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Kinderschutzbund Aachen - Schrei- und Schlafberatung - als Teil der
Anlaufstelle Frühe Hilfen


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26537

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zum Angebot der Schlaf- und Schreiberatung des Kinderschutzbundes Aachen zur Kenntnis.
  2. Er beschließt bei Freigabe des Haushalts 2023 ff die hierfür vorgesehenen Mittel zu entsperren.

 

 

Erläuterungen:

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2022 im Rahmen der Haushaltsvorlage 2023 ff den Antrag des Kinderschutzbundes „Einrichtung einer Schrei- und Schlafambulanz“ und die zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel thematisiert und die Freigabe der Mittel mit einem Sperrvermerk hinterlegt. Dies vor dem Hintergrund, dass seitens der Fachverwaltung durch die Kurzfristigkeit der Antrageingabe eine fachliche Prüfung und Einschätzung fristgerecht nicht erfolgten konnte.

  1. Ausgangslage

Seit vielen Jahren hält der Kinderschutzbund Aachen für Schwangere und alle Familien mit Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres die Anlaufstelle Frühe Hilfen vor. Hier bekommen die Eltern Beratung und Begleitung durch Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern und Sozialarbeiterinnen in vielen Bereichen der Erziehung und Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern.

Ziel dieser Unterstützung ist die Erweiterung der Erziehungskompetenz der Eltern, um in Momenten der Hilflosigkeit und dem möglichen Gefühl der Überlastung entsprechende Entlastung zu bieten.

Die Anlaufstelle Frühe Hilfen arbeitet eng mit einem großen Netzwerk der Frühen Hilfen zusammen und kann dadurch im Bedarfsfall auch an andere Hilfs- und Helfersysteme anbinden und den Familien so eine individuelle, niedrigschwellige und zeitnahe Unterstützung anbieten. Die steigenden Fallzahlen innerhalb der letzten Jahre zeigen die hohe Akzeptanz dieses Angebotes bei Familien, aber auch in Fachkreisen.

2.Aktuelle Situation

Besonders innerhalb der letzten zwei Jahre stieg die Anzahl der Säuglinge mit Regulationsstörungen in der Beratung nachweislich an. Diese Regulationsstörungen werden sichtbar in häufigen und langanhaltenden Schreiphasen und Einschlaf- und Durchschlafschwierigkeiten der Säuglinge (so genannte „Schreikinder“). Die Eltern dieser Kinder sind einer enormen Belastung ausgesetzt, denn neben den Veränderungen, die die Geburt eines Kindes für alle Eltern und Familien mit sich bringt, erschweren vermehrte Schreiphasen und wenig Schlaf des Säuglings das Familienleben. Die Gefahr der Überforderung der Eltern steigt und damit die Gefahr, dass – tiefgreifende - Gefühle der Hilflosigkeit entstehen und die Bindungsbeziehung zwischen Eltern und Kind leidet. Diese Situationen können Auslöser für ein sogenannte Schütteltrauma sein, da Gefühle der Frustration und Wut bei den Eltern nicht mehr kontrollierbar sind.

Die statistischen Auswertungen der Jahre 2019-2021 zeigen eine deutliche Zunahme von Eltern, die aufgrund einer Regulationsstörung Hilfe und Unterstützung suchen. Die Begleitung dieser Familien ist zeitintensiv und erfordert sehr häufig einen Besuch im heimischen Umfeld, um die Situation der Familien verstehen zu können. Auch erfordert die hohe Belastungssituation der Eltern ein zeitnahes Handeln, um mögliche Überreaktionen zu vermeiden, da die Eltern meist, bevor sie sich in der Anlaufstelle melden, häufig schon sehr viele Versuche hinter sich haben, den Säugling zu beruhigen und mit der angespannten häuslichen Situation umzugehen. Alleinerziehende Elternteile sind hier besonders belastet, da eine Person fehlt, die bei besonderer Belastung bei der Versorgung des Säuglings unterstützt.

  1. Konzept zur Erweiterung des Beratungsangebotes

Um der immer weiter steigenden Anzahl von Beratungsanfragen gerecht zu werden, entwickelte die Anlaufstelle Frühe Hilfen ein Konzept für den Umgang und die Begleitung von Familien mit Säuglingen mit Schrei- und Schlafproblematiken, um diese mit erhöhtem Personaleinsatz intensiv begleiten zu können, ohne dass die Begleitung anderer Familien in der Anlaufstelle Frühe Hilfen zurückgestellt werden muss.

Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Eltern gelegt, die Signale ihres Kindes adäquat zu deuten und zu befriedigen. Auch werden die Eltern in ihrer Belastungssituation wahrgenommen, beim Abbau des eigenen Stresses unterstützt und dadurch zu einem reflektierten Handeln gebracht. Innerfamiliäre Abläufe (Füttern, Schlafen legen, Beruhigungsstrategien etc.) werden betrachtet und mit den Eltern gemeinsam angepasst. Erfahrungen zeigen, dass gewöhnlich

Zwei bis drei Begleitungen ausreichen, um die Eltern in ihren eigenen Kompetenzen zu stärken und zu ermutigen und ggf. einen Perspektivwechsel anzustoßen.

  1. Antragsvolumen

Wie dem Antrag und dem Konzept zu entnehmen ist, ist Fördergegenstand der personelle Ausbau des bereits bestehenden Beratungsangebotes in Höhe eines 0,5 VzÄ durch eine spezialisierte Fachkraft. Gefördert werden Personal- und Sachkosten.

  1. Stellungnahme der Fachverwaltung

Der FB 45/300 unterstützt die Antragsstellung vollumfänglich. Durch die Erweiterung des Beratungsangebotes der Anlaufstelle Frühe Hilfen beim Kinderschutzbund ist eine intensive präventive Begleitung von Eltern mit Säuglingen mit Regulationsschwierigkeiten möglich, die die Eltern in der Ausweitung ihrer Erziehungskompetenzen deutlich unterstützt. Eine Schlaf- und Schreiberatung erweitert in qualitativer Weise das Angebot der Frühen Hilfen in der Stadt Aachen und ist für die Eltern niedrigschwellig und kostenfrei erreichbar.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlagen:

  • Antrag incl Kostenaufstellung an den Kinder- und Jugendausschuss vom 27.10.2022
  • Folder zum Angebot
  • Konzept Schrei- und Schlafberatung und statistische Angaben 2019 bis 2021



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
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