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InHK-Projekt Wurmpromende
Hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 - Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9128

die Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserverband Eifel-Rur abzuschließen.

 

 

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath führt zusammen mit dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) städtebauliche Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes im Bereich des Ferdinand-Schmetz-Platzes bis zum Parkplatz Saint-Gobain durch (=Wurmpromenade).

hrend der WVER alle Hochwasserschutzmaßnahmen plant und durchführt, ist die Stadt für die parallel dazu laufenden städtebaulichen Umbaumaßnahmen zuständig. Wegen der engen Verbindung der Arbeiten, werden diese in einer gemeinsamen Ausschreibung in zwei Losen ausgeschrieben, um sie an einen Auftragnehmer zu vergeben. Der Eigenanteil der Stadt für die städtebauliche Umbaumaßnahme beträgt für den 1. Bauabschnitt 430.000,00 € und für den 2. Bauabschnitt 1.330.000,00 €; Also insgesamt 1.760.000,00 €.

Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Finanzplan 2023 bei der Anmeldung berücksichtigt. r die Zusammenarbeit ist daher der Abschluss der beigefügten Verwaltungsvereinbarung notwendig.

Begründung für die Dringlichkeit:

Die InHK-Maßnahme wird mit Fördermitteln aus Bund und Land NRW finanziert. Eine Bedingung des Fördermittelbescheides ist die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes (Wurmterasse) samt Schlussrechnung bis zum 31.12.2023 (siehe Anlage). Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, droht der Stadt Herzogenrath der zumindest teilweise Verlust von Fördermitteln. Daher muss die Verwaltungsvereinbarung zügig abgeschlossen werden, um die Arbeiten auch für den 2. Bauabschnitt zeitnah bis Ende 2024 durchführen und mit dem Zuschussgeber abrechnen zu können.

Rechtliche Grundlagen:

rderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

www.staedtebaufoerderung.info/DE/Programme/WachstumNachhaltigeErneuerung/wachstumnachhaltigeerneuerung_node.html

 

 

Finanzielle Auswirkungen: entfällt

 

 

3. Wettbewerbsregistergesetz:

Entfällt.

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Durch die Vereinbarung entstehen für die Stadt Herzogenrath Verpflichtungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu Auszahlungen führen. Nach § 82 Abs. 1 GO NRW rfen diese nur eingegangen werden, wenn es sich um die Fortführung einer Baumaßnahme handelt und im Vorjahr Finanzpositionen vorhanden waren.

Im Haushaltsplan 2022 waren Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,275 Mio. € bei der Investitionsnummer I174ABS003 vorgesehen.

Gegen die Vereinbarung mit dem Wasserverband Eifel-Rur die Ausschreibung für den Hochwasserschutz und die Wurmpromenade gemeinsam auszuschreiben und an einem Auftraggeber zu vergeben bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Aufgrund der losweisen Ausschreibung ist § 5 Abs. 2 VOB/A zu beachten und die Gesamtvergabe vorab mit wirtschaftlichen oder technischen Gründen zu begründen.

Anlage/n:

Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserverband Eifel-Rur


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
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