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Ergänzungsvorlage/Korrektur - Bilanz städtische Energiesparmaßnahmen


Letzte Beratung
Mittwoch, 01. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Dezernat VII
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26553

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

In der Vorlage „Bilanz städtische Energiesparmaßnahmen“ (ez. VII/0005/WP18) welche im Rat der Stadt Aachen am 01.02.2023 als TOP Ö10 eingebracht wurde, muss die Verwaltung eine Korrektur vornehmen.

Diese bezieht sich auf den letzten Abschnitt auf Seite drei, welcher wie folg lautet:

Bei einer ersten vorsichtigen Analyse der vorliegen Daten hat die Stadt Aachen in den hier zu Grunde gelegten

Vergleichsmonaten September – Dezember 2022 witterungsbereinigt insgesamt ca. 2,1 Mio. kWh Energie und

damit im Vergleich zu den in 2020 Verbräüchen von c. 8,2 Mio. kwh ca. 30 % einsparen können. Ohne

Witterungsbereinigung beträgt die absolute Einsparung sogar 2,3 Mio. kwh, welche eine finanzielle Entlastung

des Haushaltes von rund 345.000 € zur Folge haben.

Dabei wurde der Vergleich zu den gleichen Monaten im Winter 2020 herangezogen.“

Neben Rechtschreibefehlern, wurde hier fälschlicherweise eine 30%ige Einsparung dargestellt, welche sich in etwa beim Vergleich der Zahlen ergibt, wenn diese nicht witterungsbereinigt verglichen werden. Insbesondere da wir in den letzten Monaten einen recht milden Winter erlebt haben, ist die Verwaltung der Meinung, dass eine witterungsbereinigte Betrachtung konkreter und transparenter darstellt, welche Auswirkungen die Maßnahmen haben. Aus diesem Grunde ist es der Verwaltung wichtig, diese mit dem folgenden Ersatzabschnitt einzubringen:

„Bei einer ersten vorsichtigen Analyse der vorliegenden Daten hat die Stadt Aachen in den hier zu Grunde gelegten Vergleichsmonaten September – Dezember 2022 witterungsbereinigt insgesamt ca. 2,1 Mio. kWh Wärmeenergie eingespart. In das Verhältnis zu den Verbräuchen in den Monaten September-Dezember 2021 von insgesamt ca. 8,9 Mio. kWh gesetzt, entspricht dies einer Einsparung von etwas mehr als 23 %. Ohne Witterungsbereinigung beträgt die absolute Einsparung 2,3 Mio. kWh, welche eine finanzielle Entlastung des Haushaltes von rund 345.000 € zur Folge hat. Dabei wurde der Vergleich zu den gleichen Monaten im Winter 2021 herangezogen, da dieser laut Bundesverordnung den Referenzzeitraum für die Einsparziele darstellt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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