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Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe bei der IHK Maßnahme
"Sanierung der Aula inkl. Außenanlage" am städtischen Gymnasium


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 Hochbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6506

Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet im Wege der Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

Mehrausgaben in Höhe von 1.850.000,- € bei der Investitions-Nr.: FÖR2170001, Hochbaumaßnahme (IHK Gymnasium – Aula Baukosten), welche durch die Kostenfortschreibung der Maßnahme von ger. 9.067.000,- € (brutto) auf ger. 10.917.000,- € (brutto) entstehen.

Eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Zur Deckung wird der Haushaltsrest aus 2022 bei I211152006 in Höhe von 1,1 Mio. verwendet.

gez. Nießen

rgermeister

gez. Truonggez. Kammholz

Amtsleiterin A 65Sachbearbeiter

gez. Chantré

Fördermittelmanagement

gez. Kaisergez. Hunscheidt

StadtkämmererMitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Grundsätzlich liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt Würselen. Die Entscheidung ist nicht insofern dringlich, dass sie im Wege einer Nachtragstagesordnung auf die Tagesordnung zur Sitzung des Rates am 26.01.2023 genommen werden müsste. Allerdings kann eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 09.03.2023 nicht abgewartet werden, da Verzögerungen innerhalb des Projektes und gegebenenfalls weitere zusätzliche Kosten anfallen.

Bei dieser überplanmäßigen Ausgabe handelt es sich um eine Anpassung des angemeldeten Haushaltsbudgets für den Doppelhaushalt 2023/2024 für die Baumaßnahme IHK Gymnasium Aula Baukosten (Investitions-Nr.: FÖR2170001). Für das Haushaltsjahr 2023 sind bereits 750.000 Euro vorgesehen, die auch schon im Doppelhaushalt 2021/2022 in den Jahren 2023 (438.000 Euro) und 2024 (310.800 Euro) veranschlagt waren. Die Summe müsste nach aktuellem Stand um 1.100.000 Euro erhöht werden. Die Summe wird kurzfristig im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe benötigt, um weitere Aufträge und insbesondere Nachträge vergeben zu können und so den Terminplan bis zur Fertigstellung einhalten zu können. Die Mehrkosten ergeben sich wie folgt:

Im Zuge der Planung der Außenanlagen wurden die Entwässerungsleitungen in diesem Bereich geprüft und festgestellt, dass diese erneuert werden müssen. Die Leitungen verlaufen genau unter der neugeplanten Treppenanlage. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Sanierung der entsprechenden Schmutzwasserleitungen zusammen mit der Gestaltung der Außenanlagen und neuen Treppenanlage ausgeführt werden. Hier ist eine Kostenfortschreibung in Höhe 250.000 Euro erforderlich.

hrend den laufenden Sanierungsarbeiten wurden bauliche Änderungen und Anpassungen erforderlich. Zum einen wurden diese seitens der Feuerwehr in Bezug auf die Wartungsstege gefordert und zum anderen müssen die Geländer aufgrund von Sicherheitsvorschriften erneuert werden. Hier ist eine Kostenfortschreibung in Höhe von 150.000 Euro erforderlich.

Der größte Anteil an Mehrkosten ist auf die verlängerte Bauzeit zurück zu führen. Lt. aktuellem Terminplan ist mit einer Fertigstellung zum Jahresende zu rechnen. Allerdings ist die Schadstoffsanierung noch nicht abgeschlossen. Momentan ist noch nicht abzuschätzen, ob die Sanierung erfolgreich war oder weitere Maßnahmen erforderlich sind. Aufgrund der bisher bekannten Verzögerungen sind die Kosten mit 700.000 Euro ermittelt worden. Hier ist eine Kostenfortschreibung in Höhe von 700.000 Euro erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Überplanmäßige Ausgabe wird für kurzfristige Auftragsvergaben und Nachträge benötigt, welche nicht bis zur Haushaltsgenehmigung des Doppelhaushaltes 2023/2024 warten können.

Die aufgrund der Kostensteigerungen und unvorhersehbaren Planungen zusätzlich benötigten 1.100.000 Euro beim Projekt Aula Gymnasium werden über Haushaltsreste aus 2022 durch Investitionsnummer I21152006 (GS Würselen-Mitte) finanziert. Über die Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2023/2024 werden bei I211152006 (GS Würselen-Mitte) die entsprechenden Kosten (1.100.000 Euro) nachfinanziert werden müssen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlage/n:

Aktuelle Kostenübersicht zum 19.01.2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

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