesordnung