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Verkehrsberuhigung KiTa Safari
hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 25.10.2022


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9200

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den vorliegenden Antrag in den einstimmig gefassten ergänzten Prüfauftrag der Vorlage V/2020/004 „Schulwegsicherheit“ zu integrieren. Der Einzelantrag soll somit nicht als separater Prüfauftrag weiterverfolgt werden.

 

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 25.10.2022 wurde eine Bürgeranregung gem. §24 GO NRW gestellt, die Verlängerung der Herderstraße zwischen der Josef-Lambertz-Straße und Zellerstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Dies zu dem Zweck, die Verkehrssicherheit für Kinder der städtischen KiTa Safari und der Gesamtschule zu erhöhen. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist der Bürgeranregung zu entnehmen. Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten im Allris-System als nichtöffentlich komplett hinterlegt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits am 04.10.2019 ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Vorlagennummer V/2020/004 „Schulwegsicherheit“ am 23.01.2020 beraten wurde. Folgender einstimmiger Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Park- und Haltesituation vor den Eingangsbereichen aller Schulen und KiTs in Herzogenrath zu prüfen und angemessene Lösungen zu finden. Hierbei soll die Polizei entsprechend mit eingebunden werden, um ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen.“

Die Verwaltung empfiehlt, die vorliegende Bürgeranregung im Rahmen des bereits bestehenden und erweiterten Prüfauftrages aus der Vorlage V/2020/004 zu bearbeiten und somit nicht als separaten Prüfauftrag weiter zu verfolgen. Die erforderlichen Verkehrstermine werden derzeit sukzessive gemeinsam mit den Schul- bzw. KiTa-Leitungen und der Polizei an allen Einrichtungen durchgeführt.

r die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches, wie es in der Bürgeranregung gewünscht wurde, muss die Fahrbahn gemäß VwV-StVO zu Zeichen 325 eine „besondere Gestaltung“ aufweisen. Die vorhandene Fahrbahnbreite lässt jedoch keine verkehrsberuhigende Gestaltung zu, welche weiterhin die Benutzung der aktuell angeordneten Schrägparkstände zulässt. Geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden im noch zu koordinierenden Verkehrstermin (s.o.) demnächst erkundet.

Mittelfristig ist nach der Umsetzung der im Bebauungsplan II/22 vorgesehenen Bauvorhaben, eine nutzungsgerechte Umgestaltung der Straße, welche in der Vergangenheit vorwiegend als Parkmöglichkeit für das ehemalige Hallenbad genutzt wurde, beabsichtigt.

Rechtliche Grundlagen:

VwV-StVO

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 

Anlagen:

1. Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 25.10.2022 öffentlich

2. rgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 25.10.2022 nichtöffentlich


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Herderstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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